Hof
BodenGut GmbH
Gernsheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
804.852,00 |
1.054.489,06 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
76.551,00 |
21.615,00 |
| II.
Sachanlagen |
679.301,00 |
1.032.874,06 |
| III.
Finanzanlagen |
49.000,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
10.896.019,90 |
3.288.082,91 |
| I.
Vorräte |
2.759.844,19 |
2.075.451,96 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.087.120,16 |
1.171.498,26 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
186.000,00 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
49.055,55 |
41.132,69 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.666,93 |
5.709,12 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
2.541.790,02 |
777.337,37 |
| Aktiva |
14.253.328,85 |
5.125.618,46 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
120.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
877.337,37 |
281.133,27 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.784.452,65 |
596.204,10 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
2.541.790,02 |
777.337,37 |
| B.
Rückstellungen |
36.890,80 |
544.420,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
14.216.438,05 |
4.581.198,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.117.829,20 |
2.469.109,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
12.098.608,85 |
2.112.088,92 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
1.007.435,06 |
1.004.138,89 |
| Summe
Passiva |
14.253.328,85 |
5.125.618,46 |
Anhang
I.
Allgemeines
Der Jahresabschluss der Hof BodenGut GmbH, Gernsheim,
Handelsregister Darmstadt, HRB 100450, zum
31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches sowie nach den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Aufgrund des Kaufs (49 %) der Gesellschaftsanteile
der KlosterGut Holding GmbH, Gernsheim, ist nun das
Darlehen gegen die KlosterGut Holding GmbH, Gernsheim,
nicht mit den Vorjahreszahlen vergleichbar. Dieses wird in
2023 unter den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, (Vorjahr: sonstige
Vermögensgegenstände) ausgewiesen.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei der Bilanzierung wird von der Fortführung
der Gesellschaft ausgegangen.
Die
immateriellen Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten bewertet. Sie werden
planmäßig entsprechend ihrer voraussichtlichen
Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet. Die planmäßige
Abschreibung erfolgt linear nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Geringwertige Vermögensgegenstände werden
im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die als
Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile werden zu
Anschaffungskosten bzw. bei nachhaltiger Wertminderung
mit den niedrigeren beizulegenden Zeitwerten bewertet.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden
zu durchschnittlichen Einstandspreisen bewertet. Soweit
niedrigere Wiederbeschaffungspreise vorliegen, werden diese
unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips
angesetzt.
Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse sowie die unfertigen
Leistungen werden zu Herstellungskosten gem § 255
Abs. 2 HGB unter Beachtung des Niederstwertprinzips
bewertet. Die Bewertung erfolgt zu gewogenen
Durchschnittswerten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag
oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten noch nicht
veranlagte Steuern.
Sonstige Rückstellungen werden für
ungewisse Verbindlichkeiten mit dem nach ver-
nünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB gebildet.
Die
Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Die
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, beinhalten in
voller Höhe sonstige Vermögensgegenstände
mit einer Laufzeit größer als ein Jahr.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten
Forderungen mit einer Laufzeit größer als ein
Jahr in Höhe von T-EUR 7.575 (Vorjahr T-EUR 740).
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind wie im Vorjahr in voller Höhe durch
Sicherungsübereignung des Warenlagers, der
finanzierten Maschinen der Gesellschaft sowie durch
Globalabtretung der Ansprüche gegen Drittschuldner
besichert.
Darin enthalten sind Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren in Höhe von
EUR 0,00 (Vorjahr EUR 84.936,30).
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhälnis besteht, beinhalten in
voller Höhe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen.
In den
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
sind in voller Höhe sonstige Verbindlichkeiten
enthalten sowie ein Darlehen, das mit einer Nachrangabrede
in Höhe von T-EUR 1.000 ausgestattet ist.
Die
sonstigen Verbindlichkeiten enthalten ein Darlehen,
das mit einer Nachrangabrede in Höhe von T-EUR 1.800
ausgestattet ist.
IV.
Ergänzende Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte im
Jahresdurchschnitt 9 Mitarbeiter.
Gernsheim, den 6. März 2025
Carmen
Geldenbott
Dr. Jirko Stiller
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.03.2025
festgestellt.
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