LEO Stapelfeld GmbH
Hauptstraße 99a, 22145 Stapelfeld, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Rudolf Franke seit 17.11.2022 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 25.00% | |
| 25.00% |
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 25.00% | |
| 25.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LEO Stapelfeld GmbHStapelfeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024LageberichtGesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Auch in der ersten Jahreshälfte 2023 blieb die Inflationsrate in Deutschland auf einem hohen Niveau. Zur Eindämmung erhöhte die EZB weiterhin die Leitzinsen auf bis zu 4,5 % p.a. Die Maßnahmen führten zu einem Absenken der Inflationsrate, allerdings zu Lasten des Kreditmarktes, der insbesondere im Bereich Immobilien nahezu vollständig zum Erliegen kam. Trotz der gestiegenen Zinsen und der damit einhergehenden Steigerung der Attraktivität von verzinslichen Finanzprodukten, konnten sich die Aktienmärkte weltweit gut behaupten. So gewann der US-Leitindex Dow Jones in 2023 knapp 14 %, während der deutsche Leitindex DAX sogar 20 % an Wert gewann. Durch den weiteren Anstieg der Zinsen und der damit verbundenen gestiegenen Finanzierungskosten waren auch die Jahre 2023/2024 für die Baubranche geprägt von Zurückhaltung. Erschwerend kam hinzu, dass durch die gestiegenen Energiekosten und Inflation, sowie durch höhere Regulatorik die Bau- und Materialkosten rasant zunahmen, was die Profitabilität neuer Bauprojekte zusätzlich belastete. Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr der LEO Stapelfeld GmbH verlief wie erwartet. Im Geschäftsjahr konnten weitere Kaufpreisraten vereinnahmt werden, so dass der Forderungsbestand signifikant reduziert wurde. Das Anlagevermögen besteht im Wesentlichen aus der zur dauerhaften Vermietung bestimmten Gewerbefläche. Diese befindet sich derzeit in der Planung zum Innenausbau. Neben den noch offenen Kaufpreisraten besteht das Umlaufvermögen größtenteils aus Bankguthaben, die während des Berichtsjahres als Festgeld angelegt wurden. Da alle Kreditverbindlichkeiten im Vorjahr zurückgezahlt wurden, existieren zum Bilanzstichtag lediglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, überwiegend aus der GU-Schlussrechnung (Sicherheitseinbehalte). Die Rückstellungen resultieren hauptsächlich aus Steuerrückstellungen, sowie der Gewährleistungsrückstellung, die über die Gewährleistungsphase sukzessive aufgelöst wird. Nachtragsbericht Es sind nach dem Bilanzstichtag keine Ereignisse von besonderer Bedeutung, die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten, eingetreten. Die zu Beginn des Lageberichts erwähnten Veränderungen am Zinsmarkt haben keinen Einfluss auf den weiteren Geschäftsbetrieb der Gesellschaft, da alle Wohneinheiten veräußert wurden und ein Großteil der Kaufpreisraten bereits bezahlt wurde. Da alle Finanzierungen zurückgeführt wurden, besteht auch kein Zins- oder Finanzierungsrisiko. Die Liquidität der Gesellschaft ist ausreichend, um sowohl die anfallenden Steuerzahlungen als auch mögliche Gewährleistungsansprüche der Wohnungskäufer begleichen zu können. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht Es wird erwartet, dass im kommenden Berichtsjahr die letzten noch ausstehenden Kaufpreisraten gezahlt werden. Nach vollständigem Abschluss aller Mängelbeseitigungen durch den Generalunternehmer bzw. durch die von ihm beauftragten Gewerke werden auch die Sicherheitseinbehalte aus der Schlussabrechnung des Generalunternehmers bezahlt. Es wird erwartet, dass sich die Liquidität aufgrund der ausstehenden Steuerzahlungen im Folgegeschäftsjahr deutlich reduzieren wird. Weitere zukünftige Erträge werden sich aus der Vermietung der noch im Bestand befindlichen Gewerbeeinheit ergeben. Die Planungen des Ausbaus sind nahezu abgeschlossen, so dass kurzfristig die Gewerbefläche ausgebaut werden kann. Diese wird nunmehr in zwei Einheiten geteilt, um die Attraktivität der Fläche zu erhöhen. Die Geschäftsführung kann daher keine Risiken erkennen, die die Vermögens- oder Ertragslage des Unternehmens signifikant beeinflussen würden.
Stapelfeld, 27. Januar 2025 gez. Andreas Franke BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang- Inhaltsübersicht- I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss II. Angaben zur Generalnorm III. Ausweis und Gliederung IV. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze V. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung VI. Sonstige Angaben I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der vorliegende Jahresabschluss der LEO Stapelfeld GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) erstellt. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Stapelfeld und ist eingetragen in das Handelsregister beim Registergericht Lübeck unter HRB 23128 HL (§ 264 Abs. 1a Satz 1 HGB). Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 2 HGB auf. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 2 HGB sowie die Angabeerleichterung gemäß § 286 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 HGB wurden in Anspruch genommen. II. Angaben zur Generalnorm Der Jahresabschluss der Gesellschaft vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Zusätzliche Angaben gemäß § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB sind nicht erforderlich. III. Ausweis und Gliederung Darstellungsstetigkeit Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen wird weitestgehend beibehalten (§ 265 Abs. 1 Satz 1 HGB). Hinweise zu den Vorjahresbeträgen Die Vorjahresbeträge in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden aus dem Jahresabschluss zum 31. März 2023 entnommen und werden in Euro angegeben (§ 265 Abs. 2 HGB). Die Vergleichbarkeit in Bezug auf die Vorjahresbeträge ist nur eingeschränkt gegeben, da das Vorjahr ein Rumpfwirtschaftsjahr war und ein Verschmelzungsergebnis sowie einen Veräußerungsgewinn beinhaltet. Beziehungen zu Gesellschaftern Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG werden Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern im Anhang angegeben. Untergliederung und Einfügung neuer Posten Gemäß § 265 Abs. 5 HGB werden die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nicht weiter unterteilt. Davon-Vermerke Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "Davon-Vermerke" in Bezug auf die Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 4 und 5 HGB zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB im Anhang gezeigt (§ 284 Abs. 1 Satz 1 HGB). Gleiches gilt in Bezug auf etwaige Angaben zum Bilanzgewinn gemäß § 268 Abs. 1 Satz 3 HGB. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB Diese werden gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. IV. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB werden nachstehend die auf die Posten der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben. Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten, Anschaffungskostenminderungen sowie nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt. In die Herstellungskosten wurden Fertigungs- und Materialeinzelkosten sowie - soweit vorkommend - Sondereinzelkosten der Fertigung einbezogen. Außerdem wurden angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten, durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen und Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung verwendet wurde, berücksichtigt. Die Abschreibungen auf abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens erfolgen nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Von dem Wahlrecht des § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB in Verbindung mit § 255 Abs. 2, Abs. 2a Satz 1 HGB, Entwicklungsaufwendungen bei Erfüllung bestimmter Kriterien zu aktivieren, wurde kein Gebrauch gemacht. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 3 HGB wurde nicht vorgenommen. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nominalwert. Das Guthaben bei Kreditinstituten wurde zum Nominalwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Dies beinhaltet auch eine Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen. Im Bereich der langfristigen Rückstellungen wurde die Abzinsung nach § 253 Abs. 2 HGB unter Zugrundelegung eines seitens der Deutschen Bundesbank monatlich veröffentlichten, restlaufzeitspezifischen Durchschnittzinssatzes der letzten sieben Geschäftsjahre vorgenommen. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. V. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz Hinweis zur Darstellung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) Die Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens (§ 284 Abs. 3 HGB) wurde im Anhang aufgenommen. Es wurden die zusätzlichen Angaben gemäß § 284 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Satz 4 HGB ergänzt: • die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu Beginn und Ende des Geschäftsjahres; • die im Laufe des Geschäftsjahres vorgenommenen Abschreibungen; • Änderungen in den Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe im Zusammenhang mit Zu- und Abgängen sowie Umbuchungen im Laufe des Geschäftsjahres; • Angaben zu den im Geschäftsjahr im Anlagevermögen aktivierten Fremdkapitalzinsen. Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen (§ 268 Abs. 4 HGB) Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Hinweise zu den sonstigen Rückstellungen Gemäß § 285 Nr. 12 HGB sind Rückstellungen, die in der Bilanz als "sonstige Rückstellungen" ausgewiesen werden, zu erläutern, wenn sie einen nicht unerheblichen Umfang haben. Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungen und Nachlaufkosten des Bauvorhabens (1.771.585,00 Euro) sowie Handelskammerbeiträge (65.807,60 Euro). Angaben zu Restlaufzeiten von Verbindlichkeiten, Pfandrechten oder ähnlichen Rechten (§§ 268 Abs. 5, 285 Nr. 1a, 1b, 2 HGB) Restlaufzeit bis zu 1 Jahr Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: 552.998,84 Euro Sonstige Verbindlichkeiten: 98.790,00 Euro - davon Verindlichkeiten aus Steuern: 98.790,00 Euro Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: 0,00 Euro Sonstige Verbindlichkeiten: 0,00 Euro - davon Verindlichkeiten aus Steuern: 0,00 Euro Restlaufzeit mehr als 5 Jahr Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: 0,00 Euro Sonstige Verbindlichkeiten: 0,00 Euro - davon Verindlichkeiten aus Steuern: 0,00 Euro Es bestehen zum Bilanzstichtag keine durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besicherten Verbindlichkeiten. Haftungsverhältnisse gemäß §§ 251, 268 Abs. 7 HGB Es bestehen keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens erforderlich sind. Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Angaben nach § 285 Nr. 31 HGB In den Erträgen und Aufwendungen sind gemäß § 285 Nr. 31 HGB folgende außergewöhnlichen Erträge und Aufwendungen enthalten: Erträge von außergewöhnlicher Bedeutung - Umsätze aus nachträglichen Sonderwünschen: 317.116,78 Euro - Erlöse aus Auslagenersatz im Zuge von Gewährleistungsansprüchen: 236.844,31 Euro VI. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB): Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurde durchschnittlich folgende Arbeitnehmerzahl beschäftigt: 0,00 Angaben zu Organen nach § 285 Nr. 9, 10 HGB Alleinvertretungsberechtigter und von der Beschränkung des § 181 BGB befreiter Geschäftsführer ist Herr Andreas Franke, Dipl.-Kaufmann, Unternehmer, aus Hamburg. Für die Tätigkeit als Geschäftsführer wurden im Geschäftsjahr keine Bezüge gewährt. Nachtragsbericht nach § 285 Nr. 33 HGB Es sind nach dem Bilanzstichtag keine Ereignisse von besonderer Bedeutung, die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten, eingetreten. Einflüsse im folgenden Wirtschaftsjahr durch den Krieg in der Ukraine werden nur mittelbar und eher gering sein, da im Berichtsjahr alle Wohneinheiten mit Ausnahme einer Gewerbeeinheit an die Wohnungskäufer übergeben wurden. Eine Gefährdung des Unternehmens wird dadurch mit hinreichender Sicherheit nicht eintreten. Ergebnisverwendung nach § 285 Nr. 34 HGB Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 606.946,49 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. sonstige Berichtsbestandteile
Stapelfeld, 27. Januar 2025 gez. Andreas Franke Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 26.06.2025 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die LEO Stapelfeld GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der LEO Stapelfeld GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der LEO Stapelfeld GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. März 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGBunter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßigerBuchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oderrechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamtein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit demJahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen undRisiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlichfür die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellungeines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F. (10.2021)).
Hamburg, den 06. Mai 2025 Augustin
Revision GmbH
Kai Augustin, Wirtschaftsprüfer |
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