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GESENET LIMITEDStettenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der GESENET Limited wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Gesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs.8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierung und Bewertung ist nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften vorgenommen und wird, soweit nötig, bei einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erläutert. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht veranlagten Steuern. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die im Vorjahr angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Rückstellungsspiegel
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit mit mehr als 5 Jahren und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von: Euro 230,68. Im Laufe des Geschäftsjahres führte das Unternehmen die folgenden Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen durch: Gewährung von Darlehen Sonstige Pflichtangaben Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Direktor: Reinhard Bauer
gez. R. Bauer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19.07.2011 |
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