Dr. Busch
MVZ GmbH
Mühlhausen/Thüringen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
116.927,50 |
231.084,15 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
25.007,00 |
161.758,00 |
| II.
Sachanlagen |
91.920,50 |
69.326,15 |
| B.
Umlaufvermögen |
678.887,25 |
535.047,05 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
2.746,89 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
391.535,53 |
333.219,72 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
287.351,72 |
199.080,44 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
16.953,40 |
7.095,54 |
| Aktiva |
812.768,15 |
773.226,74 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
695.065,76 |
650.802,14 |
| I.
eingefordertes Kapital |
22.500,00 |
22.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
35.000,00 |
35.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
349.018,16 |
349.018,16 |
| III.
Bilanzgewinn |
323.547,60 |
279.283,98 |
| davon
Gewinnvortrag |
209.845,18 |
240.177,05 |
| B.
Rückstellungen |
23.975,66 |
42.619,69 |
| C.
Verbindlichkeiten |
89.976,73 |
74.554,91 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
71.022,51 |
33.688,91 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
18.954,22 |
40.866,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.750,00 |
5.250,00 |
| Summe
Passiva |
812.768,15 |
773.226,74 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma Dr. Busch MVZ GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs unter Beachtung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen
gemäß § 288 Abs. 1 HGB werden in Anspruch
genommen.
II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Anschaffungskosten werden unter
Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und
Anschaffungskostenminderungen ermittelt. In die
Herstellungskosten werden die Einzelkosten und die
Gemeinkosten des Material- und Fertigungsbereichs sowie
anteilige Verwaltungsgemeinkosten und Fremdkapitalzinsen
einbezogen.
Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögens-
gegenstände linear vorgenommen.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens werden, in Übereinstimmung mit
der Auffassung des IDW, entsprechend der steuerlichen
Vorschriften bilanziert, da sie insgesamt von
untergeordnetem Wert sind.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen
darstellen, werden mit dem Nennwert bewertet. Bei
zweifelhaften Forderungen werden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Liquide Mittel sind mit dem Nennwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in
Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt.
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Aufgrund der ausschließlichen Abrechnung in
€ waren Währungsumrechnungen nicht erforderlich.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
III. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz und zur
Gewinn- und Verlustrechnung
Bilanz
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft ist nicht
voll eingezahlt.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind im branchenüblichen Umfang durch
Eigentumsvorbehalte gesichert.
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Ertragsteuern betreffen das laufende
Geschäftsjahr.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Frau Dr. med. Steffi Busch, Ärztin
Herrn Thomas Busch, Geschäftsführer.
Die Feststellung des Jahresabschlusses durch die
Gesellschafterversammlung wurde bis zum Zeitpunkt der
Aufstellung dieses Anhangs nicht vorgenommen.
Der Geschäftsführung wurde ein
Verrechnungskonto gewährt, das mit 1 % verzinst wird
und per 31.12.2023 einen Stand von 120.631,41 €
aufwies.
Mühlhausen, den 23.
Januar 2025
gez.
Dr. med. Steffi Busch
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.01.2025
festgestellt.
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