Innobook UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Li-Yu Wang seit 20.1.2026 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
La Kaffa International Co., LTD. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Germany BoBo Q GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
ANHANG zum 31. Dezember 2023der Germany Bobo Q GmbHI. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§ 274 a, 284, 285 und 288 HGB wurden in Anspruch genommen. Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG) Grundsätzlich sind die Wertansätze in der Handelsbilanz unter Beachtung steuerlicher Anpassungen (§ 60 EStDV) weiterhin für die steuerliche Gewinnermittlung maßgebend. Erstmals für das Veranlagungsjahr 2009 können jedoch sowohl rein steuerliche Wahlrechte als auch handels- und steuerrechtliche Wahlrechte unterschiedlich ausgeübt werden. Sofern nicht anders angegeben, ergaben sich im Berichtsjahr aufgrund der Ausübung von Wahlrechten keine Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz. 1. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital sowie die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Sofern ein Ausweis in der Bilanz zulässig ist, wurde diese Form des Ausweises gewählt. 2. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur erfasst worden, wenn diese bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt. 3. Währungsumrechnung Bei Anschaffungsgeschäften in ausländischer Währung war der Wechselkurs im Anschaffungszeitpunkt für die Berechnung der Anschaffungskosten maßgebend. Bei Fremdwährungsverbindlichkeiten wurde der entsprechende Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens der Verbindlichkeit zugrunde gelegt. 4. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden nicht vorgenommen. II. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen (pro rata temporis) bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Nettoanschaffungswert von EUR 250,00 bis EUR 800 (geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Zugangsjahr gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt, wobei aus Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und sind durch eine Inventur nachgewiesen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern Abzinsungen erforderlich waren, wurden diese vorgenommen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Die Rückstellungen wurden nach kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. III. Sonstige Angaben Geschäftsführer der Gesellschaft war:
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden nicht. Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 09.12.2023 festgestellt.
Berlin, 09.12.2023 gez. die Geschäftsführung |
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