Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 106314
Vorher
Claudia Pohle Verwaltungs GmbH
Eingetragen
18.8.2008
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
die Übernahme der persönlichen Haftung bei anderen Gesellschaften, insbesondere der Claudia Pohle Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Konzern- und Jahresabschlüsse

C.P.L. Verwaltungs GmbH

(vormals: Claudia Pohle Verwaltungs GmbH)

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 26.831,18 25.553,50
I. Finanzanlagen 26.831,18 25.553,50
B. Umlaufvermögen 3.875,00 2.617,07
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.875,00 2.500,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 3.875,00 2.500,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 117,07
Bilanzsumme, Summe Aktiva 30.706,18 28.170,57

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 26.074,28 25.428,54
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 428,54 -166,26
III. Jahresüberschuss 645,74 594,80
B. Rückstellungen 1.592,10 1.425,18
C. Verbindlichkeiten 3.039,80 1.316,85
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 3.039,80 1.316,85
Bilanzsumme, Summe Passiva 30.706,18 28.170,57

Anhang


1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.

Die Bilanz ist entsprechend der Vorschrift des § 266 Abs. 2 HGB gegliedert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB das Gesamtkostenverfahren zugrunde gelegt.

Von den Erleichterungsmöglichkeiten der §§ 266 Abs. 1, 274a, 276 und 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften ist bei der Aufstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in eingeschränktem Umfang Gebrauch gemacht worden.

Ein Lagebericht gem. § 289 HGB wurde unter Inanspruchnahme der Erleichterungen nach § 264 Abs. 1 HGB nicht aufgestellt.


2. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Entgeltliche erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (u.a. Software) werden entsprechend der steuerlichen Handhabung aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung wird vorgenommen, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen € 150 und € 1.000 werden in einem Sammelposten zusammengefasst und linear über fünf Jahre abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 150 (geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagespiegel als Abgang ausgewiesen.

Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Anhaltspunkte für notwendige niedrigere Wertansätze waren zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung angabegemäß nicht zu erkennen.

Vorräte werden grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Teilwerten bewertet. Beim Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen worden. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Für das allgemeine Kreditrisiko werden Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Guthaben bei Kreditinstituten und der Kassenbestand sind zu Nominalbeträgen angesetzt. Soweit Fremdwährungen aus den Euroteilnehmerländern vorhanden sind, werden diese mit dem feststehenden Euroumrechnungskurs bewertet.


Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB). Pensionsrückstellungen werden in Höhe der anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätze unter Einbeziehung der neuen "Heubeck'schen Richttafeln 2005 G" gebildet. Alle noch nicht veranlagten Steuern wurden bei den Steuerrückstellungen ausgewiesen. Die Rückstellungen sind nach Einschätzung der Unternehmensleitung ausreichend dotiert.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Ein Disagio für aufgenommene Darlehen innerhalb des Bilanzpostens "sonstige Verbindlichkeiten" wird gem. § 250 Abs. 3 HGB aktiv abgegrenzt.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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