Scharpe Consult GmbHLiquidiert

64665 Alsbach-Hähnlein, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 5261
Eingetragen
28.8.1992
Branche
UnternehmensberatungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieArchitekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung
Gegenstand
Management-Beratung von Banken und Sparkassen im In- und Ausland in den Fragen der Unternehmensplanung, steuerung, -führung, Organisation und Entwicklung.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Alsbach-Hähnlein
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Scharpe Consult GmbH

Alsbach-Hähnlein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1.210,00 1.510,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.200,00 1.500,00
II. Sachanlagen 10,00 10,00
B. Umlaufvermögen 8.483,92 12.942,91
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0,00 4.410,01
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.483,92 8.532,90
C. Rechnungsabgrenzungsposten 122,00 122,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 9.815,92 14.574,91

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 8.961,83 13.809,18
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 29.323,37 29.965,54
III. Verlustvortrag 41.720,86 40.719,22
IV. Jahresfehlbetrag 4.205,27 1.001,73
B. Verbindlichkeiten 854,09 765,73
Bilanzsumme, Summe Passiva 9.815,92 14.574,91

Anhang

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) / des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften / Gesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. / Sie werden im Anlagenspiegel des Folgejahres als Abgang dargestellt. / Nach der Abgangsfiktion wird ihr Abgang nach fünf Jahren unterstellt.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen / an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht / die sonstigen Ausleihungen sind zum Nennwert bewertet. Unverzinsliche Ausleihungen sind zum Barwert angesetzt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Finanzanlagen

Es bestehen Ausleihungen an Gesellschafter in Höhe von € Null.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 0,00 0,00 4.410,01 4.410,01

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € … ausgewiesen.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.564,59 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Pensionszusagen und ähnliche Verpflichtungen liegen nicht vor - eine Rückstellung ist nicht anzusetzen.

Verbindlichkeiten

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 854,09 854,09 0,00
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 765,73 765,73 0,00

Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt € Null durch Grundschulden / Sicherungsübereignung / Sicherungsabtretung von Forderungen besichert.

Haftungsverhältnisse

Verbindlichkeiten aus Bürgschaften liegen nicht vor.

Sonstige Angaben

Anteilsbesitz

An den nachfolgend aufgeführten Unternehmen besteht ein Anteilsbesitz von mindestens 20 %:

Name und Sitz der
Gesellschaft
Anteil am Kapital in % Eigenkapital in Tsd. Ergebnis in Tsd. Geschäftsjahr
Angaben entfallen

Bildung von Bewertungseinheiten

Die Gesellschaft hat keine Bewertungseinheit gebildet.

Ausschüttungssperre

Der zur Ausschüttung gesperrte Betrag nach § 268 Abs. 8 HGB setzt sich wie folgt zusammen: entfällt

Geschäftsführung

Geschäftsführer

Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf
Scharpe, Kurt Geschäftsführer/Gesellschafter

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Alsbach-Hähnlein, den 13. Dezember 2011

Kurt Scharpe

...........................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 8.8.2011.

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