Stammdaten

Register
Amtsgericht Cottbus HRB 7259
Eingetragen
28.6.2005
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von elektronischen Bauelementen a. n. g.
Gegenstand
die Beteiligung an Unternehmen, die sich mit der Herstellung, der Montage und dem Vertrieb von Bauelementen beschäftigen

Historie

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Management

NameRolle
Frank Palm
seit 28.6.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

FRAPA GmbH

Sallgast

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 164.660,00 74.245,00
I. Sachanlagen 149.322,00 58.907,00
II. Finanzanlagen 15.338,00 15.338,00
B. Umlaufvermögen 257.545,91 217.854,61
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 172.143,33 157.622,18
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 85.402,58 60.232,43
C. Rechnungsabgrenzungsposten 13.315,50 180,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 435.521,41 292.279,61

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 322.394,05 289.716,26
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 15.338,00 15.338,00
III. Gewinnvortrag 249.378,26 208.746,81
IV. Jahresüberschuss 32.677,79 40.631,45
B. Rückstellungen 2.218,64 800,00
C. Verbindlichkeiten 110.908,72 1.763,35
Bilanzsumme, Summe Passiva 435.521,41 292.279,61

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach dem in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

Zum 01.01.2010 ergaben sich beim Übergang auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG keine Änderungen.

Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach der degressiven Methode.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Ansatz des Kassenbestandes und der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zum Nennwert.

Die Vorschriften zur Rechnungsabgrenzung wurden beachtet.

Die Rückstellungen sind mit dem zu erwartenden Erfüllungsbetrag angesetzt. Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tage der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken sind berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Ergänzende Angaben

 

Frank Palm, Geschäftsführer

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