Bauträger für Wohngebäude
FERMI GmbHLiquidiert
Hindenburgstraße 22, 86609 Donauwörth, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ulrich Hofbauer seit 28.8.2012 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
CBS GmbH | 60.00% |
| 40.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FERMI GmbHDonauwörthJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der FERMI GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro wurde ein Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Angabe zu Verbindlichkeiten Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 181.486,95 (Vorjahr: Euro 181.590,40). Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit> 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 613.136,10 (Vorjahr: Euro 610.263,20). Sonstige Pflichtangaben Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Sonstige Angaben Es existiert eine Rangrücktrittsvereinbarung zwischen dem Gläubiger CBS GmbH und der Schuldnerin FERMI GmbH mit folgendem Text: Die Schuldnerin schuldet dem Gläubiger folgenden Betrag: 514.500,00 Euro § 1 Rangrücktritt (1) Der Gläubiger tritt mit seiner oben genannten Forderung mit einem Teilbetrag von Euro 471.672,64 gegen die Schuldnerin hinter sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen anderen Gläubiger der Schuldnerin im Rang hinter die Gläubiger i.S.d. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO zurück, soweit diese nicht ebenfalls den Nachrang ihrer Forderung vereinbart haben; in diesem Fall besteht Gleichrang. (2) Der Gläubiger darf seine Forderungen solange und soweit nicht geltend machen, wie Befriedigungen hierauf zu einer Überschuldung der Schuldnerin i.S.d. § 19 InsO führen würden. § 2 Anspruch des Gläubigers außerhalb des Insolvenzverfahrens Der Gläubiger verpflichtet sich, außerhalb eines Insolvenzverfahrens, seine Ansprüche auf Rückzahlung der zur Verfügung gestellten Darlehensvaluta, sowie der hieraus resultierenden Zinsen so lange nicht geltend zu machen, wie die teilweise oder vollständige Befriedigung dieser Forderung zu einer Überschuldung der Schuldnerin i.S.d. § 19 Abs. 2 InsO führen oder diese vertiefen würde. Die Ansprüche des Darlehensgebers sind ausschließlich aus einem künftigen, die sonstigen Schulden der Gesellschaft übersteigenden Bilanzgewinn aus einem etwaigen Liquidationsüberschuss oder aus anderem, die sonstigen Verbindlichkeiten übersteigenden, freiem Vermögen zu befriedigen. § 3 Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren Im Insolvenzverfahren darf der Gläubiger seine nachrangigen Forderungen nur entsprechend der vereinbarten Rangstelle anmelden und Befriedigung erst verlangen, wenn die Forderungen aller vorrangigen Gläubiger vollständig beglichen sind. § 4 Schriftform/Sonstiges (1) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, vereinbaren die Parteien schon jetzt, dass an ihre Stelle eine Regelung tritt, die unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten dem von den Parteien gewollten an nächsten kommt. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 22.03.2012 festgestellt. |
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