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Hofmann-Menü Holdings GmbHBoxbergKonzernabschluss zum 30. September 2019 und KonzernlageberichtKonzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019Grundlage des Konzerns Konzernstruktur Im Rumpfgeschäftsjahr 2014 haben Investoren unter Führung von Partners Group AG, einem der führenden internationalen Private-Equity-Investoren, über das Akquisitionsvehikel Kallisto Dreiundneunzigste Vermögensverwaltungs-GmbH die Hofmann-Menü Gruppe von Gilde Buy Out Partners mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 1. Oktober 2013 erworben. Erwerbszeitpunkt war der 16. Januar 2014. Der Leveraged Buyout der Hofmann-Menü Gruppe wurde mehrheitlich von Fonds der Partners Group AG sowie durch Fremdkapital finanziert. Durch die Transaktion entstand eine neue Konzernstruktur. Die für die Transaktion gegründete Gesellschaft, Partners Group Starfrost Limited mit Sitz in Guernsey, hat durch ihre ebenfalls für die Transaktion gegründete Tochtergesellschaft, Starfrost S.a.r.l. mit Sitz in Luxembourg die Anteile an der Kallisto Dreiundneunzigste Vermögensverwaltungs-GmbH erworben, welche wiederum die Anteile an der früheren Konzernobergesellschaft Hofmann-Menü Holdings GmbH zu 100 % erworben hat. Durch die Reorganisation der Hofmann-Menü Gruppe wurde die Hofmann-Menü Holdings GmbH mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 1. Oktober 2013 auf die Kallisto Dreiundneunzigste Vermögensverwaltungs-GmbH verschmolzen. Die Firma wurde sodann von Kallisto Dreiundneunzigste Vermögensverwaltungs-GmbH wiederum in Hofmann-Menü Holdings GmbH geändert. Die Konzernstruktur hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht verändert. Die Geschäftsführung des Konzerns unterstand im abgelaufenen Geschäftsjahr den Herren Ulrich, Bettermann (bis 10.9.19), Müller (bis 30.9.19), Reichelt (bis 10.9.19), Hanses und Baumgärtner (ab 1.9.19). Geschäftsmodell Die Hofmann-Menü Gruppe ist Anbieter von maßgeschneiderten Verpflegungssystemen mit tiefkühlfrischen Menüs und Menü-Komponenten für die moderne Gemeinschaftsverpflegung. Sie ist der qualitätsführende Verpflegungsspezialist für alle Bereiche im »Außer Haus«-Markt, der mit hoher Flexibilität und traditioneller handwerklicher Fertigung innovative und zielgruppenspezifische Verpflegungs- und Dienstleistungskonzepte anbietet. Der Schwerpunkt liegt in den Bereichen der Sozial- und Betriebsverpflegung. Zudem befasst sich die Gruppe mit dem Erbringen von Menüserviceleistungen aller Art gegenüber Dritten, insbesondere auch im Rahmen der Bewirtschaftung von Kantinen und Restaurationsbetrieben aller Art für fremde und eigene Rechnung. Der Hauptsitz der Gruppe ist in Boxberg-Schweigern. Weitere Standorte von Tochtergesellschaften befinden sich in Hamburg, Wien (Österreich) und Cham (Schweiz). Zudem werden Betriebsstätten in Hamburg, Korschenbroich, Kelsterbach, Velten und Kirchheim betrieben, die im Wesentlichen als Auslieferungslager dienen. Absatzmärkte sind Deutschland, Österreich und Schweiz. Die Hofmann-Menü Holdings GmbH ist direkt oder indirekt an sechs Tochterunternehmen beteiligt, die durch Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen werden. Beschaffung Unser Ziel ist es weiterhin, beste Zutaten zu verwenden und bei gleichbleibendem Qualitätsanspruch unsere Einkaufsbedingungen zu optimieren. Eine permanente Überprüfung des "make or buy" ist Grundlage eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses. Dazu ist klar definiert welche Fertigungsprozesse Kern der Manufaktur sind. Für "Nicht-Kernprozesse" ist es die Zielsetzung, den Aufwand wo möglich intern zu reduzieren und diesen durch qualitativ gleichwertige oder höherwertige Zukäufe vom Markt zu ersetzen. Umwelt Schwerpunkt unserer Verpackung ist nach wie vor die Alu-Schale. Aluminium ist zu 100 % recyclebar und daher unter ökologischen Gesichtspunkten eine sehr sinnvolle Einwegverpackung. Die Alu-Schale ist von der Landbell AG lizenziert. Parallel haben wir mit der BIOPAP Schale eine neue, nach Europäischer Norm EN 13432 voll kompostierbare und damit in 90 Tagen abbaubare, Verpackung in 2016 eingeführt und bauen seitdem das darin verfügbare Sortiment und erzielten Umsatzanteil weiter aus. Seit April 2019 ist das Sortiment in der Mehrportionsschale in Deutschland nahezu vollständig auf BIOPAP umgestellt. Ende September 2019 ist ein neues BIOPAP Sortiment in der Betriebsverpflegung mit annähernd hundert verschiedenen Artikeln in zwei unterschiedlichen Einportionsschalentypen eingeführt worden. Forschung und Entwicklung Eine wichtige Rolle spielen nach wie vor die Verpackungskonzepte. Die Hofmann-Menü Gruppe bietet ihren Kunden hier Lösungen für verschiedenste Anwendungsbereiche. So wurde im Geschäftsjahr ein neuer Schalentyp aus BIOPAP für den Betriebsverpflegungsmarkt eingeführt, der künftig aber auch in anderen Bereichen zum Einsatz kommen kann. Im Mehrportionsschalensystem wurde das Schalenlayout optimiert und für den Rollout der BIOPAP Schale auf das gesamte Sortiment zur besseren Funktionsfähigkeit angepasst. Für das Mehrportionsschalensortiment ist zusätzlich eine weitere BIOPAP-Schale mit anderen Produkteigenschaften und eine Verbundstoffschale eingeführt worden. Zum Erhalt und der Verbesserung der Attraktivität, werden für die verschiedenen Sortimente laufend am Verbrauch und an Trends orientierte neue Rezepturen entwickelt. Darüber hinaus wurde auch im Geschäftsjahr 2019 das Sortiment in den neuartigen BIOPAP Schale weiter ausgebaut. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr waren im Durchschnitt 1.218 (Vorjahr 1.206) Mitarbeiter für die Hofmann-Menü Gruppe tätig. Marketing/Vertrieb Die Positionierung der Hofmann-Menü Gruppe wurde durch die Themen Nachhaltigkeit mit kompostierbarer Verpackung und dem Reinheitsgebot bestärkt und ausgebaut. Das sogenannte Reinheitsgebot-Siegel garantiert den Ausschluss von Geschmacksverstärkern und Konservierungsstoffen. Durch die Definition unserer Philosophie, unserer Unternehmensziele sowie der Unternehmensgrundsätze verstärkt die Hofmann-Menü Gruppe ihre Position als Qualitätsführer am Markt. Das Telemarketingcenter konnte den Vertrieb voll unterstützen. Es wurden auch in diesem Geschäftsjahr viele Neukunden gewonnen. Die Vorgaben einer Mindest-Probeessen-Quote sowie die Vorgabe eines Mindest-Neukundenumsatzes pro Monat zeigen sich abermals erfolgsfördernd. Durch den Ausbau der Vertriebsstruktur wurde ein wesentlicher Schritt für den weiteren Erfolg vollzogen. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Nach Auswertungen des statistischen Bundesamtes stieg das Bruttoinlandsprodukt im 3. Quartal 2019 um 0,1 %-Punkte zum Vorquartal und stieg um 0,5 % zum 3. Quartal des Jahres 2018. Der Geschäftsverlauf der Hofmann-Menü Gruppe hat dieses gesamtwirtschaftliche Wachstum in Deutschland deutlich übertroffen. Die moderne Gemeinschaftsverpflegung profitiert nach wie vor von dem allgemeinen Trend zur außer Haus Verpflegung und wächst mit rd. 3 % in der jüngsten Vergangenheit und gemäß den Erwartungen für die kommenden Jahre, stärker als die Gesamtwirtschaft. Gegenüber anderen Verpflegungssystemen profitiert das Wachstum der Hofmann Gruppe darüber hinaus von den Vorteilen des angebotenen Verpflegungssystems der tiefkühlfrischen Menüs und Menü-Komponenten, wie reduzierter Entsorgung durch lange Haltbarkeit der Produkte, sowie der Einfachheit der Zubereitung ohne besondere Anforderungen an Personal, Raum und Investitionen. In diesem speziellen Marktsegment ist die Hofmann Menü Gruppe einer der drei führenden Marktteilnehmer in der DACH Region. Hofmann-Menü Gruppe in Zahlen
Ertragslage Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres ist der Konzernumsatz um 4,9 % gestiegen. Der Anstieg wird dabei von allen Geschäftsbereichen getragen. Wesentliche Kennzahl für den Geschäftsverlauf ist das im internen Berichtswesen ausgewiesene Adjusted EBITDA, welches im Geschäftsjahr in leicht unter dem Vorjahresniveau lag. Aufgliederung der Bruttoumsatzerlöse
Das stärkste Wachstum war mit 6,1 % im Bereich Catering Services und dort in der Verpflegung von Betrieben zu verzeichnen. Das Umsatzwachstum von 4,8% in der Sozialverpflegung wurde insbesondere durch das Krankenhausgeschäft getragen. Hierbei wirkten sich vor allem die im Vorjahr gewonnenen Neukunden sehr positiv aus. In der Betriebsverpflegung führte die erfreuliche Entwicklung der Bestandkunden sowie eine gute Retention zu einem Wachstum von 4,6 %. Das Umsatzziel von 7,3 % auf EUR 156,3 Mio. konnte allerdings nicht erreicht werden. Das lag im Wesentlichen an den sehr ambitionierten Neukundenumsätzen, v.a. im Bereich Sozialverpflegung. Die Personalaufwandsquote hat sich gegenüber dem vergangenen Geschäftsjahr um 1,8 %-Punkte erhöht. Grund sind insbesondere die Tariferhöhungen, gestiegene Überstunden und Fremdlöhne sowie Einmalaufwendungen. Die Materialaufwandsquote hat sich gegenüber dem Vorjahr um 0,1 %-Punkte erhöht. Hier wirkten sich vor allem im 2. Halbjahr steigende Rohwarenpreise negativ aus. Die Sachkosten wurden durch höhere Energie-, Instandhaltungs- und Reinigungskosten sowie durch die Mauterhöhung spürbar getrieben. Ergebnistreibende Faktoren stellen ferner die hohen Abschreibungen auf das Anlagevermögen, speziell den Goodwill, als auch die Zinsbelastung aus dem Leveraged Buyout dar. Finanz- und Vermögenslage Der operative Cash Flow wurde im Wesentlichen für Tilgungen von Verbindlichkeiten und Zinszahlungen gegenüber Kreditinstituten sowie für Investitionen in das Anlagevermögen verwendet. Der wesentliche Teil des Anlagevermögens besteht aus einem ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwert, der vor allem aus dem Leveraged Buyout resultiert. Dies bedeutet eine erhebliche jährliche Belastung in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, da der Geschäfts- oder Firmenwert über einen Zeitraum von fünfzehn Jahren abgeschrieben wird. Die Abschreibung ist nicht zahlungswirksam und hat keine Auswirkung auf das EBITDA. Wie bei Leveraged Buyouts üblich, hat die Hofmann-Menü Holdings GmbH den Erwerb der Hofmann-Menü Gruppe überwiegend durch Fremdkapital finanziert. Nachdem im Anschluss an den Eigentümerwechsel im Januar 2014 die Finanzierung teilweise zurückgeführt und das Ergebnis gesteigert werden konnte, wurde vor dem Hintergrund der guten Finanzmarktbedingungen im April 2017 eine Refinanzierung durchgeführt. Mit dem Cash Flow aus dem neuen Darlehen wurde das bisherige Darlehen abgelöst und ein Teil des Gesellschafterdarlehens zurückbezahlt. Im laufenden Geschäftsjahr wurden EUR 10 Mio. der neuen Finanzierung aus April 2017 zurückgeführt. Das Konsortialdarlehen hat eine Laufzeit bis zum 12. April 2024. Für das Darlehen wurde als Covenant ein Leverage mit über die Laufzeit sinkendem Maximalwert vereinbart. Verschiedene Sicherheiten sind zugunsten der Kreditinstitute gewährt worden. Eine bestehende zusätzliche Betriebsmittelkreditlinie in Höhe von EUR 17,5 Mio. wurde nicht beansprucht. Die Kreditkonditionen sind unverändert. Im Geschäftsjahr wurden EUR 7,3 Mio. in die Erneuerung bzw. Verbesserung bestehender Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Software investiert. Die bestehenden Geschäfts- und Firmenwerte bestimmen wesentlich die Vermögenslage. Somit reduzieren sich Anlagevermögen, Gesamtvermögen und Anlagevermögensquote naturgemäß durch die zugehörigen Abschreibungen. Die operativen Vermögenspositionen sind im Berichtswesen der Gruppe im Working Capital (operative Vermögenswerte abzgl. operativer Verbindlichkeiten) zusammengefasst, welches zum Ende des Geschäftsjahres EUR 4,0 Mio. (Vorjahr EUR 6,2 Mio.) betrug. Der Rückgang wird durch die Erhöhung der Lieferantenverbindlichkeiten und Rückstellungen getrieben. Wirtschaftliche Gesamtaussage Trotz der starken Ergebnisbelastung durch die nicht zahlungswirksamen Goodwill-Abschreibungen und Zinsen erweist sich der Konzern wirtschaftlich als gesund und liefert weiterhin einen stabilen operativen Cash-Flow. Gefahren für das wirtschaftliche Fortbestehen des Unternehmens bestehen folglich Stand heute nicht. Prognosebericht Chancen & Risiken Zur Sicherung der Unternehmensziele und des zukünftigen Erfolges hat die Hofmann-Menü Gruppe ein durchgängiges Controlling implementiert, welches die Früherkennung von Risiken gewährleistet. Im Kern des Risikomanagements steht unser Qualitätssicherungssystem. Als DIN-ISO-zertifiziertes Unternehmen legen wir auf die Sicherheit unserer Produkte allerhöchstes Augenmerk. Es besteht zudem das generelle Risiko, dass in Deutschland Lebensmittelskandale oder Lebensmittelkrisen auf die Gesellschaft ausstrahlen (z. B. BSE Krise, Gen-Reis, Fipronil etc.). Der jüngste Lebensmittelskandal in 2019 bei dem mehrere fleischverarbeitende Betriebe aufgrund Listerienbefall geschlossen wurden, hatte keinen Einfluss auf unser Geschäft. Es ist jedoch kurz- bis mittelfristig mit einer Verschärfung der entsprechenden lebensmittelrechtlichen Regelungen und der entsprechenden Marktanforderungen zu rechnen, was zu erhöhten Aufwendungen im Produktions- oder Logistikprozess führen kann. Trotz der grundsätzlich stabilen wirtschaftlichen Gesamtlage bestehen jedoch auch Risiken aufgrund des zunehmenden Kostendrucks für Verpflegungslösungen in den Bereichen der Betriebs- und Sozialverpflegung. Zur kontinuierlichen und nachhaltigen Verbesserung der Kostenquoten haben wir daher ein kontinuierliches Effizienzsteigerungsprogramm aufgelegt und forcieren die Digitalisierung unserer Geschäftsprozesse. Da wir über 10.000 Kunden bedienen und kein einzelner Kunde einen wesentlichen Anteil am Gesamtumsatz hat, ist die Gesellschaft sehr risikoresistent hinsichtlich Ausfall- und Liquiditätsrisiken. Des Weiteren versuchen wir, durch langfristige Preis- und Mengenabkommen mit den Lieferanten bei wesentlichen Rohmaterialien die Preisänderungsrisiken zu reduzieren. Mögliche Zinsrisiken werden im Finanzbereich beobachtet und regelmäßig dem Management erörtert, um bei Zinsänderungen entsprechende risikoreduzierende Maßnahmen einleiten zu können. Zunehmendes Outsourcing sowie die Nachfrage nach individuellen Verpflegungs- und Dienstleistungskonzepten versprechen einen interessanten Markt für Hofmann. Besonders in den sozialen Märkten ist die Nachfrage nach hochwertigen und hygienesicheren Produkten steigend. Daneben sehen wir in den gestiegenen Anforderungen unserer Kunden an das Thema Nachhaltigkeit eine Chance, da wir derzeit als einziger Anbieter mit der BIOPAP Schale eine nach Europäischer Norm EN 13432 kompostierbare und damit in 90 Tagen abbaubare Verpackung im Sortiment haben sowie ein hohes Maß an Regionalität gewährleisten. Bestandsgefährdende Tatsachen können derzeit nicht ausgemacht werden. Derivative Finanzinstrumente Nach Auslaufen der in der Vergangenheit bestehenden Zinsswaps in 2017 wurden von der Hofmann-Menü Gruppe aufgrund der aktuellen Marktlage keine neuen Zinssicherungsgeschäfte abgeschlossen. Die Gesellschaft beobachtet die Marktentwicklung und überprüft regelmäßig den Abschluss von Zinssicherungsgeschäften. Ausblick
Nach einem sehr geringen Wirtschaftswachstum in Deutschland in 2019 erwarten führende deutsche Wirtschaftsforscher für das kommende Kalenderjahr einen Anstieg des Wachstums auf 1 %. Durch die Anpassung der Verkaufspreise um bis zu 3,5 % ab April zur Kompensation von Lohn- und Preissteigerungen, die Verstärkung der Vertriebsmannschaft und die Erschließung neuer Marktsegmente, wird im Geschäftsjahr 2019/2020 eine erneute deutliche Umsatzsteigerung prognostiziert. Zusammen mit unterproportional ansteigenden Kosten, aufgrund eingeleiteter Effizienzmaßnahmen wird eine signifikante Steigerung des operativen Ergebnisses erwartet. Für die wesentliche interne Kennzahl Adjusted EBITDA resultiert daraus ein Wachstum von 11,1 %. Die Geschäftsführung rechnet in 2019/2020 mit Investitionen in Höhe von EUR 10,7 Mio. (Vorjahr EUR 9,5 Mio.). Gesamtaussage des Prognoseberichts Aufgrund der wachsenden Nachfrage von Hofmann-Menü Produkten gepaart mit Dienstleistungen gehen wir in den kommenden Jahren von einem starken Wachstum in allen Geschäftsbereichen aus. Deshalb wird die Hofmann-Menü Gruppe ihre Vertriebsaktivitäten in allen Bereichen verstärken und ausweiten. Durch neue Anwendungsbereiche der neu entwickelten Produkte und die identifizierten neuen Kundengruppen versprechen wir uns in den kommenden Jahren neben dem anhaltenden Wachstum durch die Nachfrage nach unserem Dienstleistungs- und Verpflegungsangebot unterstützt durch die zunehmende Digitalisierung im Kernbereich einen zusätzlichen Wachstumsschub.
1 abgeleitet aus dem internen Berichtswesen:
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen bereinigt
um Transaktionskosten, Discontinued Operations und nicht
nachhaltige Aufwendungen und Erträge.
Boxberg-Schweigern, den 6. Dezember 2019 Die Geschäftsführung Johannes Ulrich Frank Hanses Rainer Baumgärtner Konzernbilanz zum 30. September 2019Aktiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019
Konzernkapitalflussrechnung
Entwicklung des Konzerneigenkapitals für die Zeit vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019
Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019A. GRUNDLAGEN Der Konzernabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 290 ff. des Handelsgesetzbuches in der Fassung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes und unter Anwendung der Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) aufgestellt. In den Konzernabschluss sind alle Tochterunternehmen einbezogen, die für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Bedeutung sind. Der Konzernanhang enthält diejenigen Angaben, die zur Erläuterung der in der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden gesetzlich vorgeschrieben sind. Das Mutterunternehmen Hofmann-Menü Holdings GmbH mit Sitz in Boxberg-Schweigern, Deutschland, ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer HR B 719256 eingetragen. B. DARSTELLUNG DER KONZERNVERHÄLTNISSE In den Konzernabschluss zum 30. September 2019 wurden neben der Hofmann-Menü Holdings GmbH als Mutterunternehmen i.S.d. § 290 Abs. 1 HGB die folgenden Unternehmen einbezogen:
Die Gesellschaften werden im Rahmen einer Vollkonsolidierung gemäß §§ 300 bis 309 HGB in den Konzernabschluss einbezogen. C. ALLGEMEINE BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE I. Bilanzierung und Bewertung Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse zum 30. September 2019 - der oben genannten Unternehmen - wurden einheitlich nach den handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften aufgestellt. 1. Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen erfasst. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode pro rata temporis vorgenommen. Bei den einzelnen Posten der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens werden folgende Nutzungsdauern unterstellt:
Das Ansatzwahlrecht für selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände gem. §§ 248 Abs. 2 S. 1 i. V. m. § 298 Abs. 1 HGB wurde in Anspruch genommen. Forschungsaufwand entstand nicht. Die Abschreibung erfolgt über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren. Der aus der Kapitalkonsolidierung und der Unternehmensübernahme resultierende Geschäfts- oder Firmenwert wird über die planmäßige Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben. Die planmäßige Nutzungsdauer von 15 Jahren wurde aufgrund dessen gewählt, dass der Firmenwert mehrheitlich aufgedeckte stille Reserven aus dem Kundenstamm der Hofmann Menü-Manufaktur GmbH enthält. Aufgrund vergangener Erfahrungswerte beträgt die planmäßige Nutzungsdauer für stille Reserven aus dem Kundenstamm 15 Jahre. Die im Rahmen der Erstkonsolidierung aufgedeckten stillen Reserven werden nach den erwarteten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände abgeschrieben. 2. Vorräte Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zum gleitenden Durchschnittspreis unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips. Unfertige Erzeugnisse bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Fertige Erzeugnisse werden unter Beachtung des Grundsatzes der verlustfreien Bewertung zu Herstellungskosten bewertet. Sie beinhalten neben den direkt zurechenbaren Material- und Fertigungseinzelkosten die anteiligen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Bestandsrisiken aufgrund von Bruch beziehungsweise Auslaufartikeln werden durch pauschale Abwertungen berücksichtigt. 3. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände, liquide Mittel und aktive Rechnungsabgrenzungsposten Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten abzüglich angemessener Wertberichtigungen angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,2 % (i. Vj. 0,2 %) des Forderungsbestandes gegen Dritte Rechnung getragen. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem Nennwert bewertet. Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen nach diesem Tag darstellen, berücksichtigt. 4. Rückstellungen Die Rückstellungen dienen zur Abdeckung ungewisser Verbindlichkeiten und erkennbarer Risiken. Diese Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in ausreichendem Umfang gebildet. Sonstige Rückstellungen mit einer Laufzeit über einem Jahr werden mit dem durchschnittlichen fristenkongruenten Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst. Die Pensionsrückstellungen sind gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 HGB (PUC-Methode) unter Zugrundelegung eines langfristigen 10-Jahresdurchschnittszinsatzes in Höhe von 2,86 % ermittelt worden. Im Rahmen der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11. März 2016 wurde die Methode zur Bewertung der Pensionsrückstellungen von einem siebenjährigen auf einen zehnjährigen Durchschnittszinssatz geändert. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Jahren (2,08 %) und dem Ansatz mit dem entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Jahren (2,86 %) beträgt TEUR 5. Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden in der Berechnung nicht berücksichtigt. Bei ausländischen Gesellschaften bestanden keine Pensionsrückstellungen. 5. Verbindlichkeiten und sonstige Passiva Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Erträge nach diesem Tag darstellen, berücksichtigt. 6. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 298 Abs. 1 i. V. m. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. II. Stichtag des Konzernabschlusses und der einbezogenen Jahresabschlüsse Der Konzernabschluss wurde auf den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens und den Stichtag aller Tochterunternehmen erstellt. III. Kapitalkonsolidierung Die Kapitalkonsolidierung der Tochterunternehmen wird unter Anwendung der Neubewertungsmethode (§ 301 Abs. 2 HGB) in der Weise vorgenommen, dass der Anschaffungswert der Beteiligung, mit dem auf sie entfallenden Eigenkapitalanteil, zu den Erwerbszeitpunkten verrechnet wird. Ein sich ergebender aktivischer Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung wird den Vermögensgegenständen insoweit zugerechnet, als deren beizulegender Zeitwert über dem Buchwert liegt. Ein verbleibender aktiver Unterschiedsbetrag wird gemäß §§ 253 Abs. 3 Satz 3 und 4 i. V. m. 298 HGB über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Aus der Erstkonsolidierung der Gesellschaften WMM [2] , Swiss Prime sowie Powerfrost [3] ergaben sich aktivische Unterschiedsbeträge in Höhe von TEUR 1.152 (WMM), TEUR 405 (Powerfrost) sowie TEUR 12 (Swiss Prime). Die Unterschiedsbeträge entstanden jeweils mit der Erstkonsolidierung zum 1. Oktober 2014 und wurden planmäßig im Geschäftsjahr abgeschrieben. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018/2019 entstanden keine neuen Unterschiedsbeträge aus Konsolidierungsmaßnahmen. IV. Sonstige Konsolidierungsmaßnahmen Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung wurden die Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einbezogenen Konzernunternehmen gemäß § 303 HGB gegeneinander aufgerechnet. In den Wertansätzen der fertigen Erzeugnisse zum 30. September 2019 sind keine wesentlichen Zwischengewinne aus konzerninternen Transaktionen enthalten, die gemäß § 304 HGB eliminiert werden müssten. Ebenso wurden keine wesentlichen konzerninternen Anlagenverkäufe getätigt. Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Geschäften, insbesondere aus Beteiligungsergebnissen und Innenumsätzen, wurden gemäß § 305 HGB eliminiert. Anteile konzernfremder Gesellschafter sind vom jeweils am Bilanzstichtag konsolidierungspflichtigen Kapital ermittelt und als "Ausgleichsposten für Anteile im Fremdbesitz" ausgewiesen. V. Währungsumrechnung Die Währungsumrechnung aller Posten der Einzelabschlüsse der ausländischen Gesellschaften erfolgt im Konzernabschluss mit Ausnahme des Eigenkapitals, das zum historischen Kurs in Euro umgerechnet wird, mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bzw. mit dem Jahresdurchschnittskurs (Gewinn- und Verlustrechnung). Als Umrechnungskurse werden die von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Kurse herangezogen. Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Konsolidierung werden innerhalb des Eigenkapitals gezeigt. D. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ I. Anlagevermögen Die Entwicklung des Konzernanlagevermögens im Geschäftsjahr 2018/2019 ist in der Anlage zu diesem Konzernanhang dargestellt. Zum Bilanzstichtag wird ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von EUR 157,6 Mio. (i. Vj. EUR 174,9 Mio) ausgewiesen. Der Restbuchwert des im Rahmen der Kapitalkonsolidierung aufgedeckten Geschäfts- oder Firmenwertes beträgt EUR 157,3 Mio (i. Vj. EUR 174,3 Mio). Der Posten Geschäfts- oder Firmenwert umfasst weiterhin denjenigen aus der Verschmelzung der Hofmann Menü-Manufaktur GmbH auf die frühere Hofmann-Menü Beteiligungs GmbH mit einem Restbuchwert von EUR 0,3 Mio (i. Vj. EUR 0,6 Mio). II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben TEUR 56 (i. Vj. TEUR 81) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. III. Flüssige Mittel Die Entwicklung der liquiden Mittel ist in der Konzern-Kapitalflussrechnung nach DRS 21 dargestellt. Der Finanzmittelfonds umfasst die liquiden Mittel und Kontokorrentverbindlichkeiten, wobei im Geschäftsjahr keine Kontokorrente in Anspruch genommen wurden. IV. Eigenkapital Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals im Geschäftsjahr 2018/2019 ist im Konzerneigenkapitalspiegel in der Anlage 1.4 dargestellt. V. Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen beinhalten Rückstellungen für Körperschaftsteuer in Höhe von TEUR 1.963 (i. Vj. TEUR 1.181) und für Gewerbesteuer in Höhe von TEUR 1.688 (i. Vj. TEUR 845). VI. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen personalbezogene Rückstellungen für Weihnachtsgeld, Altersteilzeit und Urlaub und Zeitkonten in Höhe von TEUR 4.941 (i. Vj. TEUR 2.726) und Rückstellungen für Kundenboni in Höhe von TEUR 1.370 (i. Vj. TEUR 1.284) VII. Anleihen Die Anleihen enthalten Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 69.332 (i. Vj. TEUR 65.279). Die Gesellschafterdarlehen sind den sonstigen Bankkrediten nachrangig. Die Fälligkeit fällt auf den frühesten Termin vom 15. Januar 2043 oder einem Exit der Gesellschafter oder jeder anderen Beendigung des Gesellschafterdarlehensvertrages. Eine ordentliche Kündigung wurde vertraglich ausgenommen. Darüber hinaus ist eine Forderung an den Gesellschafter in Höhe von TEUR 1.041 mit Rückzahlungstermin Oktober 2019 enthalten. VIII. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 173.000 und haben (vollumfänglich, endfällig) eine Laufzeit bis zum 12. April 2024. Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 173.000 (i. Vj. TEUR 183.000) stehen folgende Sicherheiten zur Verfügung: Abtretung sämtlicher Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen, Kontenverpfändung, Abtretung von Versicherungsforderungen, Sicherungsübereignung Grundstücke und Gebäude, Warenlager, Kühlfahrzeuge und Geräte, Maschinen und sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung. Alle übrigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. IX. Latente Steuern Für die Berechnung der passiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 45 (i. Vj. TEUR 519) wurden aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 398 (i. Vj. TEUR 20) mit passiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 443 (i. Vj. TEUR 20) verrechnet. Es wurde mit einem unternehmensindividuellen Gesamtsteuersatz von 28,08 % (davon Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag 15,83 % und Gewerbesteuer 12,25 %) gerechnet. Die passiven latenten Steuern beruhen nahezu ausschließlich auf der Hebung stiller Reserven im Rahmen des Unternehmenserwerbs. Die aktiven Latenten Steuern beinhalten im wesentlichen steuerliche Ansatzverbote von Rückstellungen. E. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung I. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2018/2019 wurden entsprechend der Definition des § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG erfasst und gliedern sich nach Produktgruppen wie folgt:
Davon wurden EUR 137,4 Mio (i. Vj. EUR 131,6 Mio) im Inland und EUR 12,5 Mio (i. Vj. EUR 13,4 Mio) der Umsatzerlöse im Ausland erzielt. II. Sonstige betriebliche Erträge Die Erträge aus Währungsdifferenzen belaufen sich auf TEUR 121 (i. Vj. TEUR 25). III. Abschreibungen Die Abschreibungen enthalten Abschreibungen auf Geschäfts- und Firmenwerte in Höhe von TEUR 17.310. IV. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 14 (i. Vj. TEUR 162), die im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen resultieren. Periodenfremde Aufwendungen entstanden in Höhe von TEUR 1. Die Aufwendungen aus Währungsdifferenzen belaufen sich auf TEUR 17 (i. Vj. TEUR 3) V. Zinsen und Währungseffekte Im Geschäftsjahr 2018/2019 entstanden für das Gesellschafterdarlehen Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 5.753 (i. Vj. TEUR 5.753), wovon TEUR 1.700 (i. Vj. TEUR 700) zahlungswirksam und TEUR 4.053 (i. Vj. TEUR 5.053) zahlungsunwirksam waren. Aus der Diskontierung von Rückstellungen für Pensionen ergaben sich Aufwendungen in Höhe von TEUR 2. Aus der Einbeziehung der schweizerischen Gesellschaft Swiss Prime Menü AG ergeben sich durch die Umrechnung von Schweizer Franken in EUR entsprechende Währungseffekte, die im Eigenkapital unter der entsprechenden Position berücksichtigt wurden. VI. Steuern Der Ertragsteueraufwand enthält Erträge aus der Bildung von latenten Steuern in Höhe von TEUR 473. VII. Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss des Mutterunternehmens wird auf neue Rechnung vorgetragen. F. Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung I. Konzernkapitalflussrechnung Das Zinsergebnis der Periode in Höhe von TEUR 12.366 enthält im Wesentlichen Zinsen gegenüber Gesellschaftern (TEUR 5.753) und Zinsen für Bankdarlehen (TEUR 6.831). Im Geschäftsjahr wurden Zinsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 8.385 zahlungswirksam beglichen. Die wesentlichen Positionen der Konzernkapitalflussrechnung sind, neben dem Periodenergebnis (TEUR -7.699), die Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens (TEUR 21.742) aufgrund des hohen Goodwills sowie die Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten (TEUR 10.000). Der Finanzmittelfonds setzt sich aus den flüssigen Mitteln zusammen. G. SONSTIGE ANGABEN I. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestanden Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften gegenüber Dritten in Höhe von insgesamt TEUR 86 (i.Vj. TEUR 105). Die eingegangenen Haftungsverhältnisse sind nicht zu passivieren, da das Risiko der Inanspruchnahme aus diesen Haftungsverhältnissen auf Grund der positiven wirtschaftlichen Lage als sehr gering eingestuft wird. II. Angaben gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB Das vom Abschlussprüfer des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018/2019 berechnete Gesamthonorar beträgt:
III. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden künftige finanzielle Verpflichtungen aus längerfristigen Miet- und Leasingverhältnissen sowie Strom- und Gaslieferverträgen über die Gesamtdauer der Verträge in Höhe von Miete/Leasing TEUR 3.922 (i. Vj. TEUR 4.080), Strom/GAS TEUR 399 (i. Vj. TEUR 1.084) und sonstige TEUR 903 (i. Vj. TEUR 887). IV. Geschäftsführung Für ehemalige Geschäftsführer und leitende Mitarbeiter wurden Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 67 (i. Vj. TEUR 65) gebildet. Die Befreiungsvorschrift gemäß § 286 Abs. 4 HGB für die Bezüge ehemaliger Geschäftsführer wird in Anspruch genommen. V. Gesellschafterausschuss Die Gesamtbezüge des Gesellschafterausschusses im abgelaufenen Geschäftsjahr betrugen TEUR 69. VI. Mitarbeiter Im Jahresdurchschnitt wurden bei den einbezogenen Unternehmen 1.218 (i. Vj. 1.206) Mitarbeiter beschäftigt, davon 906 (i. Vj. 909) gewerbliche Arbeitnehmer und 312 (i. Vj. 297) Angestellte. VII. Besondere Vorschriften Nachstehende Gesellschaften sind aufgrund ihres Einbezugs in den Konzernabschluss gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Verpflichtung befreit, einen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß § 264 ff. HGB aufzustellen, prüfen zu lassen und offenzulegen:
Das Mutterunternehmen gehört als Tochterunternehmen dem Konzernabschluss der Partners Group Starfrost Limited, St. Peter Port GY1 1BT, Guernsey, eingetragen im Handelsregister der Insel Guernsey unter der Nummer 57532, als Mutterunternehmen das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen erstellt, an. Dieser Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. VIII. Nachtragsbericht Nach dem Abschluss des GJ 2018/2019 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
1 Kapitalanteile beziehen sich auf die jeweilige
Muttergesellschaft und entsprechen je dem
Stimmrechtsanteil.
Boxberg-Schweigern, den 6. Dezember 2019 Die Geschäftsführung Johannes Ulrich Frank Hanses Rainer Baumgärtner Entwicklung des Konzern-Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2018/2019 im Geschäftsjahr 2018/2019
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Hofmann-Menü Holdings GmbH, Boxberg-Schweigern Eingeschränktes Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht Wir haben den Konzernabschluss der Hofmann-Menü Holdings GmbH, Boxberg-Schweigern, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. September 2019, der Konzern-Gewinn und Verlustrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung und der Entwicklung des Konzerneigenkapitals für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Hofmann-Menü Holdings GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung mit Ausnahme der genannten Einschränkung des Prüfungsurteils zum Konzernabschluss zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und für das Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht Entgegen § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) HGB wurden im Konzernanhang die Gesamtbezüge der gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens nicht angegeben. Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser eingeschränktes Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, den 12. Dezember 2019 KPMG
AG
Dr. Kelle, Wirtschaftsprüfer Arndt, Wirtschaftsprüfer |
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