Caramed
GmbH
Neufahrn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.299,00 |
2.702,00 |
| I. Sachanlagen |
2.299,00 |
2.702,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
87.206,22 |
76.501,59 |
| I. Vorräte |
8.989,75 |
12.798,84 |
| II. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
13.622,92 |
14.053,05 |
| III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und
Schecks |
64.593,55 |
49.649,70 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
837,00 |
1.112,73 |
| Bilanzsumme, Summe
Aktiva |
90.342,22 |
80.316,32 |
|
Passiva
|
|
|
| |
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A. Eigenkapital |
73.433,77 |
64.277,47 |
| I. gezeichnetes
Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II. Gewinnvortrag |
39.277,47 |
33.204,09 |
| III.
Jahresüberschuss |
9.156,30 |
6.073,38 |
| B.
Rückstellungen |
6.533,97 |
3.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.374,48 |
12.938,85 |
| davon mit Restlaufzeit
bis 1 Jahr |
10.374,48 |
12.938,85 |
| Bilanzsumme, Summe
Passiva |
90.342,22 |
80.316,32 |
Anhang
Handelsbilanz zum 31. Dezember 2014
Anhang für die Offenlegung einer kleinen GmbH
nach BilMoG
Caramed
GmbH, 85375 Neufahrn b. Freising
A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als
kleine Kapitalgesellschaft (
Größenklasse) gem. § 267 Abs. 1 HGB
einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige
Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und
Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Im Jahresabschluss ergeben sich gegenüber dem
Vorjahr keine Änderung der Darstellung
(§265 HGB). Die Vorjahresbeträge sind mit den
Beträgen des Geschäftsjahres vergleichbar. Im
Geschäftsjahr wurden erstmals die Vorschriften des
BilMoG angewandt. Eine Anpassung der Vorjahreswerte an die
geänderten Vorschriften erfolgte nicht.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den
Sachanlagen (einschl. immaterieller
Wirtschaftsgüter) wurden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden
die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren
Sachanlagevermögens vermindert um
planmäßige lineare oder geometrisch degressive
Abschreibung gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein
niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser
angesetzt.
Bei der Bewertung der
Forderungen wurden sämtliche erkennbaren
Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit der
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht
vor.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die
Guthaben bei den Kreditinstituten wurden zum
Nennwert angesetzt.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwenigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HBG. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die
Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
bzw. Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Auf
fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
a) Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem
Nennwert angesetzt. Die nicht eingeforderten ausstehenden
Einlagen von 0 Euro auf das gezeichnete Kapital wurden vom
gezeichneten Kapital auf der Passivseite offen
abgesetzt.
| Gezeichnetes
Kapital |
25.000 Euro |
| Nicht eingeforderte
ausstehende Einlagen |
0 Euro |
| Eingefordertes
Kapital |
25.000 Euro |
b) Angaben zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr
10.374,48 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren
c) Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3
GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
| Ausleihungen |
0 Euro |
| Forderungen |
0 Euro |
| Verbindlichkeiten |
0 Euro |
E. Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr
bestellt:
| • |
Frau Dr. med. Sonja Karl
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Neufahrn, 31.12.2014
gez.
Dr. med. Sonja Karl
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.10.2015
festgestellt.
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