Vitesco Technologies Beteiligungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sabine Christa Nitzsche seit 26.10.2023 | Vorstandsmitglied |
Stephan Paul Rölleke seit 26.10.2023 | Vorstandsmitglied |
Stephan Bördlein seit 3.8.2022 | Prokura |
Peter Bauschke seit 3.8.2022 | Prokura |
Renee Willhuber seit 3.8.2022 | Prokura |
Klaus Gottfried Hau seit 2.11.2021 | Vorstandsmitglied |
Thomas Stierle seit 2.11.2021 | Vorstandsmitglied |
Ingo Holstein seit 30.9.2021 | Vorstandsmitglied |
Thomas Matthias Gerhard Lang seit 30.9.2021 | Prokura |
Matthias Georg Dr. Goss seit 30.9.2021 | Prokura |
Andreas Wolf seit 30.9.2021 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Vitesco Technologies Group Aktiengesellschaft (vormals: Vitesco Technologies EINS Aktiengesellschaft)HannoverJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 11.12.2019 bis zum 31.12.2019Bilanz zum 31. Dezember 2019Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 11. Dezember bis 31. Dezember 2019
Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr 20191. Allgemeine Angaben Die Vitesco Technologies Group Aktiengesellschaft wurde zunächst als Vitesco Technologies EINS Aktiengesellschaft mit Satzung vom 15. November 2019 gegründet. Der Handelsregistereintrag erfolgte am 11. Dezember 2019. In der Hauptversammlung am 17. Dezember 2019 wurde die Umfirmierung in Vitesco Technologies Group Aktiengesellschaft beschlossen. Die Änderung wurde am 3. Januar 2020 in das Handelsregister eingetragen. Die Vitesco Technologies Group Aktiengesellschaft, mit Sitz in Hannover, ist beim Handelsregister B des Amtsgerichts Hannover unter der Nummer HRB 219172 eingetragen. Das erste Geschäftsjahr war ein Rumpfgeschäftsjahr und umfasste den Zeitraum 11. Dezember bis 31. Dezember 2019. Das Geschäftsjahr wird anschließend auf das Kalenderjahr umgestellt. Die Eröffnungsbilanz wurde zum 11. Dezember als Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit aufgestellt. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen in ihrer Darstellung und Gliederung den gesetzlichen Regelungen des HGB für kleine Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Anhangsangaben gemäß § 288 HGB teilweise in Anspruch. 2. Angabe der Bewertungsmethoden Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen sind zum in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. 3. Bilanzerläuterungen Das Guthaben bei Kreditinstituten beträgt 50.000,00 Euro. Unter den sonstigen Rückstellungen werden ausstehende Kostenrechnungen im Zusammenhang mit der Gründung ausgewiesen. Unter Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen werden Verbindlichkeiten gegenüber der Continental AG ausgewiesen. Sie weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen handelt es sich um Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit der Gründung. 5. Sonstige Angaben Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres 2019 beschäftigten Arbeitnehmer hat betragen:
Dem Vorstand der Vitesco Technologies Group Aktiengesellschaft gehörten 2019 an: Frau Dr. Ulrike Schramm, Steuerberaterin, Herr Dr. Christan zur Nedden, Rechtsanwalt Dem Aufsichtsrat der Vitesco Technologies Group Aktiengesellschaft gehörten 2019 an: Herr Johannes Suttmeyer, Rechtsanwalt (Vorsitzender) Leiter Law Corporate Matters, M&A, EMEA, APAC Continental AG, Hannover Frau Cornelia Stiewing, Angestellte Leiterin Corporate Controlling Continental AG, Hannover Herr Holger Siebenthaler, Angestellter Leiter Corporate Accounting Continental AG, Hannover Muttergesellschaft ist die Continental AG, Hannover, die 100 % der Aktien der Gesellschaft hält. Das Grundkapital ist in 50.000 Stückaktien ohne Nennwert eingeteilt. Die Aktien lauten auf den Namen. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Continental AG, Hannover einbezogen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB waren nicht vorhanden. Es lagen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen vor. 6. Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Nach § 312 Abs. 3 AktG gibt der Vorstand nachstehende Erklärung ab: "Wir erklären, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen vom 15. November bis 31. Dezember 2019 nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. In dem Umfang, in dem die Gesellschaft hierdurch benachteiligt worden ist, wurde ihr vor Ablauf des Geschäftsjahres 2019 als Ausgleich ein Rechtsanspruch auf einen adäquaten Vorteil eingeräumt. Dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, ist die Gesellschaft nicht benachteiligt worden."
Hannover, den 30.01.2020 Dr. Ulrike Schramm Dr. Christian zur Nedden Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Vitesco Technologies Group Aktiengesellschaft, Hannover Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Vitesco Technologies Group Aktiengesellschaft (bis 2. Januar 2020: Vitesco Technologies EINS Aktiengesellschaft), Hannover - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 11. Dezember bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Rumpfgeschäftsjahr vom 11. Dezember bis zum 31. Dezember 2019. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hannover, den 7. Februar 2020 KPMG
AG
Modder, Wirtschaftsprüfer Achterkamp, Wirtschaftsprüfer |
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