RKM GmbH
28mGroßhandel mit industriellen Textil-, Näh- und Strickmaschinen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Carl Ingolf Lange seit 7.3.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Carl Ingolf Lange GmbHLudwigsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2023Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Firma Carl Ingolf Lange GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft nimmt für Zwecke der Offenlegung des Jahresabschlusses die Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch. Weiterhin nimmt die Gesellschaft, soweit möglich, die Erleichterungen nach § 288 HGB in Anspruch. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 242 ff. des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetztes erstellt.. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzenBilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Ansatzstetigkeit i. S. d. § 246 Abs. 3 HGB wurde beachtet. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: 1. Anlagevermögen Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände, die gemäß § 255 Abs. 2a HGB zu bewerten wären, liegen nicht vor. Als Nutzungsdauer wird bei Software 3 Jahre unterstellt. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Für abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten 150,-- €, aber nicht 1.000,-- € übersteigen und die einer selbständigen Nutzung fähig sind wurde 2008 und 2009 gem. § 6 (2a) EStG ein Sammelposten gebildet, der im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel aufzulösen ist. Ab dem Wirtschaftsjahr 2010 werden die geringwertigen Vermögens- gegenstände wahlweise im Jahr der Anschaffung zu 100 % abgeschrieben, auf bis zu fünf Jahre verteilt, oder dem Sammelposten zugeführt. Steuerpflichtige der Gewinneinkunftsarten können seit dem 1.1.2018 die Anschaffungs- oder Herstellkosten von GWG bis zur Höhe von 250 Euro (GWG 2017: 150 EUR) sofort ohne Verzeichnis als Betriebsausgabe berücksichtigen ( Sofortabzug). Hinweis: Hat der Unternehmen im Vorjahr den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG geltend gemacht und mindern sich dadurch die Anschaffungskosten für das Wirtschaftsgut entsprechend um 40 %, kann es sein, dass erst dadurch die GWG-Grenze unterschritten wird und somit ein Sofortabzug möglich ist. Bei Wirtschaftsgütern, die ab 2018 angeschafft werden, haben Unternehmer, die den Gewinneinkunftsarten, wie Einkünfte aus Gewerbebetriebe oder selbstständiger Arbeit unterliegen, bei der Abschreibung von GWG steuerlich grundsätzlich drei Möglichkeiten von GWG steuerlich grundsätzlich drei Möglichkeiten: Bei Anschaffungskosten bis 250 EUR (GWG 2017: 150 EUR): Sofortabschreibung Bei Anschaffungskosten von 250 EUR bis 800 EUR (GWG 2017: 410 EUR): Wahlweise Sofortabschreibung (§ 6 Abs. 2 EStG) oder Poolabschreibung, d.h. Bildung eines Sammelpostens (§ 6 Abs. 2a EStG) Für alle Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellkosten zwischen 800 EUR und 1.000 EUR: Poolabschreibung oder auch Regelabschreibung über die Nutzungsdauer nach der AfA-Tabelle Während die Sofortabschreibung der GWG 2018 für jedes Wirtschaftsgut einzeln ausgeübt werden kann, müssen bei der Poolabschreibung alle in einem Wirtschaftsjahr erworbenen GWG einbezogen werden, d.h. auch jene, die zwischen 250 EUR und 800 EUR liegen. Die Abschreibungsdauer für diesen Sammelposten liegt bei 5 Jahren. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen. 2. Umlaufvermögen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. 3. Rechnungsabgrenzungsposten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. 4. Rückstellungen Rückstellungen wurden in Höhe des Betrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der jeweiligen Risiken und möglichen Verpflichtungen erforderlich sein wird (Erfüllungsbetrag). Sofern Rückstellungen eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben, entspricht der durchschnittliche Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre den künftigen Preis- und Kostensteigerungen, so dass eine Abzinsung nicht vorgenommen wurde. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. 5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Erstmalig ist, aufgrund Gesetzesänderungen, im Wirtschaftsjahr 2008 die Gewerbesteuer keine abzugsfähige Betriebsausgabe mehr. Das zu versteuernde körperschaftsteuerpflichtige Einkommen erhöht sich somit gegenüber dem Handelsbilanzgewinn um die Gewerbesteuer. Da keine Gewerbesteuer entstanden ist, besteht aber insoweit keine Abweichung und auch keine Steuerlatenz. Angaben zur Bilanz6. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens wird nach der GuV dargestellt. Hieraus ergeben sich die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2 HGB). 7. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden Sonstige Pflichtangaben8. Namen der Mitglieder der Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Geschäftsführung bei: Herrn Carl Ingolf Lange, Kaufmann Die Angabe der Gesamtbezüge nach § 285 Nr. 9 HGB unterbleibt gem. § 288 Abs. 1 HGB. 9. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von 495.593,81 € ausgewiesen, Zinssatz 1 %. Besondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild im Sinne des § 264 (2) Satz 1 nicht vermittelt, liegen nicht vor. Es sind somit im Anhang keine zusätzlichen Angaben gem. § 264 (2) Satz 2 HGB zu ma- chen. Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert. Ludwigsburg, den 3012.2024 Carl Ingolf Lange -Geschäftsführer - Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.12.2024. |
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