HAL
Meldesysteme GmbH
Ibbenbüren
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
178.041,40 |
387.909,07 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
153.094,50 |
348.143,00 |
| II.
Sachanlagen |
24.946,90 |
39.766,07 |
| B.
Umlaufvermögen |
668.420,07 |
650.671,65 |
| I.
Vorräte |
144.955,08 |
147.268,31 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
191.504,20 |
331.387,45 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
236.084,54 |
190.821,03 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
287.380,45 |
312.582,31 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.771,12 |
7.815,79 |
| Aktiva |
856.232,59 |
1.046.396,51 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
289.296,22 |
186.696,47 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
177.002,71 |
177.002,71 |
| III.
Bilanzgewinn |
86.293,51 |
-16.306,24 |
| B.
Rückstellungen |
137.806,68 |
105.164,14 |
| C.
Verbindlichkeiten |
429.129,69 |
754.535,90 |
| Passiva |
856.232,59 |
1.046.396,51 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die HAL Meldesysteme GmbH hat ihren Sitz in
Ibbenbüren. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Steinfurt unter HR B 12493 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften sowie des GmbHG aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.
Bei der Offenlegung des Jahresabschlusses wurde von den
Erleichterungen gemäß § 326 HGB Gebrauch
gemacht.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten
Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und linear
abgeschrieben.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände wurden nach der linearen
Methode abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert
von 800,00 € wurden gemäß § 6 Abs. 2
EStG vollständig abgeschrieben.
Die RHB-Stoffe und Warenbestände wurden
gemäß § 255 HGB zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Die Bewertungsgrundsätze
des strengen Niederstwertprinzips wurden dabei beachtet.
Die in Arbeit befindlichen Aufträge wurden
nach der retrograden Methode unter Berücksichtigung
der angeforderten Anzahlungen ermittelt. Dabei wurde ein
Abschlag für Verwaltungs- und Vertriebskosten
abgesetzt.
Für die erhaltenen Anzahlungen wurde das
Wahlrecht gem. § 268 Abs. 5 HGB ausgeübt und der
offene Absatz der erhaltenen Anzahlungen auf der Aktivseite
von den Vorräten vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurden erkennbare Risiken
durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
Rechnung getragen.
Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten
Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur
Jahresabschlusserstellung bekannt gewordenen ungewissen
Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind gemäß §
253 Abs. 1 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
Eigenkapital
Im Bilanzgewinn ist ein Verlustvortrag in Höhe
von 16,3 T€ (Vorjahr Gewinnvortrag 16,8 T€)
enthalten.
Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt 121,3
T€ (Vorjahr: 244,2 T€). Die Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit über einem Jahr betragen 307,8
T€ (Vorjahr: 510,3 T€).
Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen in Höhe von 353,8 T€ (Vorjahr: 670,9
T€) entfallen 300,0 T€ (Vorjahr: 507,5 T€)
auf sonstige Verbindlichkeiten. Der Restbetrag in Höhe
von 53,8 T€ (Vorjahr: 163,4 T€) betrifft
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 333,1 T€ (Vorjahr
620,8 T€) enthalten.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
|
< 1 Jahr
|
|
1 - 5 Jahre
|
|
> 5 Jahre
|
|
T€
|
|
T€
|
|
T€
|
aus Miet- und
Leasingverträgen
|
116,2
|
|
82,9
|
|
0,0
|
V. Sonstige Pflichtangaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 21 Personen.
sonstige Berichtsbestandteile
Ibbenbüren, 15.
März 2024
gez.
Tobias Ahlers
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.03.2024
festgestellt.
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