BRITEG GmbH
& Co. KG
Delbrück
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
244.896,43 |
315.793,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.456,00 |
7.999,00 |
| II.
Sachanlagen |
241.581,00 |
307.794,00 |
| III.
Finanzanlagen |
859,43 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
441.035,01 |
151.462,25 |
| I.
Vorräte |
82.369,48 |
12.386,65 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
325.479,31 |
118.440,84 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
33.186,22 |
20.634,76 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.657,00 |
10.013,00 |
| D.
nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlust
des Kommanditisten |
30.668,83 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
723.257,27 |
477.268,25 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
20.636,64 |
| I.
Kapitalanteile |
50.000,00 |
50.000,00 |
| 1.
Kapitalanteile der Kommanditisten |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Rücklagen |
0,00 |
3.894,20 |
| III.
Verlustvortrag |
80.668,83 |
33.257,56 |
| IV.
nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlust
des Kommanditisten |
30.668,83 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
42.982,00 |
49.900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
680.275,27 |
406.731,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
723.257,27 |
477.268,25 |
Anhang
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 wird nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Es
werden die Vorschriften für kleine Gesellschaften im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB in Verbindung mit §
264a HGB angewendet.
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet.
Die Abschreibungen erfolgen unter Berücksichtigung der
voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig nach
der linearen Methode. Die Nutzungsdauer der immateriellen
Vermögensgegenstände beträgt 3 Jahre, der
Mietereinbauten und Einrichtungen 5 bis 10 Jahre, der
technischen Anlagen und Maschinen 2 bis 10 Jahre, des
Fuhrparks 4 bis 6 Jahre und der Betriebs- und
Geschäftsausstattung 3 bis 11 Jahre. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Netto-Anschaffungskosten bis Euro
410,00 i.S.d. § 6 Absatz 2 EStG werden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. dem
niedrigeren beizulegendem Wert angesetzt.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungskosten oder mit
dem niedrigeren Marktpreis bewertet.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und
liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt und haben
eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Einzelwertberichtigungen werden zur Erfassung drohender
Ausfälle vorgenommen. Dem allgemeinen Ausfallrisiko
wird durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung
getragen.
Vorauszahlungen für künftige Zeiträume
werden, soweit sie im Einzelfall Euro 410,00
übersteigen, über den
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zeitanteilig
abgegrenzt.
Bei Bildung und Bemessung der
Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verbindlichkeiten ausreichend
berücksichtigt. Sie werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Bewertung der
Verbindlichkeiten erfolgt mit ihren
Erfüllungsbeträgen. Von dem Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten haben TEuro 474 eine Restlaufzeit von
unter 1 Jahr sowie TEuro 39 eine Restlaufzeit von über
5 Jahren. Verbindlichkeiten in Höhe von TEuro 428 sind
durch Sicherungsübereignungen gesichert. Die
Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEuro 23.
Der Grundsatz der
Bewertungsstetigkeit ist beachtet. Die im Vorjahr
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
beibehalten worden. Beträge in Fremdwährung sind
nicht enthalten.
Hinweise zum Eigenkapital
Aus dem Jahresabschluss ergibt sich zum 31. Dezember
2014 eine bilanzielle Überschuldung. Zur Feststellung
einer insolvenzrechtlichen Überschuldung sind jedoch
in einem Überschuldungsstatus die tatsächlichen
Werte der Vermögenswerte anzusetzen. Hierbei sind auch
die nicht bilanzierungsfähigen Wirtschaftsgüter,
wie der Firmenwert und andere selbst geschaffene
immaterielle Wirtschaftsgüter, zu
berücksichtigen. Die Geschäftsführung geht
davon aus, dass aufgrund der vorhandenen stillen Reserven
in den bilanzierten Vermögensgegenständen und den
nicht bilanzierten immateriellen
Vermögensgegenständen eine Überschuldung im
insolvenzrechtlichen Sinne nicht vorliegt.
Sonstige Angaben
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die
BRITEG Beteiligungs-GmbH, Delbrück, mit einem
haftenden Stammkapital in Höhe von Euro 25.000,00.
Die Geschäftsführung erfolgte im
Geschäftsjahr durch die BRITEG Beteiligungs-GmbH,
vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn Ralf
Tegethoff, Kaufmann.
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
bestehen am Abschlussstichtag nicht.
Weitere Pflichtangaben sind wegen fehlender
Tatbestände nicht erforderlich.
Delbrück, 13.01.2016
gez. Ralf Tegethoff
Aufstellungserleichterungen im Sinne der §§
266, 274a, 276 und 288 HGB werden entsprechend der
gesetzlichen Regelungen in Anspruch genommen. Die
Offenlegung der Bilanz und des Anhangs erfolgt in der
gemäß § 326 HGB verkürzten Fassung.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.01.2016 festgestellt.
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