Paul Brooks
Design GmbH
Kehl
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
832.020,38 |
33.292,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.787,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
23.089,00 |
33.289,00 |
| III.
Finanzanlagen |
804.144,38 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.140.222,40 |
1.624.836,21 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
397.715,99 |
359.942,47 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
742.506,41 |
1.264.893,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.972.242,78 |
1.658.128,21 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.718.436,25 |
1.354.338,61 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.693.436,25 |
1.329.338,61 |
| B.
Rückstellungen |
228.815,76 |
265.137,30 |
| C.
Verbindlichkeiten |
24.990,77 |
38.652,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.972.242,78 |
1.658.128,21 |
Anhang
A. ALLGEMEINE ANGABEN
Die Paul Brooks Design GmbH hat ihren Sitz in Kehl.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg i. Br.
unter der Nummer HRB 372016 eingetragen.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach
den Vorschriften des HGB und den ergänzenden
Vorschriften des GmbH-Gesetzes.
Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag der
Größenklasse für kleine
Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB
zuzuordnen.
Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren i. S. d. § 275
Abs. 2 HGB.
Soweit gesetzlich zulässig, werden Vermerke zur
Bilanz zur besseren Übersichtlichkeit im Anhang
dargestellt.
Die Wertangaben im Anhang wurden auf volle Euro bzw.
TEuro gerundet.
B. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt. Die abnutzbaren
Gegenstände des Sachanlagevermögens werden
planmäßig über ihre voraussichtliche
Nutzungsdauer abgeschrieben, wobei die beweglichen
Anlagegüter grundsätzlich linear abgeschrieben
werden.
Die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens wird in Anlehnung an die
steuerlichen AfA-Tabellen geschätzt.
Geringwertige Vermögensgegenstände i. S. d.
§ 6 Abs. 2 EStG werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben. Sie sind in der Entwicklung des
Anlagevermögens jeweils als Zu- und Abgänge
ausgewiesen. Bei einem unterjährigen Erwerb von
Anlagegütern wird die
Pro-rata-temporis-Abschreibung mit Bezug auf den
Beginn des jeweiligen Zugangsmonats angewendet.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten oder
gegebenenfalls bei voraussichtlich dauerhafter oder
vorübergehender Wertminderung unter Vornahme
außerplanmäßiger Abschreibungen mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich
mit dem Nennwert angesetzt. Bei Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen werden Ausfallrisiken durch angemessene
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem
allgemeinen Kreditrisiko wird durch angemessene
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Kassenbestände und Bankguthaben sind zu
Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht in
Einzelfällen ein niedrigerer Wertansatz geboten ist.
Die
Steuerrückstellungen sind in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die
ungewissen Verbindlichkeiten zu erfüllen.
Die
sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des
Betrages gebildet worden, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle bis
zum Abschlussstichtag entstandenen Risiken und ungewissen
Verpflichtungen abzudecken.
Forderungen und Verbindlichkeiten in
Fremdwährung werden mit dem Wechselkurs im
Zeitpunkt des zugrundeliegenden Geschäftsvorfalls
umgerechnet. Gewinne und Verluste aus Kursdifferenzen bei
Eingang der Forderung bzw. Belastung der Verbindlichkeit
werden fortlaufend berücksichtigt. Zum
Abschlussstichtag erfolgt eine Überprüfung der
ausgewiesenen Fremdwährungsforderungen und
-verbindlichkeiten mit dem Stichtagskurs. Daraus
resultierende Verluste werden ergebniswirksam erfasst.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. ERLäUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
I. Umlaufvermögen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr lagen zum
Abschlussstichtag nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände
enthalten solche mit Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
in Höhe von EUR 131.667 (Vorjahr TEUR 152).
Außerdem enthalten sind Forderungen gegen
Gesellschafter in Höhe von EUR 151.667 (Vorjahr TEUR
172).
II. Verbindlichkeiten
Die gesamten Verbindlichkeiten zum 31.12.2017 in
Höhe von EUR 24.991 (Vorjahr TEUR 39) haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Gesicherte
Verbindlichkeiten liegen nicht vor.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
waren mit EUR 1.758 (Vorjahr TEUR 2) zu erfassen.
D. SONSTIGE ANGABEN
Allein vertretungsberechtigter
Geschäftsführer der Gesellschaft im
Geschäftsjahr 2017 und unverändert bei Beendigung
der Aufstellung des Jahresabschlusses war Herr Paul Brooks,
Strasbourg/Frankreich.
Im Geschäftsjahr 2017 war durchschnittlich ein
Arbeitnehmer beschäftigt.
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.693.436 (Vorjahr
EUR 1.329.339) auf neue Rechnung vorzutragen.
Kehl, den 21. Juni 2018
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Paul Brooks
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.06.2018 festgestellt.
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