Paar
GmbH
Bad
Endorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
33.710,00 |
49.450,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5,00 |
5,00 |
| II.
Sachanlagen |
33.705,00 |
49.445,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
481.050,20 |
397.501,48 |
| I.
Vorräte |
65.234,55 |
90.582,61 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
250.520,43 |
189.512,11 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
165.295,22 |
117.406,76 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.685,56 |
1.711,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
518.445,76 |
448.663,22 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
299.202,13 |
277.764,64 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
227.764,64 |
184.152,99 |
| III.
Jahresüberschuss |
21.437,49 |
43.611,65 |
| B.
Rückstellungen |
46.500,00 |
51.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
172.743,63 |
119.898,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
518.445,76 |
448.663,22 |
Anhang
Paar GmbH
Bad Endorf
für das Geschäftsjahr 2019
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bad Endorf und
ist eingetragen in das Handelsregister Traunstein (HRB
15984).
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie hat
gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB auf
die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet. Ansonsten
wurden die Erleichterungen für eine kleine
Kapitalgesellschaft in Anspruch genommen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde die
Darstellung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268-274a, §§ 276-277 HGB, und
unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256a HGB aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§
264c, 266 und §275 HGB Anwendung
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB
Vorschriften nach BilRUG ergaben.
Anlagevermögen
Die Bewertung der Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten. Die Abschreibungen wurden unter
Zugrundelegung der voraussichtlichen betrieblichen
Nutzungsdauer nach der linearen Methode vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Einzelanschaffungspreis zwischen EUR 250,00 und EUR 800,00
werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.
Anschaffungen bis EUR 250,00 werden in voller Höhe als
Betriebsausgabe abgesetzt.
Umlaufvermögen
Bei den Vorräten werden Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sowie Handelswaren zu Anschaffungskosten
unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips
angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden
mit den Herstellungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet. In den Herstellungskosten
sind neben den direkt zurechenbaren Kosten auch die nach
den handelsrechtlichen Vorschriften einzubeziehenden
Fertigungs- und Materialgemeinkosten enthalten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen
bewertet. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine
angemessene Pauschalwertberichtigung auf den nicht
einzelwertberichtigten Netto-Forderungsbestand gebildet.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum
Nennwert angesetzt.
Rückstellungen
Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des
voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Gewinns
dotiert.
Sonstige Rückstellungen
Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren
Risiken und gewisse Verpflichtungen und sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrages
bewertet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum
Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten,
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und
sonstige Verbindlichkeiten sind zu
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
Fremdwährungsumrechnung
Fremdwährungspositionen bestanden zum
Bilanzstichtag nicht.
Anlagevermögen
Zur Zusammensetzung und Entwicklung des
Anlagevermögens wird auf den beigefügten
Anlagenspiegel verwiesen.
Vorräte
Unfertige Leistungen lagen zum Abschlusszeitpunkt
auskunftsgemäß nicht vor.
Forderungen
Die Restlaufzeiten der Forderungen bestehen
ausschließlich bis zu einem Jahr.
Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel beinhalten Barmittel und
Bankguthaben.
Steuerrückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der einzelnen
Verbindlichkeitsposten sind folgender Übersicht zu
entnehmen:
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
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bis 1 Jahr
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bis 1 Jahr
|
über 5 Jahre
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Gesicherte
|
Art der
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31.12.2019
|
Berichtsjahr
|
Vorjahr
|
Berichtsjahr
|
Beträge
|
Sicherheit
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
|
Verbindlichkeiten
|
172.743,63
|
119.898,58
|
119.898,58
|
0,00
|
0,00
|
|
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von TEUR 6 (i.Vj.: TEUR 6).
IV. Sonstige Angaben
Geschäftsführung und Organe
Außer dem Geschäftsführer waren im
Erstellungszeitraum keine weiteren Organe bestellt.
Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der
Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr war:
Herr Joachim Paar, Kaufmann, Bernau
Hinsichtlich der Gesamtbezüge des
Geschäftsführers wird von der Schutzklausel des
§ 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Es wird vorgeschlagen den Jahresüberschuss von
EUR 21.437,49 auf neue Rechnung vorzutragen.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Bad Endorf, den 30. April 2020
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Joachim Paar
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.04.2020 festgestellt.
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