Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
VIVONIC GmbH
Kurfürst-Eppstein-Ring 4, 63877 Sailauf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Eike Dr. Rietzel seit 17.9.2024 | Geschäftsführer |
Ülkü Malkoc seit 28.6.2023 | Geschäftsführer |
Gerald Hess seit 28.5.2021 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VIVONIC GmbHSailaufJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Lagebericht zum 31. Dezember 2015VIVONIC GmbH, SailaufA. Darstellung des Geschäftsverlaufs1. Entwicklung von Branche und Gesamtwirtschaft Die Vivonic GmbH bewegt sich mit ihrem Produktspektrum in einem begrenzten, aber wachsenden Markt. Abnehmer der Vivonic Produkte und Kooperationspartner ist die Firma Fresenius Medical Care. 2. Umsatz- und Auftragsentwicklung Der Umsatz entwickelte sich gegenüber Vorjahresniveau um ca. + 6,37 %. Die Umsatzentwicklung ist überwiegend auf Steigerungen im Export zurückzuführen. Zum Jahresende 2015 betrug der Auftragsbestand ca. 2,4 Mio. €. Es wurde darüber hinaus ein Export Auftragsvolumen i.H. von 2,3 Mio. angekündigt. 3. Produktion Der gute Auftragsbestand führte zu einer kontinuierlich Auslastung der Produktion. Im Berichtsjahr wurden hauptsächlich die Produktlinien Reinstwasser RO, Mischanlagen und Entnahmeeinheiten gefertigt. Das Qualitätsniveau der Organisation stellte sich in 2015 als sehr zufriedenstellend dar. Ein nicht durch die Organisation bedingter notwendig gewordener Wechsel der Zertifizierungsstelle verlief problemlos und mit Erfolg. Die Zertifizierung nach den Qualitätsnormen DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 13485 für Medizinprodukte kann nach wie vor aufrecht erhalten werden. 4. Beschaffung Es mussten Kostensteigerungen akzeptiert werden. 5. Investitionen Im Berichtsjahr 2015 wurden Investitionen für IT Infrastruktur, sowie für ein CAQ System getätigt. Eine neue Fertigungsgruppe wurde aufgebaut. Für das Jahr 2016 sind Investitionen im Bereich Entwicklung geplant. Die Finanzierung aller Maßnahmen erfolgte wie auch die Finanzierung des Gesamtbetriebes über Eigenmittel. 6. Personal- und Sozialbereich Herr Andreas Völker wurde ab Mai 2015 zum Geschäftsführer bestellt. Ansonsten möchten wir auf den Anhang verweisen. 7. Wichtige Vorgänge des Geschäftsjahres Im Berichtszeitraum gab es keine relevanten Vorgänge. B. Darstellung der LageDie hohe Kapitalbindung in den Lagervorräten ist auf den Auftragsbestand und auf kurzfristige Lieferverfügbarkeit zurückzuführen. Nach unserer Auffassung werden sowohl der deutsche Dialysemarkt wie auch das Exportgeschäft auf ähnlichem Niveau bei einer weiterhin hohen Kostenintensität bleiben. Hinsichtlich der Vermögenslage ist anzumerken, dass sich die Bilanzsumme auf T€ 9.611 erhöht hat und dass das Vorratsvermögen 37,8 % des Gesamtvermögens ausmacht. Das Eigenkapital liegt bei 56,0 des Gesamtkapitals. Die Ertragslage einen Jahresüberschuss in Höhe von T€ 3.280 aus. Hinsichtlich der Finanzlage kann festgehalten werden, dass die Liquidität ganzjährig ausreichend war, um sämtliche Zahlungsverpflichtungen bedienen zu können. Der operative Cash Flow liegt im Berichtsjahr bei T€ 2.968 und konnte die laufenden Investitionen decken. Die liquiden Mittel haben u.a. aufgrund erfolgter Gewinnausschüttungen um T€ 682 abgenommen. C. Hinweise auf wesentliche Risiken der künftigen EntwicklungDie wesentlichen Chancen der künftigen Entwicklung sind im kontinuierlichen Patientenwachstum begründet. Das wesentliche Risiko der künftigen Entwicklung ist die Kostenintensität. D. Berichterstattung nach § 289 Absatz 2 HGBZur Berichterstattung nach § 289 Abs. 2 HGB ergeben sich nachfolgende Angaben: 1. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres Es gibt keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres. 2. Risikomanagementziele und -methoden (§ 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB) Es werden besondere Anstrengungen unternommen, um die Verkaufspreiserosion durch Prozesskostenreduzierungen, allgemeine Produktivitätssteigerungen und Neuentwicklungen aufzufangen. 3. Forschung und Entwicklung (§ 289 Abs. 2 Nr. 3 HGB) Im Bereich der Forschung und Entwicklung liegt der Schwerpunkt in der Weiterentwicklung von Reinstwassersystemen zur Anwendung in Dialyseeinrichtungen. E. AusblickUnter Berücksichtigung der Veröffentlichungen und der Marktsituation erwarten wir auch für 2016 ein akzeptables Ergebnis.
Sailauf, den 12. April 2016 Vivonic GmbH Für die Geschäftsführung Manfred Völker Andreas Völker Anhang für das Geschäftsjahr 2015I. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB). Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB). Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird das Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode angewendet (§ 256,1 HGB). Die Fifo-Methode bildet den Verbrauch nach unserer eingesetzten Lagertechnik den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend ab. Sie löst deshalb die im Vorjahr angewandte Lifo-Methode ab. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Die Rückstellungen für Gewährleistungen wurden pauschal mit 0,75 % des Umsatzes ermittelt. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). III. Angaben zur BilanzDie Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist nachfolgend dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB). Anlagespiegel
Die Restlaufzeiten der Forderungen (§ 268 IV 1 HGB) sind grundsätzlich bis zu einem Jahr. Die Forderungen größer ein Jahr belaufen sich auf T€ 18. Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von € 282.820,--. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 I 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von diesem Betrag wurden in 2015 € 18.855,-- den Pensionsrückstellungen zugeführt und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2015 beträgt € 138.546,-- (Art. 67 II EGHGB). Die sonstigen Rückstellungen wurden im wesentlichen für Urlaubsansprüche (TEUR 623, Modifikation (TEUR 328), Gewährleistung (TEUR 205) gebildet. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) sind bis zu einem Jahr. Zum 31.12.2015 bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB):
IV. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen sind im Berichtsjahr Zinsaufwendungen in Höhe von € 61.725,51 (im Vorjahr: € 60.980,00) entstanden, die als Zinsaufwand ausgewiesen werden. Die außerordentlichen Aufwendungen (§ 277 IV 2 HGB) betreffen die Zuführungsbeträge zur Pensionsrückstellung, die aufgrund der Umbewertung nach den neuen Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG erforderlich sind und gem. Art. 67 I 1 EGHGB in jedem Geschäftsjahr zu mindestens 1/15 zugeführt werden. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB). V. Sonstige PflichtangabenIm Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 79 (Vorjahr: 80) Arbeitnehmer beschäftigt. Davon waren 48 gewerbliche Arbeitnehmer und 31 Angestellte. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch
Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Sailauf, den 12.04.2016 BestätigungsvermerkWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der VIVONIC GmbH, Sailauf für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Aschaffenburg, den 29. April 2016 ATC
Revision & Treuhandgesellschaft mbH
Lars Rengel, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31. Dezember 2015AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2015 bis 31.12.2015
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