Stammdaten

Register
Amtsgericht Pinneberg HRB 5326 PI
Eingetragen
15.6.2006
Branche
Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, TapezierereiHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenZimmerei und Ingenieurholzbau
Gegenstand
Ausübung folgender Gewerbe, die als Handwerk bzw. handwerksähnlich betrieben werden: - Bodenleger (Verlegen von Linoleum-, Kunststoff- und Gummiböden) - Holz- und Bautenschutzgewerbe (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden) - Betonbohrer und -schneider, - Rohr- und Kanalreiniger, - Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten), - Einbau von genormten Baufertigteilen (z. B. Fenster, Türen, Zargen, Regale), - Teppichreiniger.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

HT Henning GmbH

Wedel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 2.200,00 3.099,00
I. Sachanlagen 2.200,00 3.099,00
B. Umlaufvermögen 137.283,66 158.235,80
I. Vorräte 500,00 5.930,61
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 85.116,77 128.497,88
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 51.666,89 23.807,31
C. Rechnungsabgrenzungsposten 547,08 2.685,87
Bilanzsumme, Summe Aktiva 140.030,74 164.020,67

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 105.110,10 96.252,85
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn (Vortrag auf neue Rechnung) 80.110,10 71.252,85
B. Rückstellungen 11.874,59 7.999,46
C. Verbindlichkeiten 22.746,05 59.768,36
D. Rechnungsabgrenzungsposten 300,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 140.030,74 164.020,67

Anhang


A.   Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage der geführten Bücher und den darüber hinaus vorgelegten Belegen und Bestandsnachweisen sowie der erteilten Auskünfte unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Rechtsvorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages erstellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurde von dem Wahlrecht gem. Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB Gebrauch gemacht und diesbezüglich die Vorjahresangaben nicht angepasst.
Im Einzelnen erfolgte die Bilanzierung sowie die Bewertung nach folgenden Grundsätzen und Methoden: Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßig nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen wurden linear und degressiv vorgenommen. Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde im laufenden Geschäftsjahr die Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen. Für bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungs- und Herstellungskosten von mehr als EUR 150,00 bis zu EUR 1.000,00 wurde zuletzt 2009 ein Sammelposten nach  § 6 Abs. 2 a EStG gebildet. Er wird mit jeweils einem Fünftel im Jahr der Anschaffung und den folgenden vier Jahren gleichmäßig aufgelöst.
Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegendem Wert seitens der Geschäftsleitung bewertet worden.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos angesetzt. Eine entsprechende Einzelwertberichtigung wurde aktivisch abgesetzt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden nicht.
Der Wertansatz der Rückstellungen berücksichtigt den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden nicht.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestanden in Höhe von EUR 22.746,05 (EUR 59.768,36).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.
B.  Sonstige Angaben
1. Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Bilanz und Anhang geben nach Auskunft der Geschäftsleitung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend wieder.
2. Geschäftsführungsorgane
Im Berichtsjahr war Herr Thorsten Henning zum strategischen und operativen Geschäftsführer bestellt. Herr Henning ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
3. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse gem. § 268 Abs. 7 i. V. m. § 251 HGB bestehen nach Auskunft der Geschäftsführung nicht.
4. sonstige Pflichtangaben
Die gewährten Organ-Darlehen betreffen solche gemäß § 285 Nr. 9c HGB und zwar an:
-Herrn Thorsten Henning aus laufender Rechnung: 31. Dezember 2010  EUR 5.010,80 (Vorjahr  EUR 4.304,05)
Die Laufzeit des Darlehens ist unbefristet. Das Darlehen wird hinsichtlich eines Forderungsstandes mit einer Verzinsung in Höhe des laufenden Kontokorrentzinses und hinsichtlich eines Verbindlichkeitenstandes ohne Verzinsung gewährt. Im Berichtsjahr wurden an den Gesellschafter EUR 501,44 ausgezahlt und EUR 390,91 von ihm zurückgezahlt.
-Firma Hausservice-Hausmeisterdienst Th. Henning aus laufender Rechnung: 31. Dezember 2010  EUR 9.147,10 (Vorjahr  EUR 44.958,88)
Die Laufzeit des Darlehens ist unbefristet. Das Darlehen wird jährlich hinsichtlich eines Forderungsstandes mit 5,00% verzinst. Im Berichtsjahr wurden an die Firma EUR 97.816,86 ausgezahlt und EUR 135.266,74 von ihr zurückgezahlt.
5. Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 wurde beschlussgemäß unter vollständiger Ergebnisverwendung aufgestellt.
Im Bilanzgewinn (Vortrag auf neue Rechnung) ist ein Gewinnvortrag in Höhe von EUR 71.252,85 (EUR 46.738,48) enthalten.

gez. Thorsten Henning (Geschäftsführer)
  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 14.157,90 EUR.

1.1.2009 - 31.12.2009

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 49.262,93 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.12.2011 festgestellt.

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