FuBeTec
GmbH
Neuenrade
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
38.560,00 |
44.644,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
62.745,83 |
105.204,37 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
210,00 |
756,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
101.515,83 |
150.604,96 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
94.503,54 |
143.174,23 |
| B.
Rückstellungen |
5.848,00 |
6.448,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.164,29 |
982,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
101.515,83 |
150.604,96 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Die FuBeTec GmbH, Neuenrade, ist ein sogenanntes "
Kleinst-Unternehmen" i.S.v. § 267 a
HGB. Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit der
Hinterlegung des Jahresabschlusses Gebrauch. Gem. §
316 Abs. 1 HGB besteht keine Prüfungspflicht, so dass
kein Bestätigungsvermerk auszuweisen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
aktuellen Vorschriften des HGB über die Gliederung und
den Ausweis der Posten der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung und des Anhangs beachtet worden.
Der Anhang enthält die nach den gesetzlichen
Vorschriften erforderlichen Angaben und Erläuterungen.
Die Gesellschaft hat die größenabhängigen
Erleichterungen für kleine/kleinste
Kapitalgesellschaften gem. §§ 274 a, 288 HGB in
Anspruch genommen.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen für die Hinterlegung/Offenlegung des
Jahresabschlusses gem. §§ 326, 327 HGB hat die
Gesellschaft ebenfalls Gebrauch gemacht.
2.
Angaben zur Buchführung
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
3.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Der Jahresabschluss ist vor Ergebnisverwendung
aufgestellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des
Vorjahres wurden zwar grundsätzlich fortgesetzt. Zu
beachten ist allerdings, dass die Produktion aufgrund der
Einstellung der Produktlinie im Laufe des
Geschäftsjahres eingestellt wurde. Insoweit ist eine
Vergleichbarkeit mit den Vorjahreswerten nicht mehr
gegeben.
Angaben zur Fremdwährungsumrechnung gem. §
284 Abs. 2 Nr. 2 HGB sind nicht erforderlich.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung. Es wurde gem. § 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen
(going-concern-Prinzip). Im einzelnen gilt folgendes:
AKTIVA
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden
linear vorgenommen. Die Abschreibungen basieren auf der
voraussichtlichen Nutzungsdauer. Die Zugänge im
Berichtsjahr werden pro rata temporis abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter werden bei
Anschaffungskosten bis 410,00 Euro im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Die Bestände an
Roh,- Hilfs- und Betriebsstoffen sowie
Waren werden mit den aktuellen Einkaufspreisen
bewertet.
Die Bestände an
unfertigen und fertigen Erzeugnissen werden mit den
Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2 HGB aktiviert. In
die Herstellungskosten werden die Einzelkosten, angemessene
Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten
und des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit
dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen.
Fremdkapitalzinsen sind in den Herstellungskosten nicht
enthalten. Aufgrund der Einstellung der Produktlinie wurden
Wertabschläge wegen Unverkäuflichkeit
vorgenommen.
Der Ansatz der
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt zum
Nennwert, abzüglich Wertberichtigungen für
pauschale Risiken.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstitut werden
mit dem Nennwert bewertet.
PASSIVA
Bei der Bildung der
Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung
getragen worden. Sie werden in der Höhe bemessen, die
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist. Bei Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige
Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine
Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben bzw.
fünfzehn Geschäftsjahre verwendet, wie sie von
der deutschen Bundesbank gem.
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekanntgegeben werden.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3.1 Bilanzerläuterungen
AKTIVA
Anlagevermögen
Auf die Darstellung der Entwicklung des
Anlagevermögens wurde gem. § 274 a Nr. 1 HGB
verzichtet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
In dem Betrag sind keine Forderungen gegen
Gesellschafter enthalten.
PASSIVA
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 Euro.
Es ist vollständig eingezahlt.
Rückstellungen
Auf eine Aufstellung der sonstigen
Rückstellungen wird gem. § 288 i.V.m. 285 Nr. 12
HGB verzichtet.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind nicht mit Pfandrechten
besichert.
3.2
sonstige Angaben
sonstige Verpflichtungen
keine
Geschäftsführung
Michael Fuchs, Plettenberg
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des
Geschäftsjahres
Gemäß § 288 i.V.m. § 285 Nr. 7
HGB ist die Angabe bei kleinen Gesellschaften nicht
erforderlich.
Neuenrade, den 04. Dezember 2015
gezeichnet Michael Fuchs
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.04.2015 festgestellt.
|