CDH GmbH
& Co. KG
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
964.332,00 |
866.894,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
964.328,00 |
866.890,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.082.553,14 |
1.028.921,23 |
| I.
Vorräte |
45.470,00 |
26.818,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
770.257,95 |
700.909,62 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
300,00 |
4.300,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
|
113.229,36 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.266.825,19 |
301.193,61 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.397,22 |
23.403,13 |
| davon
Disagio |
4.732,22 |
13.377,12 |
| Aktiva |
3.056.282,36 |
1.919.218,36 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.595.045,19 |
114.051,43 |
| I.
Kapitalanteile |
1.595.045,19 |
114.051,43 |
| 1.
Kapitalanteile Kommanditisten |
1.595.045,19 |
114.051,43 |
| II.
Bilanzgewinn |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
155.866,49 |
193.463,53 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.305.370,68 |
1.611.703,40 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
890.197,03 |
553.471,72 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
415.173,65 |
1.058.231,68 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
2.231,25 |
106.896,50 |
| Passiva |
3.056.282,36 |
1.919.218,36 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis
31. Dezember 2021
1. Allgemeines
Der Jahresabschluss der CDH GmbH & Co. KG mit
Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HR B 25284) wurde
nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des BilRUG sowie der Vorschriften des GmbHG
aufgstellt.
Die Gesellschaft ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die
größenabhängigen Erleichterungen
(§§ 274a, 276 und 288 HGB) für kleine
Kapitalgesellschaften genutzt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
sind nicht zu verzeichnen.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich linearer
Abschreibungen entsprechend der ermittelten Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu
Herstellungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Kassenbestände und Bankguthaben wurden jeweils
zum Nennwert angesetzt.
In den aktiven Rechnungsabgrenzungen wurden Ausgaben
ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach
Bilanzstichtag darstellen.
Die Kapitalanteile der Gesellschafter sind
gemäß § 264c (2) HGB ausgewiesen.
Steuerrückstellungen waren für das
Berichtsjahr nicht vorzunehmen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Bilanzposten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren sowie Verbindlichkeiten die durch Pfandrecht o.
Ä. gesichert sind bestehen nicht (§ 285 Nr. 1a+b
HGB)
Gegenüber dem Komplementär besteht eine
Verbindlichkeit. Der Saldo laut Bilanz weist zum 31.12.2021
ein Betrag in Höhe von Euro 2.231,25 aus.
4. Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Auf die größenabhängige Erleichterung
des § 276 Satz 1 HGB für kleine
Kapitalgesellschaften wurde verzichtet.
5. Haftungsverhältnisse und nicht bilanzierte
Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen
gemäß § 285 Nr. 3a HGB bestehen wie folgt:
|
Gesamtbetrag
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
|
|
bis zu 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
größer 5
Jahre
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
Mietverpflichtungen
|
2.143,0
|
220,0
|
1.166,0
|
757,0
|
Leasingverpflichtungen
|
277,0
|
141,0
|
136,0
|
0,0
|
Summe
|
2.420,0
|
361,0
|
1.302,0
|
757,0
|
darin sind keine Verpflichtungen gegenüber
verbundene oder assozierte Unternehmen oder aus
Altersversorungsverpflichtungen enthalten.
6. Pflichtangaben zu Mitarbeitern und Organen
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
gemäß § 267 (5) HGB betrug 26 Mitarbeiter.
Köln, 22. Juli 2022
CDH GmbH & Co.KG
CDH Beteiligung GmbH; vertreten durch Ihre
Geschäftsführer
gez. Hildegard Hardt
gez. Christian Hans-Werner Reinhold Hardt
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.07.2022
festgestellt.
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