Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRB 22916
Eingetragen
2.8.2010
Branche
Betrieb von SportanlagenVermietung von Sport- und FreizeitgerätenErbringung von Dienstleistungen des Sports a. n. g.
Gegenstand
Der Betrieb von Sportstätten, der An- und Verkauf einschließlich der Durchführung von Auktionen - auch elektronisch - sowie die Vermietung von Fahrzeugen und Wasserfahrzeugen sowie ferner die Ausübung aller mit dem vorgenannten Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden oder dem Zweck des Unternehmens förderlichen Tätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Maximilian Schoppmann
seit 9.12.2019
Geschäftsführer
Stefan Schoppmann
seit 2.8.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Stefan Schoppmann
Hohenstaufenstraße 26, 42287 Wuppertal
25.000 €
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

CLUB SPORT GmbH

Wuppertal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 2.746,00 167,00
I. Sachanlagen 2.746,00 167,00
B. Umlaufvermögen 4.894,65 21.469,65
I. Vorräte 750,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0,00 20.312,05
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.144,65 1.157,60
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 84.659,52 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 92.300,17 21.636,65

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 6.162,15
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 109.659,52 18.837,85
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 84.659,52 0,00
B. Rückstellungen 6.100,00 2.400,00
C. Verbindlichkeiten 86.200,17 13.074,50
Bilanzsumme, Summe Passiva 92.300,17 21.636,65

Anhang für das Geschäftsjahr 2010


CLUB SPORT GmbH, Wuppertal


I.  Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen erstellt.

Nach den Größenklassen, die in § 267 HGB geregelt sind, ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft einzuordnen.

II.  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachstehenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen auf der Grundlage steuerlich anerkannter Sätze vermindert. Zugänge im Geschäftsjahr werden zeitanteilig abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von € 150,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Zugänge im Wert zwischen € 150,00 und € 1.000,00 werden einem Sammelposten zugeführt und einheitlich über fünf Jahre abgeschrieben.

Vorräte werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gemäß § 255 (1) und (2) HGB oder dem ihnen jeweils am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert ausgewiesen. Das Niederstwertprinzip nach § 253 (3) HGB wurde beachtet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen gemäß § 249 (1) HGB berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Verbindlichkeiten werden nach § 253 (1) HGB mit ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Gegenüber dem Geschäftsführer bestehen zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von € 43.024,56 (Vorjahr: Forderungen € 20.264,72). Die Posten werden zu 4% jährlich verzinst.

IV. Sonstige Angaben

Geschäftsführung im Berichtsjahr: Herr Stefan Schoppmann, Wuppertal.

Die Gesellschaft ist buchmäßig überschuldet. Auf die Konsequenzen einer materiellen Überschuldung wurde die Geschäftsführung hingewiesen. Durch Artikel 5 des am 18.10.2008 in Kraft getretenen Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes wurde § 19 Abs. 2 der Insolvenzordnung neugefasst und der Überschuldungsbegriff neu definiert. Demnach liegt keine Überschuldung vor, wenn die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist. Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen gegenüber dem Gesellschaftergeschäftsführer, welcher die Liquidität der Gesellschaft sicherstellt.


Wuppertal, im Juni 2011

gez. Stefan Schoppmann
-Geschäftsführer-
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2011 festgestellt.

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