NCR GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Georg Pilz seit 4.10.2024 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
NCR VOYIX CYPRUS LIMITED | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NCR Commerce Germany GmbH (vormals: Blitz 23-203 GmbH)MünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 19.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr vom 19. Januar bis 31. Dezember 2023Allgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke ebenfalls an dieser Stelle gemacht. Das Geschäftsjahr ist das Gründungsjahr der Gesellschaft. Es handelt sich um ein Rumpfgeschäftsjahr vom 19. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Zum 1. September 2023 hat die Gesellschaft durch den Erwerb des Commerce Geschäft von der NCR GmbH ihren Geschäftsbetrieb aufgenommen. Aus dem Erwerb des Commerce Geschäftes hat die Gesellschaft zum Zeitpunkt des Erwerbs Zugänge in folgenden Posten der Bilanz:
Registerinformationen Die Gesellschaft ist unter der Firma NCR Commerce Germany GmbH mit Sitz in München im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 281992 eingetragen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen erfolgen grundsätzlich nach der linearen Methode über die voraussichtlich tatsächliche Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer liegt zwischen 3 und 15 Jahren. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert bis zu EUR 800 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Wiederbeschaffungskosten zum Bilanzstichtag bilanziert. Für Risiken aus verminderter Verwendbarkeit aufgrund von Alterung und für zu erwartende Verluste aus niedrigeren Verkaufserlösen werden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Die Herstellungskosten umfassen Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbezogen. Die geleisteten Anzahlungen werden zum Nennwert bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Fremdwährungsforderungen enthalten. Die Bewertung erfolgt zum Stichtagskurs. Die liquiden Mittel werden mit ihrem Nominalwert angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben des Berichtsjahres, die Aufwand für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen, angesetzt. Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Pensionsverhältnissen sind entsprechende Mittel in Rückdeckungsversicherungen angelegt. Sie sind dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen und dienen ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbar langfristig fälligen Verpflichtungen (Deckungsvermögen). Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert; dieser wird mit den jeweils zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet. Entsprechend wurde mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus der Aufzinsung und dem zu verrechnenden Vermögen verfahren. Da der Wert der Rückdeckungsversicherungen die Verpflichtungen übersteigt, erfolgt der Ausweis als Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung auf der Aktivseite der Bilanz. Das Gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der „Richttafeln 2018 G“ von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Für die Abzinsung wurde gemäß § 253 Abs. 2 HGB der von der deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Jahre von 1,82 % angesetzt, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 ergibt. Erwartete Rentensteigerungen wurden mit 2,00 %, der Lohn- und Gehaltstrend mit 2,50% und eine Dynamik der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung mit 2,50 %. Eine alters- und geschlechtsspezifische Fluktuationswahrscheinlichkeit p.a. wurde unterstellt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden im Sinne des § 253 Abs. 2 HGB mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Rückstellungen aus Altersteilzeit werden nach Maßgabe des Blockmodells gebildet. Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 1,74 % p.a. und auf der Grundlage der „Richttafeln 2018 G“ von Prof. Dr. Heubeck nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarung gebildet. Sie enthalten Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Es wird ein Lohn- und Gehaltstrend in Höhe von 2,5 % zugrunde gelegt. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen davon-Vermerke Währungsumrechnung enthalten sowohl realisierte als auch nicht realisierte Währungskursdifferenzen. Als verbundene Unternehmen werden alle Gesellschaften ausgewiesen, die zum Konsolidierungskreis der NCR Corporation, Germantown, Maryland, USA, gehören. Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Erlöse für das Folgejahr darstellen, sind durch den passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt. Die Umsatzrealisierung erfolgt, wenn die Leistung erbracht bzw. die Vermögenswerte geliefert worden sind (Gefahrenübergang). Umsatzerlöse werden unabhängig vom Zeitpunkt der Bezahlung berücksichtigt, wenn sie realisiert sind. Erlöse aus dem Verkauf sind mit dem Übergang der tatsächlichen Verfügungsmacht auf den Käufer, d.h. dem Zeitpunkt der Lieferung realisiert. Erlöse aus Dienstleistungen werden realisiert, wenn die vertraglich vereinbarten Leistungen vollständig erbracht sind. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Das Anlagevermögen enthält den Geschäfts- und Firmenwert aus der Übernahme des Commerce-Geschäftes der NCR GmbH. Die Abschreibung erfolgt linear über einen Zeitraum von 10 Jahren. Vorräte Bei den Vorräten handelt sich im Wesentlichen um Warenbestände und Ersatzteile. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen TEUR 141.113 und resultieren aus einer Darlehensforderung gegen die NCR Commerce Cyprus Limited in Höhe von TEUR 114.769. Das Darlehen ist verzinslich und hat eine Restlaufzeit von 5 Jahren. Des Weiteren sind in den Forderungen gegen verbundene Unternehmen solche aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 26.344 enthalten. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten neben der Darlehens- und Zinsforderung keine Forderungen gegenüber der Gesellschafterin, der NCR Commerce Cyprus Limited, Zypern. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind in Höhe von TEUR 2.723 Zinsen aus Darlehensforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten. Neben dem Darlehen und den darauf entfallenen Zinsen, haben sämtliche Forderungen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Hierin enthalten ist die periodengerechte Abgrenzung von Aufwendungen. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital in Höhe von TEUR 25 wird zum 31. Dezember 2023 zu 100 % von der NCR Commerce (Cyprus) Limited, Zypern, gehalten. Die Kapitalrücklage beläuft sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 987. Mit Gesellschafterbeschluss vom 30. August 2023 wurde die Einstellung in die Kapitalrücklage beschlossen. Zur Sicherstellung der Unternehmensfortführung hat die NCR Voyix Corporation am 17. Dezember 2024 eine Patronatserklärung gegenüber der NCR Commerce Germany GmbH abgegeben. In dieser erklärt sie, im Falle der Zahlungsunfähigkeit der NCR Commerce Germany GmbH sowie im Falle der Überschuldung derselbigen, Verbindlichkeiten der NCR Commerce Germany GmbH in dem Umfang zu erfüllen, als dies zur Beseitigung der Überschuldung oder zur Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit erforderlich ist. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen enthalten Pensionsverpflichtungen in Höhe von TEUR 6.607. Die Aktivwerte der Altersversorgung werden zum beizulegenden Zeitwert der Rückdeckungsansprüche in Höhe von TEUR 406 gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB als Deckungsvermögen klassifiziert und mit den rückstellungspflichtigen Altersversorgungsverpflichtungen verrechnet. Der Unterschiedsbetrag zwischen den Ansatz von Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt TEUR 124. Sonstige Rückstellungen In den sonstigen Rückstellungen ist eine Ausgleichsverpflichtung gegen die NCR GmbH in Höhe von TEUR 160.397 enthalten, die aus der Übertragung von Pensionsansprüchen ehemaliger Mitarbeiter der NCR GmbH im Rahmen der Veräußerung des Commerce Geschäftes im Wege einer Erfüllungsübernahme ohne Schuldbeitritt resultiert. Da sich der Zeitwert dieses Anspruchs zum Zeitpunkt des Erwerbs des Commerce Geschäfts auf TEUR 130.457 beläuft, wurde die Differenz in Höhe von TEUR 29.940 als sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus dem Lieferund Leistungsverkehr. Sie beinhalten keine Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin, der NCR Commerce (Cyprus) Limited, Zypern. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer sowie Lohn- und Kirchensteuer. Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet die periodengerechte Abgrenzung von Einnahmen aus Leistungs- und Instandhaltungsverträgen und Wartungsverträgen. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Erträge Die sonstige betriebliche Erträge in Höhe von TEUR 581 resultieren aus der Fremdwährungsumrechnung im Zusammenhang mit dem Erwerb des Commerce Geschäftes zum 1. September 2023. Personalaufwand In den sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 228 enthalten. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten aus dem Erwerb des Commerce Geschäftes einen Aufwand aus der entgeltlich übernommenen Verpflichtung von Altersversorgungen der NCR GmbH in Höhe von TEUR 29.940. Der Aufwand ergibt sich aus dem handelsrechtlichen Erfüllungsbetrag der Verpflichtung gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB abzüglich des Betrages der übernommenen Verpflichtung zum 1. September 2023, bewertet zum Marktwert. Der Aufwand ist von außergewöhnlicher Größe und außergewöhnlicher Bedeutung. Weiterhin sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen Aufwendungen aus Währungsumrechnung (TEUR 1.969), Fremdpersonal und Fremdleistungen (TEUR 215) sowie Mieten und Pachten (TEUR 77) enthalten. Weitere außergewöhnlichen Aufwendungen sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen nicht enthalten. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge beinhalten Zinserträge aus Darlehensforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 2.796. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Es bestehen zum 31. Dezember 2023 keine Haftungsverhältnisse. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen zum 31. Dezember 2023 in Höhe von TEUR 1.629 sonstige finanzielle Verpflichtungen für Miet-, Pacht-, und Leasingverträge. Die zukünftigen Verpflichtungen verteilen sich vertragsmäßig auf folgende Jahre:
Ausschüttungssperre Gemäß § 268 Abs. 8 HGB ergibt sich eine Ausschüttungssperre aus Pensionsrückstellungen gemäß § 253 Abs.2 i.V.m. Abs.6 HGB in Höhe von TEUR 124. Geschäftsführung Herr Tadeusz Stanislaw Swiader, Warschau, Polen, Kaufmann (ab dem 1. Juni 2024) Herr Georg Pilz, Rottweil, Kaufmann (ab dem 4. Oktober 2024)* Herr Stefan Clemens, Leegebruch, Kaufmann (ab dem 31. Mai 2023 bis zum 1. Juni 2024). *Datum der Eintragung im Handelsregister Gesamtbezüge der Geschäftsführung Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wurde unter der Anwendung von § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter beträgt 37, davon 6 weiblich und 31 männlich. Konzernverhältnisse Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der NCR Voyix Corporation, Atlanta, Georgia, USA, einbezogen. Die NCR Commerce Germany GmbH wird in den Konzernabschluss der NCR Voyix Corporation, Atlanta, Georgia, USA (kleinster und größter Konsolidierungskreis), einbezogen. Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses erfolgt über die Website des Konzerns unter https://investor.ncrvoyix.com/financial-information/annual-reports. Steueraufwand oder Steuerertrag nach dem Mindeststeuergesetz Die von der OECD veröffentlichten Modellregeln zur Globalen Mindestbesteuerung (Säule 2) wurden in bestimmten Ländern, in denen der NCR Voyix Konzern tätig ist, erlassen oder im Wesentlichen erlassen. Die Gesetzgebung in Deutschland tritt für das am 1. Januar 2024 beginnende Geschäftsjahr des NCR Voyix Konzerns in Kraft. Der NCR Voyix Konzern fällt in den Geltungsbereich der erlassenen oder im Wesentlichen erlassenen Rechtsvorschriften und hat eine Bewertung des potenziellen Risikos des NCR Voyix Konzerns in Bezug auf die Globale Mindeststeuer vorgenommen. Die Beurteilung des potenziellen Risikos aus der Mindeststeuer basiert auf den jüngst verfügbaren länderbezogenen Berichten und Jahresabschlüssen für die Geschäftseinheiten des NCR Voyix Konzerns. Aufgrund der Bewertung liegen die effektiven Steuersätze der Säule 2 in den meisten Ländern, in denen der NCR Voyix Konzern tätig ist, über 15 %. Es gibt jedoch eine geringe Anzahl von Ländern, in denen die vorübergehende Safe-Harbour-Erleichterung nicht gilt und der effektive Steuersatz der Säule 2 unter 15 % liegt. Der NCR Voyix Konzern erwartet in diesen Ländern kein wesentliches Ertragsteuerrisiko aus der Säule 2. Die im Dezember 2023 mit Beschluss des Mindeststeuergesetzes eingeführte Ausnahme in § 274 Abs. 3 HGB bedeutet, dass latente Steuern im Zusammenhang mit Ertragsteuern, die sich aus anwendbaren oder angekündigten Steuervorschriften zur Umsetzung der Modellregeln der Säule 2 ergeben, bei der NCR Commerce Germany GmbH weder erfasst noch ausgewiesen werden.
München, 31. März 2025 Geschäftsführung gez. Georg Pilz Feststellung des Jahresabschlusses Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 erfolgte in der Gesellschafterversammlung am 30. Mai 2025. |
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