ETS European Trade Solutions GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Anstrichmitteln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Viacheslav Sapelkin seit 11.10.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
Viacheslav Sapelkin | 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AV Technology GmbHKrefeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018BILANZ zum 31. Dezember 2018AKTIVA
Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2018der Firma AV Technology GmbHI. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Das gezeichnete Kapital ist vollständig einbezahlt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnungen getragen. Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. II. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. III. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Rechtliche Verhältnisse
Wirtschaftliche Verhältnisse Die Gesellschaft ist nach den in § 267 HGB bestimmten Größenmerkmalen als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen und deshalb gemäß § 316 HGB nicht prüfungspflichtig. |
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