Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen
LEHA-UVV Hallensysteme GmbHLiquidiert
18225 Kühlungsborn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kurt Kerschl seit 5.12.2012 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LEHA-UVV Hallensysteme GmbHKühlungsbornJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
AnhangAngaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der branchenüblichen Nutzungsdauer angesetzt. Der Ansatz der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Leistungsforderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Dabei werden alle erkennnbaren Risiken nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben zur Bilanz Von den Verbindlichkeiten (EUR 2.587.350,06) haben insgesamt EUR 1.763.059,81 eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Für die Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 2.587.350,06 bestehen Sicherheiten in Form von Grundschulden und abgetretenen Mietforderungen. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr 2011 erfolgte die Geschäftsführung der Firma LEHA-UVV Hallensysteme GmbH durch Herrn Kurt Kerschl.
Bernried Gez. Kurt Kerschl, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
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