Sonntag Wohnungsbau GmbH
Selbe AdresseBauträger für Wohngebäude
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans-Dieter Sonntag seit 17.7.2006 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sonntag Planen und Bauen GmbHRheda-WiedenbrückJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Bilanz der Firma Sonntag Planen und Bauen GmbH per 31. Dezember 2010
Anhang der Firma Sonntag Planen und Bauen GmbH für das Geschäftsjahr 20101.) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und GmbH-Gesetzes unter Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB und hat von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften teilweise Gebrauch gemacht. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden durchweg an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet. Es waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Die Zugänge zum Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten bilanziert. Das Anlagevermögen wurde linear entsprechend der nach steuerlichen Grundsätzen ermittelten Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 410,00 EUR wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zum Nominalwert angesetzt. Mögliche Ausfallrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden durch eine Einzelwertberichtigung sowie angemessene Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Nach Auskunft der Gesellschaft berücksichtigen die ausgewiesenen Rückstellungen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten; die Bemessung erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Am Bilanzstichtag bestanden Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB aus einem Generalunternehmervertrag; die Kreissparkasse Wiedenbrück hat sich hinsichtlich dieser Ansprüche selbstschuldnerisch bis zum einem Betrag von 30.000,00 EUR verbürgt. 2.) Erläuterungen zur Bilanz Für aktive latente Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen wurde ein Aktivposten als Bilanzierungshilfe gebildet. Dabei wurden Erträge aus der erstmaligen Anwendung des § 274 HGB i. d. F. BilMoG (aktive latente Steuern für Verlustvorträge bis einschließlich 2009) nach § 67 Abs. 6 EGHGB unmittelbar in die Gewinnrücklagen eingestellt. Bei der Berechnung der aktiven latenten Steuern wurden eine mögliche steuerliche Verlustverrechnung in den nächsten fünf Geschäftsjahren mit 30 v. H. der bestehenden steuerlichen Verlustvorträge berücksichtigt. Gegenüber Gesellschaftern bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von 609,44 EUR. Die sonstigen Rückstellungen betreffen folgende Posten: - Aufbewahrungspflichten 2.000,00 EUR - Abschlusskosten 3.500,00 EUR 3.) Sonstige Angaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die alleinige Geschäftsführung durch Herrn Dieter Sonntag wahrgenommen. Die Gesellschafterversammlung hat den Jahresabschluss am 20.05.2011 in der vorliegenden Form festgestellt. Die rechnerische Überschuldung der Gesellschaft wird durch zwischenzeitlich erwirtschaftete Gewinne sowie Ansprüche aus geltend gemachten, erheblichen Vermögensschadenersatzforderungen beseitigt. |
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