Karsten D. Wick GmbHLiquidiert

28355 Bremen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 36619
Eingetragen
26.8.1986
Branche
UnternehmensberatungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
a) die Suche sowie Auswahl von Führungskräften für alle Bereiche der Wirtschaft und Verwaltung, Personalberatung und allgemeine Unternehmensberatung b) jede andere angemessene kaufmännische Nutzung des Gesellschaftsvermögens.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Karsten D. Wick GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011

Bilanz zum 31. März 2011

Aktiva

Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen
Sachanlagen 45.793,94 51.233,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 399.813,30 385.547,99
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Euro 221.585,68 (Euro 236.810,53)
- davon gegen Gesellschafter Euro 388.597,48 (Euro 366.410,97)
II. Wertpapiere 8.133,30 8.133,30
III. Guthaben bei Kreditinstituten 36.184,23 69.246,23
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.698,00 1.886,00
491.622,77 516.046,52

Passiva

Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Gewinnvortrag 85.000,80 0,00
III. Jahresüberschuss 14.304,73 85.000,80
B. Rückstellungen 306.872,85 320.862,00
C. Verbindlichkeiten 34.315,20 59.054,53
- sämtlich mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
- davon gegenüber Gesellschaftern Euro 2.252,10 (Euro 11.287,82)
491.622,77 516.046,52

Anhang zum 31. März 2011

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.

Umstellung auf die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes

Die KARSTEN D. WICK GmbH hat im Geschäftsjahr 2010/2011 erstmals die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) angewendet. Gemäß den Übergangsvorschriften des EGHGB werden die Auswirkungen aus der Umstellung zum 1. April 2010 im außerordentlichen Ergebnis erfasst.

Eine Anpassung der Vorjahreswerte an die neuen Bilanzierungsvorschriften erfolgte gemäß den Übergangsvorschriften des BilMoG nicht.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Anlagevermögen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen und etwaiger außerplanmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibung des Sachanlagevermögens erfolgt grundsätzlich nach der linearen Abschreibungsmethode. Die degressive Abschreibungsmethode findet in bestimmten Fällen Anwendung, wenn sie dem tatsächlichen Werteverzehr entspricht. Auf die lineare Abschreibungsmethode wird in diesen Fällen übergegangen, sobald diese zu höheren Abschreibungen führt. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Die Nutzungsdauer beträgt drei bis zehn Jahre.

Für bewegliche Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR wird ein Sammelposten gebildet, der linear über 5 Jahre abgeschrieben wird.

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag beziehungsweise zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Wertpapiere und flüssige Mittel sind mit Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Leistungsverpflichtungen aus Pensionszusagen wurden unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten mit dem anhand des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelten Erfüllungsbetrag bewertet. Zukünftig erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags berücksichtigt. Für die Abzinsung wird seit dem 1. April 2010 von dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht und der jeweilige von der Deutschen Bundesbank für eine Restlaufzeit von 15 Jahren veröffentlichte Zinssatz verwendet. Bis zum 31. März 2010 wurde ein Zinssatz von 6% verwendet.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.

Sonstige Angaben

1 Organe der Gesellschaft

Geschäftsführer

Karsten D. Wick, Dipl.-Kfm., Hamburg

2 Angabe gemäß § 285 Nr. 9c HGB

Die Gesellschaft gewährt mit Vertrag vom 9. August 2006 Herrn Karsten D. Wick ein Darlehen in Höhe von ursprünglich 305.000,00 EUR, das jährlich mit 4 % zu verzinsen ist. Dieses Darlehen valutiert zum Bilanzstichtag bei 236.036,62 EUR.

 

Hamburg, den 9. Februar 2012

gez. Karsten

D. Wick

Feststellung des Jahresabschlusses

Dieser Jahresabschluss wurde am 28. März 2012 festgestellt.

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