SR - Hotels
GmbH
Hohenstein-Ernstthal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.05.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
685.650,05 |
| I.
Sachanlagen |
685.650,05 |
| B.
Umlaufvermögen |
171.720,33 |
| I.
Vorräte |
840,34 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
33.432,31 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
137.447,68 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
334,06 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
219.778,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.077.483,33 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
244.778,89 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
219.778,89 |
| B.
Rückstellungen |
7.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.067.563,61 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.119,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.077.483,33 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Über das Vermögen der SR-Hotels GmbH wurde
mit Beschluss vom 30. April 2014 des Amtsgerichtes
Chemnitz, Aktenzeichen 14 IN 271/14, das Insolvenzverfahren
eröffnet und Frau Rechtsanwältin Nicole Scholze
zur Insolvenzverwalterin bestellt.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt
ein neues Geschäftsjahr (§ 155 Abs. 1 Satz 1
InsO). Aus Vereinfachungsgründen wurde der
vorangegangene Jahresabschluss auf Weisung der
Insolvenzverwalterin bis zum 30. April 2014 aufgestellt, so
dass diesem Jahresabschluss ein Wirtschaftsjahr vom 01. Mai
2014 bis zum 31. Dezember 2014 zugrunde liegt.
Dem Jahresabschluss der SR-Hotels GmbH liegen die
neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom
25.05.2009 (BilMoG) für kleine Kapitalgesellschaften
zu Grunde.
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden beachtet.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen und
Schutzklauseln in einzelnen Fällen Gebrauch gemacht.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von Euro 150,00 wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
Euro 150,00 aber nicht mehr als Euro 1.000,00 wurde ein
Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre
abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Werte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet
worden.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen wurden gemäß §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert.
Sämtliche Rückstellungen haben eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 0,00.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Zum Bilanzstichtag bestehen keine
Haftungsverhältnisse aus Risiken im Sinne von §
251 HGB.
Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser
Ergebnisverwendung
Bei Aufstellung der Bilanz unter
Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung
wurde im Bilanzverlust ein Verlustvortrag von Euro
219.725,34 einbezogen.
Von § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB wurde Gebrauch
gemacht.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn-
und Verlustrechnung und Anhang vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach
Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum 29. April 2014.
Aus Vereinfachungsgründen wurde der vorangegangene
Jahresabschluss auf Weisung der Insolvenzverwalterin bis
zum 30. April 2014 aufgestellt, so dass diesem
Jahresabschluss ein Wirtschaftsjahr vom 01. Mai 2014 bis
zum 31. Dezember 2014 zugrunde liegt.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Geschäftsführer:
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Carsten Rusitschka
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ausgeübter Beruf:
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Kaufmann
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Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
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Betrag
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|
Euro
|
Ausleihungen
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0,00
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Forderungen
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1.442,04
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Verbindlichkeiten
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639,28
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Dresden, 31. Mai 2016
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Nicole Scholze
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Ort, Datum
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Rechtsanwältin
Nicole Scholze
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als Insolvenzverwalterin
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.05.2016 festgestellt.
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