Tronex
GmbH
Burgau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
330.723,50 |
368.175,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.942,00 |
7.342,50 |
| II.
Sachanlagen |
324.781,50 |
360.833,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.746.352,59 |
3.730.209,37 |
| I.
Vorräte |
141.223,31 |
96.700,44 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.939.509,49 |
3.088.041,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
6.600,00 |
7.205,06 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
665.619,79 |
545.467,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.779,96 |
10.004,45 |
| D.
Aktive latente Steuern |
13.635,22 |
12.951,46 |
| Aktiva |
5.102.491,27 |
4.121.340,78 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.604.397,79 |
1.553.817,33 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
12.500,00 |
12.500,00 |
| III.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| IV.
Bilanzgewinn |
1.591.897,79 |
1.541.317,33 |
| B.
Rückstellungen |
246.316,00 |
229.237,18 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.251.777,48 |
2.338.286,27 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.567.710,46 |
1.098.527,99 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
684.067,02 |
1.239.758,28 |
| Passiva |
5.102.491,27 |
4.121.340,78 |
Anhang
Firmenname laut Registergericht: Tronex GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Burgau
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Memmingen
Register
-Nr.: 14139
Der Jahresabschluss der Firma Tronex GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Die Erleichterungen, die der
Gesetzgeber in den §§ 274a und 288 HGB für
den Anhang kleiner Kapitalgesellschaften vorgesehen hat,
werden beansprucht. Daneben werden auch die in § 326
Abs. 1 HGB definierten Vereinfachungen für kleine
Kapitalgesellschaften im Bezug auf die Offenlegung
angewendet.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend des
tatsächlichen Wertverzehrs linear oder degressiv
vorgenommen.
Die steuerlichen Regelungen zum Ansatz von
geringwertigen Wirtschaftsgütern wurden angewendet. Es
handelt sich hierbei um eine Position, die für die
Darstellung des tatsächlichen Vermögens von
untergeordneter Bedeutung ist, sodass eine Übernahme
des steuerlichen Werts zur Vereinfachung und aus
Gründen der Wirtschaftlichkeit zu vertreten ist. Im
Einzelnen wurde folgende steuerliche Behandlung
übernommen:
Unter Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG werden
selbständig nutzungsfähige bewegliche
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und
Herstellungskosten nach Abzug der Vorsteuer bis
einschließlich 800,00 Euro (geringwertige
Wirtschaftsgüter) im Zugangsjahr in voller Höhe
abgeschrieben. Dabei wird die Vereinfachungsvorschrift
angewendet, geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- und Herstellungskosten bis 250,00 Euro nicht
im Inventarverzeichnis zu erfassen.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die
fertigen Erzeugnisse und Waren wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet oder auf den niedrigeren
Marktpreis abgeschrieben.
Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte
unter Berücksichtigung des tatsächlichen
Baufortschrittes im Verhältnis zu den vertraglich
vereinbarten Gesamtleistungen unter Zugrundelegung der
vertraglich vereinbarten Angebotspreise. Für nicht
bewertungsfähige Kosten und für den
kalkulatorischen Gewinn wurden 20 % Abschlag
berücksichtigt.
Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Aufwendungen
für soziale Einrichtungen des Betriebs, für
freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche
Altersversorgung wurden bei der Ermittlung der
Herstellungskosten nicht einbezogen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Berücksichtigung des erkennbaren und latent
vorhandenen Ausfallrisikos bewertet.
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist nur
transitorischer Aufwand, der zeitanteilig
berücksichtigt wurde, ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten im
Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Dabei werden
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.
Die Befreiungsvorschrift für kleine
Kapitalgesellschaften von der Bildung latenter
Steuern in § 274a Nr. 4 HGB wird nicht
angewendet. Es werden sowohl aktive als auch passive
latente Steuern gebildet. Die Positionen werden verrechnet
ausgewiesen.
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser
Gewinnverwendung aufgestellt. In den Bilanzgewinn wurde ein
Bilanzgewinn aus dem Vorjahr in Höhe von
1.541.317,33 Euro einbezogen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber den
Gesellschaftern betragen 1.777.615,11 Euro (Vorjahr:
1.252.015,62 Euro).
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 46
Arbeitnehmer (im Vorjahr: 39) im Sinne des § 267 Abs.
5 HGB (ohne Auszubildende) beschäftigt.
Die Firma Tronex GmbH hat Verpflichtungen aus der
Übernahme von Bürgschaften oder aus der
Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten über die in der Bilanz ausgewiesenen
Beträge hinaus nicht begründet.
Verpflichtungen aus der Übertragung und Begebung
von Wechseln bestanden nicht.
Verpflichtungen aus
Gewährleistungsverträgen bestanden über die
gesetzlichen Verpflichtungen hinaus nicht.
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten wurden nicht
begründet.
Neben den in der Bilanz enthaltenen Verbindlichkeiten
bzw. Rückstellungen sind folgende sonstige
finanziellen Verpflichtungen auszuweisen:
Aus Miet- und Pachtverträgen bezüglich
unbeweglichen Vermögens bestehen unbefristete
Verpflichtungen (Jahrespacht: 57.348,96 Euro).
Betreffend des Fuhrparks wurden Leasingverträge
abgeschlossen mit einer Gesamtlaufzeit zwischen drei und
fünf Jahren und einer Jahresverpflichtung von
50.705,04 Euro.
Burgau, den 29.12.2021
gez.:
Stephan Oberschmid
Mario Oberschmid
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2021 festgestellt.
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