Vinka
GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
565.505,00 |
530.620,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.834,00 |
12.752,00 |
| II.
Sachanlagen |
561.671,00 |
517.868,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.653.310,24 |
3.116.222,87 |
| I.
Vorräte |
1.093.707,46 |
1.174.937,16 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.186.733,07 |
1.020.758,10 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
120.000,00 |
150.000,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
88.667,50 |
175.660,94 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
372.869,71 |
920.527,61 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.508,74 |
8.125,05 |
| Aktiva |
3.224.323,98 |
3.654.967,92 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.868.961,70 |
2.829.335,56 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.799.335,56 |
2.619.868,22 |
| III.
Jahresüberschuss |
39.626,14 |
179.467,34 |
| B.
Rückstellungen |
65.010,00 |
203.363,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
290.352,28 |
622.269,36 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
290.352,28 |
577.710,66 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
44.558,70 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
3.886,40 |
|
| Summe
Passiva |
3.224.323,98 |
3.654.967,92 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Vinka GmbH hat ihren Sitz in Düsseldorf. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf
unter der Nummer HR B 48109 eingetragen
Gegenstand des Unternehmens ist der Im- und Export
sowie der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit
Wellness Produkten, Naturkosmetik und Accessoires für
Babys, Frauen und Männer.
Der Jahresabschluss der Vinka GmbH zum 31. Dezember
2023 wurde gemäß §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. HGB auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen im Gesellschaftsvertrag und im GmbHG zu
beachten.
Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 Abs.
2 und 3 HGB.
Für die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Soweit für Pflichtangaben ein Wahlrecht besteht,
diese in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung
oder im Anhang darzustellen, sind diese aus Gründen
der Übersichtlichkeit im Anhang aufgeführt.
Nach den § 267 Abs. 1 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft und nimmt die
größenklassenabhängigen Erleichterungen des
§ 288 HGB in Anspruch.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Maßnahmen
Die Bewertung der
Vermögens- und Schuldposten trägt im
Rahmen der Grundsätze ordnungsmäßiger
Bilanzierung allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 Euro
wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und
gleichzeitig als Abgang erfasst.
Das Vorratsvermögen wird zu Anschaffungskosten
unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.
Die Bewertung der
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zu den
Anschaffungskosten bzw. zu den Nennwerten abzüglich
(soweit erforderlich) angemessener Wertberichtigungen unter
Beachtung des Niederstwertprinzips.
Die
flüssigen Mittel wurden mit dem Nominalwert
angesetzt.
Der
aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet
Zahlungen vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus
schwebenden Geschäften und sind jeweils in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Von dem Wahlrecht nach § 274 I 2 HGB zum Ausweis
von aktiven latenten Steuern wurde kein Gebrauch gemacht.
Passive latente Steuern nach § 274 I 1 HGB sind nicht
auszuweisen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III.
Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Die gesamten Anschaffungskosten, die Zugänge,
Abgänge, Umbuchungen und Abschreibungen des
Geschäftsjahres sowie die kumulierten Abschreibungen
je einzelnen Posten des Anlagevermögens ergeben sich
aus dem Anlagenspiegel.
Angaben und Erläuterungen zu
Rückstellungen
Der Posten sonstige Rückstellungen beinhaltet
die Rückstellungen für Aufbewahrungspflicht und
Rückstellungen für Abschlusskosten.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten
Verbindlichkeiten gliedert sich nach Restlaufzeit
wie folgt:
|
Gesamtbetrag
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
|
|
kleiner 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
größer 5
Jahre
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
|
0,00
(0,00)
85.348,83
(102.376,33)
|
0,00
(0,00)
85,348,83
(102.376,33))
|
0,00
(0,00)
0,00
(0,00)
|
0,00
(0,00)
0,00
(0,00)
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
sonstige Verbindlichkeiten
- davon gegenüber Gesellschaftern
- davon aus Steuern
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
|
141.805,47
(101.791,40)
63.197,98
(418.101,63)
3.886,40
(0,00)
18.634,45
(371.204,82)
633,96
(512,43)
|
141.805,47
(101.791,40)
63.197,98
(373.542,93)
3.886,40
(0,00)
18.634,45
(371.204,82)
633,96
(512,43)
|
0,00
(0,00)
0,00
(44.558,70)
0,00
(0,00)
0,00
(0,00)
0,00
(0,00)
|
0,00
(0,00)
0,00
(0,00)
0,00
(0,00)
0,00
(0,00)
0,00
(0,00)
|
|
290.352,28
(622.269,36)
|
290.352,28
(577.710,66)
|
0,00
(44.558,70)
|
0,00
(0,00)
|
IV.
Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse
Sonstige finanzielle Verpflichtungen und weitere
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB i. V. m.
§ 274a HGB, die über die in der Bilanz
aufgeführten Verbindlichkeiten hinausgehen, sind nicht
zu vermerken.
Namen der Gesellschafter und
Geschäftsführer
Die Gesellschaft wird vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Kai-Kuang Teng. Der
Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt
und befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.
Geschäftsführungsbezüge
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen.
Düsseldorf, im März 2025
___________________________
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Düsseldorf, 21.
März 2025
gez.
Kai-Kuang Teng
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.03.2025
festgestellt.
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