Stammdaten

Register
Amtsgericht Cottbus HRB 14260
Eingetragen
2.9.2019
Branche
Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den PflanzenbauErbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die TierhaltungVermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten
Gegenstand
- Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung - Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum, insbesondere Leistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung und des Landschaftsschutzes sowie der Landschaftspflege - Regenerative Energien - Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von eigenen Grundstücken, Immobilien und Anlagegütern. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz werden nicht ausgeübt. Die unter a) - d) genannten Leistungen sollen insbesondere in Rothstein erbracht werden

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Middendorf
seit 2.9.2019
Prokura
Silvio Dietrich
seit 2.9.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
AHVG-Allgemeine Handels- und Verwaltungsgesellschaft für die Landwirtschaft mbH
80.00%
F & S Handelsgesellschaft mbH
20.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

AHVG-Allgemeine Handels- und Verwaltungsgesellschaft für die Landwirtschaft mbH
Germany
20.000 €
80.00%
F & S Handelsgesellschaft mbH
Germany
5.000 €
20.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Landfleisch Rothstein GmbH

Rückersdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023

Bilanz

Aktiva

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro
A. Anlagevermögen 5.084,00 5.423,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 5.084,00 5.423,00
III. Finanzanlagen 0,00 0,00
B. Umlaufvermögen 573.240,06 990.666,10
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.639,62 27.100,12
Summe 579.963,68 1.023.189,22

Passiva

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro
A. Eigenkapital 206.423,65 199.029,86
B. Sonderposten 0,00 0,00
C. Rückstellungen 165.891,15 351.460,67
D. Verbindlichkeiten 207.648,88 472.698,69
E. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
F. Passive latente Steuern 0,00 0,00
Summe 579.963,68 1.023.189,22

Anhang

Ergänzende Angaben zur Buchführung, Bilanzierung und Bewertung vom 02.09.2022 bis 30.06.2023

1) Steuerrechtliche Verhältnisse

Das Unternehmen unterliegt der Pauschalbesteuerung gemäß § 24 UStG.

Der Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 (1) GewStG.

Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die Berechnung der Gewerbesteuer vorgenommen.

Die Gesellschaft ist unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig nach § 1 (1) KStG.

2) Buchführung

 

Das Unternehmen ist nach § 141 Abs. 1 AO buchführungspflichtig und stellt daher unter sinngemäßer Anwendung der §§ 238, 240 bis 242 Abs. 1 und 243 bis 256 HGB einen Jahresabschluss nach handelsrechtlichen Vorschriften auf.

 

Der Gewinn wird nach § 5 in Verbindung mit 4 Abs. 1 EStG ermittelt. Anhand einer Überleitungsrechnung nach § 60 EStDV wird ausgehend vom Gewinn laut GuV unter Berücksichtigung der nicht abzugsfähigen Betriebsaufwendungen und der steuerfreien Betriebseinnahmen das zu versteuernde Ergebnis ermittelt.

 

Die Landfleisch Rothstein GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. Insbesondere wurden die Vorschriften für Kapitalgesellschaften gem. § 264 (1) HGB beachtet.

 

Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt.

3) Jahresabschluss

Die Erstellung der vorliegenden Bilanz erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften auf der Grundlage der Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 (1) i. V. m. § 4 (1) EStG.

Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu den Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibung auf die voraussichtliche Nutzungsdauer bewertet.

Sachanlagen werden mit den um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet.

Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. mit den niedrigen Tageswerten zum Stichtag bewertet. Es gilt das Niederstwertprinzip.

Unfertige und fertige Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten bewertet. Bei der Bewertung mit Herstellungskosten werden die Einzelkosten, die Fertigungsgemein- und die Materialgemeinkosten einbezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen für Steuern und ungewisse Verbindlichkeiten werden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtungen notwendig ist.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Vorstehender Anhang wurde anhand der vorliegenden Buchhaltung per 30.06.23 nach bestem Wissen erstellt.

 

Rückersdorf, den 09.10.2023

Silvio Dietrich, Geschäftsführer

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