Stammdaten

Register
Amtsgericht Münster HRB 1868
Eingetragen
1.3.1982
Branche
Herstellung von BüromöbelnTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von MöbelnGroßhandel mit sonstigen Büromaschinen und -einrichtungen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Einkauf von Bürobedarf, Büromöbeln, Büromaschinen, Büroartikeln und Waren ähnlicher Art zum ausschließlichen Weiterverkauf an die ISFORT GmbH & Co. KG mit Sitz in Münster.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Daniela Isfort
seit 27.1.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Daniela Isfort
48145 Münster
400000
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Beckhoff GmbH

Münster

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 0,00
I. Sachanlagen 0,00 176.220,00
II. Finanzanlagen 9.874,30 8.697,21
B. Umlaufvermögen 0,00 0,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.317.242,79 2.076.266,29
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 88.324,20 61.668,62
Summe Aktiva 2.415.441,29 2.322.852,12

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 204.516,75 204.516,75
II. Gewinnvortrag 1.493.533,70 1.392.075,18
III. Jahresüberschuss 20.653,76 101.458,52
B. Rückstellungen 93.940,16 90.078,54
C. Verbindlichkeiten 602.796,92 534.723,13
Summe Passiva 2.415.441,29 2.322.852,12

Anhang zum Jahresabschluss zum 31.12.2023

Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung des Jahresabschlusses

Die Beckhoff GmbH (Registergericht Münster HR B 1868) ist als kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet gemäß § 264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und um einen Anhang zu erweitern. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes konnte verzichtet werden. Die Aufstellung erfolgte unter Anwendung der gesamten Vorschriften zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) Art. 75 EGHGB.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf. die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes sowie die Regelungen der Satzung / des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft.

Die Bilanz wurde gemäß den §§ 265 ff. HGB gegliedert. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 275 ff. HGB und wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände werden einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich vergleichbar.

Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Als Abschreibungsmethode kommt die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden unter Ausschöpfung der steuerlichen Regelungen bilanziert.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Pensionsrückstellungen entsprechen dem Erfüllungsbetrag, der auf der Grundlage der biometrischen Rechnungsgrundlagen der "Richttafeln 2018G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck nach dem Teilwertverfahren unter Beachtung der dafür geltenden Bestimmungen ermittelt wurde. Diese Methode stimmt mit dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) überein. Ein Gehaltstrend oder Fluktuation wurden nicht angesetzt, da die begünstigten Personen bereits Rentenempfänger sind. Eine Rentensteigerung wurde ebenfalls nicht berücksichtigt, da die Pensionszusage einen solchen nicht vorsieht. Der Abzinsungssatz für die Verpflichtungen beläuft sich zum 31.12.2023 auf 1,82 %. Es handelt sich dabei um den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Der Berechnung liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten zugrunde.

Der sich aus der Anwendung des § 253 Abs. 6 HGB in Bezug auf die Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit der Verlängerung des Durchschnittsbildungszeitraumes von sieben auf zehn Jahre ergebende ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beträgt zum 31.12.2023 241 €.

Steuerrückstellungen werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme unter Berücksichtigung geleisteter Vorauszahlungen gebildet.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben bzw. drohenden Verlusten. Auf Grund der zukunftsorientierten Verpflichtungsbewertung werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) bekannt gegebenen Abzinsungszinssatz diskontiert.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Sofern der Jahresabschluss auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten enthält, die in Euro umgerechnet werden müssen, sind diese zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Bei Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr werden ggf. das Niederstwertprinzip und das Gewinnrealisierungsverbot beachtet.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Als Anschaffungs- und Herstellungskosten sind die historischen Werte angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

Verbindlichkeiten

Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:

Gesamt Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
T€ T€ T€ T€
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen 585 585
512 512
Sonstige 18 18
22 22
603 603 0 0
782 782 0 0

( kursive Zahlen = Vorjahreszahlen)

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 18 Arbeitnehmer beschäftigt.

Haftungsverhältnisse

Wesentliche Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen am Bilanzstichtag nicht.

 

Münster, den 13. November 2024

Daniela Isfort, Geschäftsführerin

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 15.11.2024.

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