Optimal-Bau
GmbH
Kriftel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
253.543,11 |
312.646,00 |
| I.
Sachanlagen |
3,00 |
3,00 |
| II.
Finanzanlagen |
253.540,11 |
312.643,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
620.630,60 |
123.218,25 |
| I.
Vorräte |
37.240,00 |
37.240,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.461,57 |
2.188,25 |
| III.
Wertpapiere |
577.929,03 |
83.790,00 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.270.168,65 |
1.285.801,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.144.342,36 |
1.721.665,32 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Bilanzverlust |
1.321.297,84 |
1.336.930,26 |
| davon
Verlustvortrag |
1.336.930,26 |
597.775,81 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.270.168,65 |
1.285.801,07 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.142.342,36 |
1.719.665,32 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.142.342,36 |
1.719.665,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.144.342,36 |
1.721.665,32 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Optimal- Bau GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1
HGB. Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 wurde nach
den Vorschriften der §§ 266, 267 und 275 Abs. 2
HGB gegliedert. Die Gewinn und Verlustrechnung wurde
gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Von den gemäß § 288 HGB bestehenden
Erleichterungsvorschriften sowie der Möglichkeit zur
Unterlassung von Angaben entsprechend § 286 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der
Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt.
Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Zahlen des
aktuellen Abschlusses sind mit den Vorjahreszahlen
vergleichbar.
Die zum Ende des Geschäftsjahres bestehende
bilanzielle Überschuldung der Gesellschaft konnte
durch eine Rangrücktrittserklärung beseitigt
werden.
Die im Art. 66 abs. 3 EGHGB
(Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) beschriebenen
Änderungen werden ab dem Geschäftsjahr 2010
angewendet. Es haben sich keine Auswirkungen auf den
Ansatz, den Ausweis und die Bewertung von
Vermögensgegenständen und Schulden ergeben.
Somit sind die Posten der Bilanz sowie der Gewinn und
Verlustrechnung mit denen des Vorjahres vergleichbar.
II.
Bilanzierungs
- und
Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstückrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie Rechnungsabgrenzungsposten
wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind
ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
| • |
Erworbene immaterielle
Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt
und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
|
| • |
Die
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden Anschaffungs- und
Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
|
| • |
Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
|
| • |
Die Abschreibungen wurden beim
beweglichen Anlagevermögen überwiegend
linear vorgenommen.
|
| • |
Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis
150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.
|
| • |
Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskoten von mehr als 150,00 Euro bis
1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige
Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der
gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf
5 Jahre abgeschrieben.
|
| • |
Die Vorräte wurden zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag auf den
niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag
abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis nicht
feststellbar war, wurden sie auf den niedrigen
beizulegenden Wert abgeschrieben.
|
| • |
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende
Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei
den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde
durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
|
| • |
Die Verbindlichkeiten wurden mit
Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern Tageswerte
über Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
|
| • |
Die Rückstellungen wurden
nach vernünftiger kaufmänischer Beurteilung
ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
|
| • |
Die Steuerrückstellungen
beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht
veranlagen Steuern.
|
III.
Angaben zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses
Die Auswirkungen der Beachtung der Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes zum 1. Januar 2010
haben zu keinen Änderungen im Ausweis geführt.
Angaben gem. § 268 Abs. 4, § 285 Nr. 1 und 2
HGB/Vermerkposten der Bilanz
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr: Euro 0,00
Forderungen gegenüber Gesellschaftern: Euro 0,00
Die nach § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB
erforderlichen Zusatzangaben zu den Verbindlichkeiten zu
der Bilanz zum 31. Dezember 2015 ergeben sich aus der
nachfolgenden Übersicht:
Art der Verbindlichkeit
|
Gesamt
|
Restlaufzeit bis 1 Jahr
|
Restlaufzeit über 5 Jahre
|
Gesamt Vorjahr
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Verb. gegenüber
Kreditinstituten
|
517.742,16
|
517.742,16
|
0
|
0
|
Verb. aus Lieferungen
und Leistungen
|
0
|
0
|
0
|
0
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
1.624.600,20
|
1.624.600,20
|
0
|
1.624.600,20
|
davon
gegenüber Gesellschaftern
|
1.624.600,20
|
1.624.600,20
|
0
|
1.624.600,20
|
IV. Sonstige
Angaben
Finanzielle Verpflichtungen ( § 285 Nr. 1 b
HGB)
Von der vorstehenden Verbindlichkeiten sind keine
besichert.
Geschäftsführung ( § 285 Nr. 10 HGB)
Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2015
durch den Geschäftsführer
Herrn Alois Bohner, Hofheim - Bauingenieur vertreten.
Auf die Angabe der Organbezüge wird
gemäß § 286 abs. 4 HGB verzichtet.
Haftungsverhältnisse ( § 285 Nr. 27 i. Verb.
mit § 251 oder § 268 Abs. 7 HGB)
Es bestanden zum Bilanzstichtag keine
Haftungsverhältnisse.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2015 -
31.12.2015
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 1.624.600,20 EUR.
1.1.2014 -
31.12.2014
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 1.607.524,76 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.11.2016 festgestellt.
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