Zeußel GmbH
Neustadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
324.679,45 |
405.546,65 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6,00 |
6,00 |
| II.
Sachanlagen |
269.214,61 |
319.112,61 |
| III.
Finanzanlagen |
55.458,84 |
86.428,04 |
| B.
Umlaufvermögen |
303.981,35 |
248.684,15 |
| I.
Vorräte |
158.753,31 |
116.324,08 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
350.422,69 |
318.608,92 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
69.322,90 |
103.147,76 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
75.905,14 |
29.212,31 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.497,21 |
6.544,82 |
| D.
Aktive latente Steuern |
0,00 |
1.599,60 |
| Aktiva |
634.158,01 |
662.375,22 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
132.364,99 |
128.855,01 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
57.472,18 |
57.472,18 |
| III.
Gewinnvortrag |
45.382,83 |
9.661,23 |
| IV.
Jahresüberschuss |
3.509,98 |
35.721,60 |
| B.
Rückstellungen |
28.273,73 |
25.401,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
471.698,59 |
501.102,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
317.221,27 |
297.428,43 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
154.477,32 |
203.673,78 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
105.655,69 |
105.084,58 |
| D.
Passive latente Steuern |
1.820,70 |
7.017,00 |
| Summe
Passiva |
634.158,01 |
662.375,22 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Zeußel GmbH hat Ihren Sitz in Neustadt. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Fürth unter der Registernummer HRB 9684
eingetragen.
2.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. des
Handesgesetzbuchs in der aktuellen
Fassung und unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
kleine Kapitalgesellschaften sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen
Größenklassen fanden für den
Jahresabschluss der Gesellschaft die
Rechnungslegungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften
Anwendung.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses
wurden die größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 266 Abs. 1, 274a, 276 und
288 HGB teilweise in Anspruch genommen.
Nach den für kleine Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften des Handelgesetzbuches wurde der
vorliegende Jahresabschluss grundsätzlich
unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungsgrundsätzen
gemäß §§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB
aufgestellt.
Für die Gliederung der Bilanz zum
31. Dezember 2023 wurde die Vorschrift des §
266 HGB zugrunde gelegt. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt.
3.
Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen
3.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Geschäfts- oder Firmenwert
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwert wurde gem. § 246 Abs. 1 S. 4 HGB i.V.m.
§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB mit den Anschaffungskosten
angesetzt und gem. § 253 Abs. 3 S. 1, 2 HGB, da ihm
ein geschütztes Patent zugrunde liegt, auf
die voraussichtliche Nutzungsdauer von
15 Jahren planmäßig abgeschrieben.
Immaterielle Vermögensgegenstände
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgte zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen
(§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 S. 1 HGB) . Bei den
immateriellen
Vermögengsgegenständen erfolgte eine
lineare Abschreibung.
Sachanlagen
Die Sachanlagen wurden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten,
vermindert um die der zugrundegelegten
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
planmäßigen Abschreibung, (§ 253 Abs.
1 S. 1, Abs. 3 S. 1 HGB) bilanziert. Das
Sachanlagevermögen wurde linear abgeschrieben.
GWG´s
Bewegliche Gegestände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 800,00 € wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6
Abs. 2 EStG im Zugangsjahr in voller Höhe
abgeschrieben.
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen wurde zu Anschaffungskosten (§
253 Abs. 1 S. 1 HGB) bewertet.
Vorräte
Der Ansatz der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgte zu den Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 4 HGB).
Die in Arbeit befindlichen Aufträge bzw. noch
nicht abgerechneten Leistungen wurden mit den
Herstellungskosten gemäß § 255 Absatz
2 HGB bewertet.
Erhaltene Anzahlungen
Erhaltene Anzahlungen wurden mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt und gemäß
§ 268 Abs. 5 S. 2 HGB von den Vorräten offen
abgesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
(§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB) angesetzt.
Zur Abdeckung des in den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen enthaltenen Kreditrisikos wurde eine
angemessene Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigung gebildet.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten
wurden mit ihrem Nennwert (§ 253 Abs. 1 HGB)
ausgewiesen.
Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen wurden mit der
Höhe des voraussichtlichen Anfalls (§ 253 Abs. 1
HGB) aufgrund des steuerlichen Gewinns dotiert.
Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen umfassen alle erkennbare
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und wurden in
Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrages
(§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB) angesetzt.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1. S. 2 HGB)
bilanziert.
3.2
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
4.
Angaben zur Bilanz
4.1
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
beträgt 154.477,32 EUR (Vorjahr:
203.673,78 EUR).
5.
Sonstige Angaben
5.1
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 12,0.
5.2
Unterschrift der Geschäftsführung
Neben der Geschäftsführung wurde Frau Tanja
Hähnel und Herr Detlef Hähnel Einzelprokura
erteilt.
Neustadt an der Aisch, 28.
März 2025
gez.
Günther Hermann Zeußel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2025
festgestellt.
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