Stammdaten

Register
Amtsgericht Fulda HRB 2133
Eingetragen
30.1.2003
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
Gegenstand
Sind Entwicklung und Vertrieb von EDV-Hardware- und Software-Produkten, die Beratung im EDV- und IT-Bereich sowie Erbringung von Service-Dienstleistungen in dem Bereich EDV, IT, Logistik und Software-Entwicklung.

Historie

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Management

NameRolle
Stephen Reinhardt
seit 3.8.2023
Geschäftsführer
Carsten Braun
seit 18.8.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
51.67%
33.33%

Gesellschafter
Beta

2 von 3 Anteilseignern sichtbar

Name
Ort
Anteil
Carsten Braun
Schlitz
51.67%
Matthias Schwarz
Großenlüder
33.33%

Konzern- und Jahresabschlüsse

LITEBYTE GmbH

Eichenzell

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ zum 31. Dezember 2011

AKTIVA

EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.009,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. fertige Erzeugnisse und Waren 4.753,86
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.956,61
2. sonstige Vermögensgegenstände 725,56 5.682,17
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 602,50
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.843,74
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.157,89
21.446,66

PASSIVA

EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Verlustvortrag - 15.427,66
III. Jahresfehlbetrag - 3.053,35
B. Rückstellungen
1. sonstige Rückstellungen 2.000,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.587,23
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 4.587,23
2. sonstige Verbindlichkeiten 8.340,44 12.927,67
- davon aus Steuern EUR 1.129,03
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 8.340,44
21.446,66

 

Eichenzell, 19. Oktober 2012

ANHANG zum 31. Dezember 2011

1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen

Der Jahresabschluss der Litebyte GmbH wurde zum 31. Dezember 2011 unter Anwendung der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften gemäß §§ 242 ff., §§ 264 ff. HGB aufgestellt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewendete Gesamtkostenverfahren beibehalten.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor. (Art. 67 Absatz 8 Nr. 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Absatz 8 Nr. 2 EGHGB) nicht angepasst.

Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden (going concern).

Die Bilanz der Gesellschaft schließt auf den 31. Dezember 2011 mit einer Bilanzsumme von TEUR 21,4 (i.Vj.: TEUR 25,1). Laut Gewinn- und Verlustrechnung belaufen sich die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2011 auf 240,1 TEUR (i.Vj.: TEUR 221,7). In den Geschäftsjahren 2011 und 2010 wurden im Durchschnitt weniger als 50 Arbeitnehmer beschäftigt. Die Gesellschaft ist somit eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Absatz 1 HGB.

Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den gesetzlichen Gliederungsschemata in § 266 und § 275 HGB gegliedert. Von möglichen Zusammenfassungen gemäß § 265 Abs. 7 HGB bzw. § 276 HGB hat die Gesellschaft keinen Gebrauch gemacht.

2. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung

2.1. Bilanzierung- und Bewertungsmethoden

Die auf den Vorjahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert fortgeführt. Sie sind in vollem Umfang an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (lineare Methode) vermindert.

Die Zugänge zum Anlagevermögen sind zu Anschaffungskosten bilanziert. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden planmäßig entsprechend der nach steuerlichen Grundsätzen voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410,-- EUR werden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben.

Im vorangegangenen Geschäftsjahr wurde die Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,-- EUR nach § 6 Abs. 2 EStG im Geschäftsjahr in Anspruch genommen. Für geringwertige Wirtschaftsgüter deren Anschaffungskosten für das einzelne Wirtschaftgut 150,-- EUR, aber nicht 1.000,-- EUR übersteigen, wurde ein Sammelposten gem. § 6 Abs. 2a EStG gebildet und dieser mit einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden Wert bewertet. Allen risikobehafteten Posten wird durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Soweit der Jahresabschluss Forderungen oder Verbindlichkeiten enthält, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, erfolgte die Umrechnung grundsätzlich mit dem Kurs am Tage des Geschäfts Vorfalles. Abweichungen von dieser grundsätzlichen Vorgehensweise können den nachstehenden Angaben zu den Posten der Bilanz entnommen werden.

2.2 Angaben zu den Posten der Bilanz

Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist der Anlage 3 - Entwicklung des Anlagevermögens - zu entnehmen.

Die Restlaufzeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegt generell unter einem Jahr.

Die sonstigen Rückstellungen weisen zum Abschlussstichtag folgende Zusammensetzung auf:

Jahresabschlusskosten TEUR 2,0

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen weist eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf. In Bezug auf erfolgte Lieferungen bestehen Absicherungen über die üblichen Eigentumsvorbehalte.

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt in Höhe von EUR 5.650,70 (i. Vj.: EUR 5.596,18), Verbindlichkeiten im Rahmen aus Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von EUR 755,78 (i. Vj.: 813,92). Der Posten hat in voller Höhe eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

2.3 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

2.4 Sonstige Angaben

Organe

Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2011

 

Herr Kees de Boer und Herr Carsten Braun

Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Ergebnisverwendung

Die Gesellschafter beschliessen in Übereinstimmung mit der Geschäftsführung den laufenden Verlust des Jahres 2011 auf neue Rechnung vorzutragen.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

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