BEMU
Fluorkunststoffe Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
Krefeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
509.658,60 |
532.646,60 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.200,50 |
10.314,50 |
| II.
Sachanlagen |
503.458,10 |
522.332,10 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.038.574,03 |
1.383.555,17 |
| I.
Vorräte |
454.441,50 |
318.049,60 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
217.240,31 |
202.622,75 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
366.892,22 |
862.882,82 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.263,42 |
27.074,86 |
| Aktiva |
1.552.496,05 |
1.943.276,63 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
949.306,91 |
1.143.359,55 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
102.258,38 |
102.258,38 |
| II.
Bilanzgewinn |
847.048,53 |
1.041.101,17 |
| davon
Gewinnvortrag |
1.041.101,17 |
889.010,85 |
| B.
Rückstellungen |
558.540,60 |
524.451,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
44.648,54 |
275.465,88 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
44.648,54 |
275.465,88 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
100.000,00 |
| Passiva |
1.552.496,05 |
1.943.276,63 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31.Dezember 2023 der BEMU
Fluorkunststoffe GmbH ist nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Bilanzierungen- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den ergänzenden
Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.
Die durch das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG)
eingetretenen Rechtsänderungen werden seit dem
Jahresabschluss zum 31.12.2010 durchgängig angewendet.
Von Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der
Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, ist Gebrauch gemacht worden.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
kleine Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Ausweis der nach § 265 Abs .7 Nr.2 HGB
zusammengefassten Posten
Zur Vergrößerung der Klarheit der
Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des
Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige lineare Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen bei
Gebäuden und beim beweglichen Sachanlagevermögen
wurden nach der voraussichtlichen,
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, die sich
grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung
veröffentlichen Abschreibungstabellen orientiert,
grundsätzlichen linear vorgenommen. Die degressive
Abschreibung wurde angewendet, wenn die
Wahlmöglichkeit bestand und dies zu einer höheren
Abschreibung führte.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Ab dem 1. Januar 2018 angeschaffte, geringwertige
Wirtschaftsgüter (GWG's) wurden in voller Höhe
als Aufwand erfasst und abgeschrieben, sofern deren
Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne
Wirtschaftsgut 800,00 € nicht überstiegen haben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren wurden diese angesetzt.
Das Umlaufvermögen wird in der Regel mit den
Anschaffungskosten- und Herstellungskosten bewertet. Bei
vorübergehender Wertminderung wird bei der
Handelsbilanz und im Übrigen bei dauernder
Wertminderung eine Abschreibung auf die tatsächlichen
Wertverhältnisse vorgenommen. Bei einer erfolgten
Wertaufholung wird eine Zuschreibung ausgewiesen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zum
Nennwert unter Abzug einer Pauschalwertberichtigung auf die
Nettoforderungen in Höhe von 2 % zur Abdeckung des
Ausfallrisikos, der Beitreibungskosten und zum Ausgleich
von Zinsverlusten angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Die übrigen Forderungen, die sonstigen
Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel
wurden zu Nennwerten bilanziert.
Bei der handelsrechtlichen Ermittlung der
Pensionsrückstellungen wurde die
versicherungsmathematische Bewertungsmethode "projected
unit credit method" angewandt. Grundlagen des Gutachtens
sind die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck,
bei einem Rechnungszins von 1,82%
(10-Jahres-Durchschnittszinssatzes) sowie einem
Gehaltstrend von 0.00 % und einem Rententrend von 2,00 %.
Aufgrund der geänderten Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergab sich zum 1.
Januar 2010 ein Zuführungsbetrag von 85.746,00 €,
der gem. Art. 67 Abs. 1 S. 1 EUHGB bis spätestens
31.12.2024 zu mindestens einem Fünfzehntel je
Geschäftsjahr der Pensionsrückstellung
zuzuführen ist. Im Geschäftsjahr wurde ein
Teilbetrag von 5.716,40 € zugeführt. Die nicht in
der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen für
Pensionen betragen zum Bilanzstichtag 5.716,40 €. Der
unter den Pensionsrückstellungen ausgewiesene Betrag
entspricht den ermittelten Erfüllungsbeträgen lt.
Gutachten von 515.372,00 €. Abweichend hiervon ergibt
sich nach Maßgabe eines
7-Jahres-Durchschnittzinssatzes ein Erfüllungsbetrag
lt. Gutachten von 519.959,00 € und somit ein von der
Ausschüttungssperre zu erfassender Betrag von 4.587,00
€. Eine Saldierung mit
Rückdeckungsversicherungsansprüchen gem. §
246 Abs. 2 S. 2 HGB entfällt, da aufgrund des Todes
des Pensionsberechtigten der Leistungsfall in 2014 bereits
eingetreten war.
Die sonstigen Rückstellungen wurden im
Wesentlichen für Abschluss- und Prüfungskosten,
Aufbewahrungsverpflichtungen, und Gewährleistungen in
angemessener Höhe gebildet.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Eine eventuelle Abzinsung von Verbindlichkeiten ist nur
für die Steuerbilanz geprüft worden.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten bis zu einem
Jahr ergeben sich aus der Bilanz. Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind nicht
vorhanden. Die Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten sind durch Buchgrundschulden gesichert.
Angaben zu Grundlagen für eine
Währungsumrechnung sind nicht zu machen.
Aufgrund der Abweichungen zur Steuerbilanz sind keine
aktiven latenten Steuern gebildet worden.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Sonstige Pflichtangaben
Name der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
waren als Geschäftsführer bestellt:
Frau Susanne Liedtke-Joeris, Angestellte, Wassenberg
Herr Stephan Geffers, Angestellter, Schwalmtal
Die Geschäftsführer sind/waren
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Sonstiges
Eventualverbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag
nicht vorhanden.
Die Gesellschaft beschäftigte im
Abschlusszeitraum durchschnittlich 25 Mitarbeiter.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Susanne Liedtke-Joeris
(Geschäftsführerin)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.11.2024
festgestellt.
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