Vitesco Technologies Group AktiengesellschaftLiquidiert

93055 Regensburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Regensburg HRB 18842
Vorher
Vitesco Technologies EINS Aktiengesellschaft
Eingetragen
11.12.2019
Branche
Herstellung von handgeführten Werkzeugen mit MotorantriebHerstellung elektrischer und elektronischer Ausrüstungsgegenstände für KraftwagenHerstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen
Gegenstand
Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Produkten für Fahrzeuge aller Art und sonstige Mobilitätskonzepte sowie anderen industriellen Erzeugnissen, insbesondere die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Systemen und Komponenten sowie die Erbringung von Dienstleistungen für Antriebsstränge einschließlich elektrische Maschinen, Leistungselektronik, Steuerelektronik, Software, Energiewandler (wie Brennstoffzellen) und -speicher (wie Batterien), Sensoren für physikalische und chemische Eigenschaften, Aktuatoren, Technologie zur Schadstoffreduzierung sowie Verbrennungstechnologie. In diesen und in anderen Bereichen kann die Gesellschaft auf dem Gebiet der Forschung, Entwicklung, Herstellung und des Vertriebs von elektronischen, mechatronischen und mechanischen Komponenten und Systemen sowie Software und technischen Apparaturen tätig sein und damit zusammenhängende Beratungs-, Dienstund Serviceleistungen erbringen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Vorstandsmitglied
Stephan Paul Rölleke
seit 26.10.2023
Vorstandsmitglied
Stephan Bördlein
seit 3.8.2022
Prokura
Peter Bauschke
seit 3.8.2022
Prokura
Renee Willhuber
seit 3.8.2022
Prokura
Klaus Gottfried Hau
seit 2.11.2021
Vorstandsmitglied
Thomas Stierle
seit 2.11.2021
Vorstandsmitglied
Ingo Holstein
seit 30.9.2021
Vorstandsmitglied
Prokura
Prokura
Andreas Wolf
seit 30.9.2021
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Vitesco Technologies Group Aktiengesellschaft (vormals: Vitesco Technologies EINS Aktiengesellschaft)

Hannover

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 11.12.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz zum 31. Dezember 2019

Aktiva

31.12.2019 11.12.2019
EUR EUR
Umlaufvermögen
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 50.000,00 50.000,00
50.000,00 50.000,00

Passiva

31.12.2019 11.12.2019
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Jahresfehlbetrag -4.039,00 0,00
45.961,00 50.000,00
B. Sonstige Rückstellungen 2.400,00 0,00
C. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.639,00 0,00
50.000,00 50.000,00

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 11. Dezember bis 31. Dezember 2019

2019
EUR
1. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.039,00
2. Ergebnis nach Steuern 4.039,00
3. Jahresfehlbetrag 4.039,00

Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr 2019

1. Allgemeine Angaben

Die Vitesco Technologies Group Aktiengesellschaft wurde zunächst als Vitesco Technologies EINS Aktiengesellschaft mit Satzung vom 15. November 2019 gegründet.

Der Handelsregistereintrag erfolgte am 11. Dezember 2019. In der Hauptversammlung am 17. Dezember 2019 wurde die Umfirmierung in Vitesco Technologies Group Aktiengesellschaft beschlossen. Die Änderung wurde am 3. Januar 2020 in das Handelsregister eingetragen. Die Vitesco Technologies Group Aktiengesellschaft, mit Sitz in Hannover, ist beim Handelsregister B des Amtsgerichts Hannover unter der Nummer HRB 219172 eingetragen.

Das erste Geschäftsjahr war ein Rumpfgeschäftsjahr und umfasste den Zeitraum 11. Dezember bis 31. Dezember 2019. Das Geschäftsjahr wird anschließend auf das Kalenderjahr umgestellt. Die Eröffnungsbilanz wurde zum 11. Dezember als Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit aufgestellt.

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen in ihrer Darstellung und Gliederung den gesetzlichen Regelungen des HGB für kleine Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Anhangsangaben gemäß § 288 HGB teilweise in Anspruch.

2. Angabe der Bewertungsmethoden

Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rückstellungen sind zum in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

3. Bilanzerläuterungen

Das Guthaben bei Kreditinstituten beträgt 50.000,00 Euro.

Unter den sonstigen Rückstellungen werden ausstehende Kostenrechnungen im Zusammenhang mit der Gründung ausgewiesen.

Unter Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen werden Verbindlichkeiten gegenüber der Continental AG ausgewiesen. Sie weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen handelt es sich um Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit der Gründung.

5. Sonstige Angaben

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres 2019 beschäftigten Arbeitnehmer hat betragen:

gewerbliche Arbeitnehmer 0
Angestellte 0
0

Dem Vorstand der Vitesco Technologies Group Aktiengesellschaft gehörten 2019 an:

Frau Dr. Ulrike Schramm, Steuerberaterin,

Herr Dr. Christan zur Nedden, Rechtsanwalt

Dem Aufsichtsrat der Vitesco Technologies Group Aktiengesellschaft gehörten 2019 an:

Herr Johannes Suttmeyer, Rechtsanwalt (Vorsitzender)

Leiter Law Corporate Matters, M&A, EMEA, APAC Continental AG, Hannover

Frau Cornelia Stiewing, Angestellte

Leiterin Corporate Controlling Continental AG, Hannover

Herr Holger Siebenthaler, Angestellter

Leiter Corporate Accounting Continental AG, Hannover

Muttergesellschaft ist die Continental AG, Hannover, die 100 % der Aktien der Gesellschaft hält. Das Grundkapital ist in 50.000 Stückaktien ohne Nennwert eingeteilt. Die Aktien lauten auf den Namen.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Continental AG, Hannover einbezogen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB waren nicht vorhanden.

Es lagen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen vor.

6. Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Nach § 312 Abs. 3 AktG gibt der Vorstand nachstehende Erklärung ab:

"Wir erklären, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen vom 15. November bis 31. Dezember 2019 nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. In dem Umfang, in dem die Gesellschaft hierdurch benachteiligt worden ist, wurde ihr vor Ablauf des Geschäftsjahres 2019 als Ausgleich ein Rechtsanspruch auf einen adäquaten Vorteil eingeräumt. Dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, ist die Gesellschaft nicht benachteiligt worden."

 

Hannover, den 30.01.2020

Dr. Ulrike Schramm

Dr. Christian zur Nedden

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Vitesco Technologies Group Aktiengesellschaft, Hannover

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Vitesco Technologies Group Aktiengesellschaft (bis 2. Januar 2020: Vitesco Technologies EINS Aktiengesellschaft), Hannover - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 11. Dezember bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Rumpfgeschäftsjahr vom 11. Dezember bis zum 31. Dezember 2019.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen.

Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter-falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hannover, den 7. Februar 2020

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