REAL
Immobilien GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
674.161,68 |
674.161,68 |
| I.
Sachanlagen |
2,00 |
2,00 |
| II.
Finanzanlagen |
674.159,68 |
674.159,68 |
| B.
Umlaufvermögen |
109.327,11 |
440.154,47 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
53.882,73 |
18.714,91 |
| II.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und
Schecks |
55.444,38 |
421.439,56 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
2.223.421,88 |
2.002.407,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.006.910,67 |
3.116.723,59 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
2.000.000,00 |
2.000.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
4.002.407,44 |
3.554.069,72 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
221.014,44 |
448.337,72 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
2.223.421,88 |
2.002.407,44 |
| B.
Rückstellungen |
11.000,00 |
56.550,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.995.910,67 |
3.060.173,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.006.910,67 |
3.116.723,59 |
Anhang
Erforderliche Angaben
Im Rahmen der Anhangserstellung werden die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2011 bilanziell
überschuldet. Dennoch wird nach § 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB unter
Fortführungsgesichtspunkten bilanziert, da eine
wirtschaftliche Überschuldungssituation im Sinne der
Insolvenzordnung nicht vorliegt.
Zur Abwendung der wirtschaftlichen Überschuldung
wurden qualifizierte Rangrücktrittserklärungen
für die Bankdarlehen über 2.993 T€
abgegeben.
1.
Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und andere
formelle Besonderheiten
1.1
davon - Vermerke (§ 268 Abs. 4 und 5 HGB)
Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "davon
- Vermerke" im Bezug auf die Forderungen und
Verbindlichkeiten gemäß
§ 268 Abs. 4 und 5 HGB
zusammen mit den Angaben nach
§ 285 Nr. 1 und 2 HGB im
Anhang angegeben.
2.
Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur
Bilanzierung und Bewertung
(§
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Der Jahresabschluss der REAL Immobilien GmbH wurde
auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies
folgende Grundsätze und Methoden:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der
Ermittlung der Anschaffungskosten wurden
Anschaffungsnebenkosten, Anschaffungskostenminderungen
sowie nachträgliche Anschaffungskosten
berücksichtigt.
Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten
Anteilsrechte und sonstigen Wertpapiere zu
Anschaffungskosten, die Ausleihungen zum Nennbetrag
angesetzt. Am Bilanzstichtag sind insgesamt
Wertberichtigungen über 1.503 T€ gebucht, da
alle Tochtergesellschaften zum Bilanzstichtag nicht durch
Eigenkapital gedeckte Fehlbeträge aufweisen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet. Sämtliche ausgewiesenen Forderungen
und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Rückstellungen sind unter Zugrundelegung
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für
alle dem Grunde und der Höhe nach bis zur Aufstellung
des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und
Verpflichtungen am Bilanzstichtag gebildet worden.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sämtliche
Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem
Jahr.
3.
Sonstige Pflichtangaben
3.1
Angaben über die Geschäftsführung (§
285 Nr. 10 HGB)
Die Gesellschaft wurde im abgelaufenen
Geschäftsjahr von dem nachfolgend aufgeführten
Geschäftsführervertreten:
Hans Jörg Schwarz, Bankkaufmann (01.01. bis
31.12.).
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
3.2
Aufstellung des Anteilsbesitzes (§§ 285 Nr.
11, 286 Abs. 3 Nr. 1 und 2 HGB)
An den nachfolgend aufgeführten Unternehmen
besteht zum Bilanzstichtag i.S.d. § 285
Nr. 11 HGB ein Anteilsbesitz von mindestens
20 % aller Anteile:
Name Sitz
|
Höhe der Anteile
am Kapital (%)
|
Währung
|
Geschäftsjahr
|
Eigenkapital T€
|
Ergebnis T€
|
REAL Leipzig I GmbH,
Leipzig
|
100,0
|
€
|
2011
|
-19.363,6
|
25,5
|
REAL D I GmbH, Leipzig
|
100,0
|
€
|
2011
|
-8.839,6
|
-12,1
|
REAL Leipzig II
Städtisches Kaufhaus GmbH, Leipzig
|
100,0
|
€
|
2011
|
-562,9
|
16,1
|
Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 3
Satz 1 Nr. 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht.
3.3
Vorschlag über die Verwendung des
Jahresergebnisses
Das vorliegende Wirtschaftsjahr schließt mit
einem Jahresfehlbetrag von 221.014,44 €.
Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den
Jahresfehlbetrag in Höhe von 221.014,44 €
dem bestehenden Verlustvortrag in Höhe von
4.002.407,44 € hinzuzurechnen und den sich ergebenen
Verlustvortrag in Höhe von 4.223.421,88 € auf
neue Rechnung vorzutragen.
Leipzig, den 10. Oktober 2012
REAL Immobilien GmbH
gez. (Hans Jörg Schwarz)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.11.2012 festgestellt.
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