DREA
CONSULT GmbH
Wandlitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
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31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.657,50 |
14.492,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
14.657,00 |
14.492,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
57.270,26 |
149.777,70 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.456,29 |
11.405,85 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
52.813,97 |
138.371,85 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
668,97 |
125,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
72.596,73 |
164.395,20 |
Passiva
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31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
35.033,65 |
87.264,12 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
61.264,12 |
137.587,20 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
52.230,47 |
76.323,08 |
| B.
Rückstellungen |
12.900,00 |
56.830,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
24.663,08 |
20.301,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
72.596,73 |
164.395,20 |
Anhang
I.
Grundsätzliches zum Jahresabschluss
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Der Jahresabschluss der
DREA CONSULT GmbH auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) und unter Beachtung der
einschlägigen Vorschriften des GmbHG
aufgestellt.
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Das Geschäftsjahr
umfasst in Übereinstimmung mit dem Kalenderjahr
den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012. Die
Angaben des Vorjahres beziehen sich auf den Zeitraum
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 und sind somit
vergleichbar.
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Die Gesellschaft ist
eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267
Abs. 1 HGB. Die Aufstellungserleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften wurden
teilweise in Anspruch genommen.
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II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
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Dem Jahresabschluss ist
unter dem Grundsatz der Unternehmensfortführung
erstellt.
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Zur Bewertung der
einzelnen Vermögens- und Schuldposten bemerken
wir Folgendes:
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Die Gegenstände des
Sachanlagevermögens und die immateriellen
Vermögensgegenstände, soweit
entgeltlich erworben, wurden mit den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die
Berechnung erfolgte nach der linearen Methode
für eine Nutzungsdauer zwischen 3 und 10 Jahren.
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Für
Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr
als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurde der
jährlich steuerlich zu bildende Sammelposten aus
Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz
übernommen. Die jährlichen Sammelposten,
deren Höhe insgesamt von untergeordneter
Bedeutung ist, werden pauschalierend jeweils 20
Prozent im Zugangsjahr und in den vier darauf
folgenden Jahren abgeschrieben.
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Sonstige
Vermögensgegenstände sind mit ihren
Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt.
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Kassenbestände und
Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennbetrag
bewertet.
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Auszahlungen, die
Aufwendungen der Gesellschaft für das folgende
Wirtschaftsjahr darstellen, wurden abgegrenzt und
unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
ausgewiesen.
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Das gezeichnete Kapital
ist mit dem Nennbetrag und in Übereinstimmung
mit dem Ausweis im Handelsregister ausgewiesen.
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Die sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt worden
und berücksichtigen alle am Bilanzstichtag
erkennbaren passivierungspflichtigen Risiken.
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Sonstige
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
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Die Verbindlichkeiten
sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Währungsforderungen und -verbindlichkeiten
bestanden nicht. Sämtliche Verbindlichkeiten
weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf.
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Für die Ermittlung
latenter Steuern aufgrund von temporären oder
quasi-permanenten Differenzen zwischen den
handelsrechtlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen
Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher
Verlustvorträge werden die Beträge der sich
ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den
unternehmensindividuellen Steuersätzen im
Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und
nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen
werden verrechnet. Die Aktivierung latenter Steuern
unterbleibt in Ausübung des dafür
bestehenden Ansatzwahlrechts, über den
Saldierungsbereich hinausgehende passive
Steuerlatenzen werden mit Verweis auf die
größenabhängige Erleichterung nach
§ 274 a HGB nicht passiviert.
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III.
sonstige Angaben
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Organe der Gesellschaft
sind die Gesellschafterversammlung und die
Geschäftsführung.
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Während des
abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die
Geschäfte des Unternehmens durch die alleinige
Geschäftsführerin, Frau Andrea Muth,
Bürokauffrau, geführt.
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Wandlitz, den 23.
Dezember 2013
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(Andrea Muth)
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Geschäftsführerin
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Vorstehende Bilanz und Anhang sind eine
verkürzte Fassung des aufgestellten Jahresabschlusses.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde noch nicht festgestellt.
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