Comer
GmbH
Pfullendorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.158,00 |
2.099,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.158,00 |
2.099,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
769.017,63 |
2.405.349,22 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
578.638,85 |
1.031.949,55 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
190.378,78 |
1.373.399,67 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
497,84 |
522,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
772.673,47 |
2.407.970,27 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
658.943,02 |
1.096.910,58 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
204.516,75 |
204.516,75 |
| II.
Kapitalrücklage |
43.587,63 |
43.587,63 |
| III.
Gewinnvortrag |
48.806,20 |
5.079,99 |
| IV.
Jahresüberschuss |
362.032,44 |
843.726,21 |
| B.
Rückstellungen |
68.121,00 |
311.297,62 |
| C.
Verbindlichkeiten |
45.609,45 |
999.762,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
772.673,47 |
2.407.970,27 |
Anhang
1. Allgemeine Grundsätze zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Comer GmbH, Pfullendorf,
Amtsgericht Ulm HRB Nr. 710783 wurde nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilRUG) und des
GmbH-Gesetzes in EUR erstellt.
Die Gesellschaft ist entsprechend den
Größenklassen des § 267 HGB eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Erleichterungen bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.
2. Angaben zur Bilanz
a) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des
§ 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit der Schlussbilanz des
vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Für Aufwendungen zur Gründung des
Unternehmens, zur Beschaffung des Eigenkapitals sowie
für immaterielle Vermögensgegenstände, die
nicht entgeltlich erworben wurden, ist kein Aktivposten
angesetzt.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen von
§ 250 HGB gebildet.
b) Bewertungsvorschriften
Die
Vermögensgegenstände und
Schulden wurden einzeln bewertet.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch die
tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten nicht
entgegen.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind.
Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht
ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt
worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert wurden.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres wurden unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibung wurde beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Flüssige Mittel sind zu Tageswerten bewertet.
Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen
Beurteilung in notwendigem Umfang alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte mit
dem notwendigen Erfüllungsbetrag unter
Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und
Kostenänderungen.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
c) Weitere Erläuterungen zur Bilanz
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betrugen
zum Bilanzstichtag EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 709.043,39).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betrugen zum Bilanzstichtag EUR 0,00 (Vorjahr: EUR
950.000,00).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betrugen zum Bilanzstichtag EUR 45.609,45
(Vorjahr: EUR 999.762,07).
3. Sonstige Angaben
Die Anteile der Gesellschaft werden zu 100% von der
Comer S.p.A. mit Sitz in Reggiolo, Italien, gehalten.
Geschäftsführer im abgelaufenen
Geschäftsjahr waren Herr Matteo Storchi, Reggiolo,
Italien und Herr Edward Meis, Coesfeld.
Zwischen dem Geschäftsführer Matteo Storchi
und der Gesellschaft besteht kein Dienstvertrag.
sonstige Berichtsbestandteile
Pfullendorf, den 12. Februar 2020
gez. Matteo Storchi
gez. Edward Meis
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.02.2020 festgestellt.
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