EnBW WindInvest Management GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jörg Dr. Reichert seit 4.12.2024 | Geschäftsführer |
Steffen Emil Ringwald seit 7.1.2020 | Geschäftsführer |
Philipp Katz seit 21.1.2019 | Prokura |
Bodo Moray seit 6.4.2016 | Geschäftsführer |
Martin Dr. Konermann seit 31.1.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Netze BW GmbHStuttgartJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023A. Bilanz zum 31.12.2023der Netze BW GmbHAKTIVA scroll
B. Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. - 31.12.2023der Netze BW GmbHscroll
C. AnhangC. I. Anlagenspiegel Entwicklung des Anlagevermögens 2023 in Mio. € scroll
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C. II. Allgemeine Grundlagen Die Netze BW GmbH (NETZ) hat ihren Sitz in Stuttgart und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart (Registernummer 747734). Der Jahresabschluss der Netze BW GmbH, Stuttgart, zum 31. Dezember 2023 ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und den wirtschaftszweigspezifischen Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes erstellt und in Millionen Euro (Mio. €) ausgewiesen. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die zur übersichtlicheren Darstellung in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefassten Posten sind im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Mit der EnBW Netze BW Beteiligungsgesellschaft mbH wurde am 03.07.2020 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 14.09.2020. Der bis dahin bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe (EnBW AG) wurde durch Kündigung mit Wirkung zum 01.01.2020 beendet. Das Organschaftsverhältnis bezüglich Körperschaft- und Gewerbesteuer mit der EnBW AG als oberstem Organträger besteht unverändert. Der Jahresabschluss der NETZ wird in den Konzernabschluss der EnBW AG, Karlsruhe, einbezogen, der im Unternehmensregister offengelegt wird. Ein gesonderter Teilkonzernabschluss der NETZ wird nicht erstellt, da die Einbeziehung in den Konzernabschluss der EnBW AG für die NETZ gemäß § 291 HGB befreiende Wirkung hat. Die EnBW AG erstellt somit den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis an Unternehmen. Der Konzernabschluss der EnBW AG wird entsprechend § 315e Abs. 1 HGB zu den am Bilanzstichtag verpflichtend in der Europäischen Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) aufgestellt. C. III. Bilanzierung und Bewertung Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden weitgehend unverändert maßgebend. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert. Die Herstellungskosten enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile. Zinsen für Fremdkapital sind nicht einbezogen. Vom handelsrechtlichen Aktivierungswahlrecht wird Gebrauch gemacht. Sofern die Aktivierungsvoraussetzungen erfüllt sind, werden die in der Entwicklungsphase anfallenden Kosten als Herstellungskosten aktiviert. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, planmäßig abgeschrieben. Die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile. Zinsen für Fremdkapital sind nicht einbezogen. Die Sachanlagen werden nach der Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Orientierung an den amtlichen AfA-Tabellen abgeschrieben. Für die bis zum Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2010 zugegangenen Anlagegüter werden die im jeweiligen Zugangsjahr geltenden Vorschriften fortgeführt. Bis einschließlich 2009 wurde auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze abgeschrieben, seit dem Jahr 2010 wird ein linear verlaufender Werteverzehr zu Grunde gelegt. Bewegliche Vermögensgegenstände werden mit Ausnahme der Zugänge in den Jahren 2006, 2007 und 2009 nach der linearen Methode abgeschrieben. Soweit steuerlich zulässig, wurde in den Jahren 2006, 2007 sowie 2009 für bewegliche Vermögensgegenstände die degressive Abschreibungsmethode angewandt. Im Zugangsjahr erfolgen die Abschreibungen zeitanteilig (pro rata temporis). Geringwertige Anlagegüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG werden aufgrund der untergeordneten Bedeutung aus Vereinfachungsgründen im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung voll aufwandswirksam berücksichtigt. In den Geschäftsjahren 2008 - 2017 wurde für geringwertige Anlagegüter im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG aufgrund der untergeordneten Bedeutung aus Vereinfachungsgründen ein im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel ergebniswirksam aufzulösender Sammelposten gebildet. Sowohl für immaterielle Vermögensgegenstände als auch für Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen, soweit handelsrechtlich geboten, vorgenommen. Zuschreibungen erfolgen, sobald die Gründe für in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen entfallen sind. Bei den Finanzanlagen sind die Anteilsrechte zu den Anschaffungskosten oder gegebenenfalls niedrigeren beizulegenden Werten und die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Die Gesellschaft besitzt Kapitalanteile an Unternehmen, bei denen der Anteilsbesitz der Herstellung einer dauerhaften Verbindung dient. Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder niedrigeren Tagespreisen bewertet. Die Bewertung erfolgt unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert. Die unfertigen Leistungen sind auf Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Kosten der allgemeinen Verwaltung berücksichtigt werden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko wird eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Bezüglich der Bilanzierung der Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen ohne Vermögensmehrung bei gleichzeitiger Verpflichtung an einen Dritten aufgerechnet. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die noch nicht ertragswirksam gewordenen Baukostenzuschüsse (BKZ) wurden überwiegend von Kunden für Investitionen im Strom- und Gasbereich gezahlt. Die Auflösung der vereinnahmten Baukostenzuschüsse erfolgt linear und wird in den Umsatzerlösen ausgewiesen. Der Auflösungszeitraum entspricht der Nutzungsdauer des bezuschussten Vermögensgegenstandes. Die noch nicht ertragswirksam gewordenen Kapitalzuschüsse wurden für bestimmte Investitionen (u. a. Verlegung von Freilandkabel wegen Straßenbaumaßnahmen) zweckgebunden durch den Antragsteller bezahlt. Die Auflösung der vereinnahmten Kapitalzuschüsse erfolgt linear und wird unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Der Auflösungszeitraum orientiert sich an der Nutzungsdauer der Investition. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Die Rückstellungen wurden zum Barwert mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren von 1,8 % (Vorjahr: 1,8 %) gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 (zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 11. März 2016 BGBI. I S. 396 geändert) verwendet. Des Weiteren wurden folgende Prämissen berücksichtigt (Durchschnittswerte): scroll
Aufgrund der bestehenden Schuldbeitrittserklärungen der EnBW AG werden Rückstellungen für Pensionen und andere Altersversorgungsverpflichtungen sowie für Altersteilzeitverpflichtungen (Angabe unter den Haftungsverhältnissen) von derselben übernommen und die Gesellschaft leistet einen Aufwandsersatz für die Anwartschaften. Für Verpflichtungen aus Langzeitarbeitszeitkonten wurden die ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Aktivwert der Rückdeckungsversicherung. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Aufgrund der körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Organschaft mit der EnBW AG als oberstem Organträger werden etwaige latente Steuern bei NETZ ermittelt und bei EnBW AG bilanziert. C. IV. Erläuterungen zur Bilanz (1) Anlagevermögen Die Gliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung gehen aus dem in Punkt C.I dargestellten Anlagenspiegel hervor. Die Forschungs- und Entwicklungskosten betragen 29,5 Mio. €, davon entfallen 18,2 Mio. € auf aktivierte bzw. in der Herstellung befindliche selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände. Hierbei handelt es sich um selbst erstellte Software. Die Aufstellung des Anteilsbesitzes nach § 285 Nr. 11 HGB der NETZ ist als Anlage 1 zum Anhang beigefügt. (2) Vorräte scroll
(3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände scroll
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um Abgrenzungen für noch nicht in Rechnung gestellte Netzentgelte des Geschäftsjahres abzüglich der hierfür erhaltenen Anzahlungen sowie um Forderungen aus erbrachten Dienstleistungen. Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, handelt es sich um die Forderungen aus dem allgemeinen Liefer- und Leistungsverkehr. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten geleistete Anzahlungen auf Lieferungen und sonstige Leistungen sowie sonstige Forderungen. (4) Eigenkapital Mit Gesellschafterbeschluss vom 16. März 2020 wurde das Stammkapital der Netze BW GmbH in Höhe von 105,0 Mio. € - eingeteilt in 21.000.200 Geschäftsanteile im Nennbetrag von 5 € - in 105.001.000 Geschäftsanteile zu je 1 € geteilt. Von diesen Anteilen halten wie im Vorjahr die EnBW Netze BW Beteiligungsgesellschaft mbH 63,74 %, die Neckarwerke Stuttgart GmbH 22,77 % und die Kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG 13,49 %. Von den zum 31. Dezember 2023 bestehenden Kapitalrücklagen sind 301,2 Mio. € gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB und 722,8 Mio. € gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB gebildet. scroll
Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB: Der ausschüttungsgesperrte Betrag in Höhe von 40,4 Mio. € beinhaltet die aktivierten selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenstände. Die frei verfügbaren Rücklagen der Gesellschaft übersteigen diesen Betrag. (5) Rückstellungen scroll
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen energiewirtschaftliche Rückstellungen (109,1 Mio. €), Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Netzes (132,5 Mio. €), Personalrückstellungen (99,6 Mio. €) sowie Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (151,5 Mio. €). Die Rückstellung für die Langzeitkonten in Höhe von 1,6 Mio. € wurde gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit den Vermögenswerten saldiert ausgewiesen und errechnet sich aus dem Erfüllungsbetrag abzüglich des beizulegenden Zeitwerts der Vermögensgegenstände. scroll
Bei der Bewertung werden bei einem Teil der energiewirtschaftlichen Rückstellungen und der Rückstellung des Netzbetriebs aktuelle Kosten- und Preisinformationen sowie Einschätzungen von Sachverständigen genutzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen (6) Verbindlichkeiten scroll
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Durch den mit der EnBW AG abgeschlossenen Cash-Pool-Vertrag werden die in das Cash-Pooling-System einbezogenen Konten der NETZ durch einen valutagerechten Saldenübertrag an die EnBW AG glattgestellt. Diese werden valutagerecht seit dem 1. Januar 2023 wie folgt verzinst: Ein Forderungssaldo der NETZ gegenüber der EnBW AG wird auf Basis €STR flat verzinst (im Vorjahr: Eonia-Zinssatz), wobei eine negative Verzinsung ausgeschlossen ist. Ein Verbindlichkeitssaldo der Gesellschaft gegenüber der EnBW AG wird auf Basis €STR flat +0,6% Marge verzinst, wobei eine negative Verzinsung ausgeschlossen ist. Weist der €STR-Zinssatz einen negativen Wert aus, erfolgt eine Mindestverzinsung von 0,6%. Die anfallenden Zinsen werden zum Quartalsultimo abgerechnet und kapitalisiert. Die Salden aus dem Forderungs- und Verbindlichkeitsclearing werden ab dem Zeitpunkt der internen Zahlung valutagerecht verzinst. Auf dem Verrechnungskonto gegenüber der EnBW AG aus dem Kontenclearing ergab sich zum Bilanzstichtag ein Verbindlichkeitssaldo von 753,1 Mio. € (Vj. 64,3 Mio. €). Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich um die Darlehensschulden gegenüber der EnBW AG in Höhe von 1.238,0 Mio. € (Vj. 1.238,0 Mio. €) sowie um Verbindlichkeiten aus dem konzerninternen Liefer- und Leistungsverkehr von 4,7 Mio. € (Vj. 29,9 Mio. €). Darüber hinaus bestanden gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, Verbindlichkeiten aus dem allgemeinen Liefer- und Leistungsverkehr in Höhe von 2,6 Mio. € (Vj. 2,1 Mio. €). C. V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (3) Umsatzerlöse scroll
In den Umsatzerlösen sind 80,7 Mio. € (Vj. 42,0 Mio. €) periodenfremde Erlöse enthalten, im Wesentlichen aus Netznutzungsabrechnungen einschließlich energiewirtschaftlicher Umlagen sowie aus Vorjahresabrechnungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Sämtliche Umsatzerlöse wurden im Inland erzielt. (4) Sonstige betriebliche Erträge scroll
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind 18,2 Mio. € (Vj. 11,4 Mio. €) periodenfremde Erträge enthalten, die insbesondere aus Anlagenabgängen und der Auflösung von Rückstellungen resultieren. (5) Materialaufwand Von den Materialaufwendungen sind 99,0 Mio. € (Vj. 41,3 Mio. €) periodenfremd, überwiegend aus dem Belastungsausgleich für energiewirtschaftliche Umlagen und Vorjahresabrechnungen nach dem KWKG. scroll
(6) Personalaufwand scroll
Bei den Aufwendungen für Altersversorgung handelt es sich im Wesentlichen um den im Abschnitt „Bilanzierung und Bewertung“ beschriebenen Aufwandsersatz für Anwartschaften bei der Altersversorgung gegenüber der EnBW AG. Im Personalaufwand sind darüber hinaus 8,3 Mio. € (Vj. 4,3 Mio. €) periodenfremde Aufwendungen gebucht. Beschäftigte im Jahresdurchschnitt: scroll
Zum 31. Dezember 2023 beträgt die Beschäftigtenzahl 5.373. (7) Abschreibungen Die Position umfasst die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen. Ebenfalls in diesem Posten sind 5,1 Mio. € für außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände enthalten. (8) Sonstige betriebliche Aufwendungen scroll
Die Fremdleistungen für Verwaltung enthalten insbesondere Supportleistungen von Gesellschaften des EnBW-Konzerns in Höhe von 96,2 Mio. € (Vj. 128,5 Mio. €). Die übrigen Aufwendungen umfassen unter anderem weitere Personalkosten wie Reisekosten, Weiterbildung sowie Risiken aus Rechtsstreitigkeiten, Versicherungen, Büromaterial und Forderungsausfälle. Periodenfremde Aufwendungen waren in Höhe von 0,5 Mio. € (Vj. 1,2 Mio. €) zu verzeichnen. (9) Finanzergebnis scroll
Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge enthalten Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von 0,2 Mio. € (Vj. 1,4 Mio. €). Der Zinsanteil aus dem Aufwandsersatz für Anwartschaften bei der Altersversorgung reduzierte das Finanzergebnis um 342,1 Mio. € (Vj. 77,2 Mio €) und aus der Zuführung zu den sonstigen Rückstellungen um 0,0 Mio. € (Vj. 0,9 Mio. €). (10) Steuern vom Einkommen und Ertrag Der EnBW-Konzern fällt in den Anwendungsbereich der OECD-Modellregelungen zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung (Säule 2-Modellregeln). Die Regelungen sind demnach auf die NETZ anzuwenden. Das Mindeststeuergesetz ist in Deutschland, der Jurisdiktion, in der die NETZ steuerlich ansässig ist, am 28. Dezember 2023 in Kraft getreten und gilt, sofern nichts anderes bestimmt ist, erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen. Die Säule 2-Regelungen sehen für in Deutschland ansässige Gesellschaften die Einführung einer nationalen Ergänzungssteuer vor, sollte das Mindeststeuerniveau von 15% in Deutschland nicht erreicht werden. Die Gesellschaft unterliegt dann einer Ergänzungssteuer in Höhe der Differenz zwischen dem Säule 2-Effektivsteuersatz und dem in Deutschland geforderten Mindeststeuerniveau von 15%. Es wird basierend auf dem länderbezogenen Bericht (CbCR) für 2022 sowie Planzahlen für die Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen, davon ausgegangen, dass die in Deutschland ansässigen Gesellschaften des EnBW-Konzerns bereits dem geforderten Mindeststeuerniveau von 15% unterliegen und es nicht zur Anwendung der Ergänzungssteuerregelungen kommt. C. VI. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Die Gesellschaft haftet für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (2.255,2 Mio. €; Vj. 2.234,2 Mio. €) sowie für Verpflichtungen aus sonstigen Betriebsvereinbarungen in Höhe von 206,1 Mio. € (Vj. 202,6 Mio. €), deren Erfüllung die EnBW AG übernommen hat. Die Gesellschaft schätzt das Risiko einer Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich ein, da derzeit keine Anzeichen vorliegen, dass die EnBW AG ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen wird. Darüber hinaus haftet die Gesellschaft für Bürgschaften in Höhe von 9,5 Mio. €. Auf Basis einer kontinuierlichen Evaluierung der Risikosituation der eingegangenen Haftungsverhältnisse und unter Berücksichtigung der bis zum Aufstellungszeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse geht die NETZ derzeit davon aus, dass die den Bürgschaften zugrunde liegenden Verpflichtungen von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können. Die NETZ schätzt daher bei den Bürgschaften das Risiko einer Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich ein. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen die nachfolgend aufgeführten finanziellen Verpflichtungen mit einem Gesamtbetrag von 1.418,7 Mio. €. Es bestehen Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen mit verschiedenen Grundstücksgesellschaften des EnBW-Konzerns sowie aus gepachteten Ortsnetzen in Höhe von 601,2 Mio. € (Vj. 467,1 Mio. €). Das Bestellobligo für Investitionen beträgt 120,8 Mio. €. Die Verpflichtungen für die Strombeschaffung betragen 264,9 Mio. €. Die konzernfremden sonstigen Verpflichtungen betragen 431,9 Mio. €. Des Weiteren bestehen finanzielle Verpflichtungen aus dem konzerninternen Liefer- und Leistungsverkehr. Die übrigen finanziellen Verpflichtungen bestehen im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Abschlussprüferhonorar Auf eine Angabe nach § 285 Nr. 17 HGB wird verzichtet, da der Jahresabschluss der Gesellschaft in den Konzernabschluss der EnBW AG einbezogen wird. Ergebniseinfluss steuerlicher Wertansätze gemäß § 285 Nr. 5 HGB a. F. i.V.m. Art. 67 Abs. 3 Satz 1 und 4 Satz 1 EHGB Aufgrund steuerlicher Wertansätze erhöhte sich das Jahresergebnis um 0,3 Mio. €. Angaben zu den Organen Unter der Voraussetzung, dass die variable Tantieme entsprechend dem zurückgestellten Wert festgesetzt wird, erhalten die Mitglieder der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 eine Gesamtvergütung in Höhe von 2.384.686,00 € (Vj. 1.714.655,00 €). Frühere Mitglieder der Geschäftsführung erhielten im Geschäftsjahr 2023 Gesamtbezüge in Höhe von 940.298,94 € (Vj. 893.569,56 €). Auszahlungen erfolgten über die EnBW Energie Baden-Württemberg AG. Es bestehen Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern der Geschäftsführung in Höhe von 17.298.202,00 € (Vj. 16.081.718,00 €), die bei der EnBW Energie Baden-Württemberg AG passiviert sind. Die Mitglieder des Aufsichtsrats bezogen 145.037,07 € (Vj. 143.071,32 €) an Vergütung. Im Geschäftsjahr 2023 wurden von der Gesellschaft keine Vorschüsse und Kredite an die Organmitglieder gewährt. Es wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Organmitgliedern eingegangen. Weitere Informationen sind in Anlage 2 zusammengestellt C. VII. Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) Gemäß § 6b Abs. 2 EnWG sind Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen sowie assoziierten Unternehmen, wenn sie aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage von wesentlicher Bedeutung sind, gesondert auszuweisen. Im Geschäftsjahr 2023 waren dies: Darlehensverträge mit der EnBW AG mit Valuta vom 2. Mai 2005 (Vertragsanpassung vom 3. Dezember 2015) über 122 Mio. € (7,3 Mio. € Zinsaufwand) mit Valuta vom 1. Januar 2016 über 220 Mio. € (5,6 Mio. € Zinsaufwand) mit Valuta vom 1. Januar 2018 über 135 Mio. € (4,4 Mio. € Zinsaufwand) mit Valuta vom 1. Januar 2019 über 240 Mio. € (7,2 Mio. € Zinsaufwand) mit Valuta vom 1. Januar 2020 über 320 Mio. € (9,7 Mio. € Zinsaufwand) mit Valuta vom 1. Januar 2021 über 140 Mio. € (4,2 Mio. € Zinsaufwand) mit Valuta vom 1. Januar 2021 über 61 Mio. € (1,3 Mio. € Zinsaufwand) Vereinbarung mit der EnBW AG über die Verwaltung von Liquidität (982,1 Mio. € Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2023, Zinsaufwand 10,3 Mio. €) Von der Geschäftseinheit Utility Services der EnBW AG werden Abrechnungsdienstleistungen für die NETZ auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen durchgeführt. Die EnBW AG erbringt für die NETZ Shared Service-Dienstleistungen. Diese beinhalten insbesondere die Funktionen Einkauf und Logistik, Informationsverarbeitung, Personalwesen, Recht und Versicherungen und Gebäudemanagement. Die Leistungen werden anhand eines detaillierten Leistungsverzeichnisses mittels konzerneinheitlicher Verrechnungspreise abgerechnet. Die NETZ hat ihre Betriebs- und Verwaltungsgebäude zu marktüblichen Konditionen von den Immobiliengesellschaften des EnBW-Konzerns gemietet.
Stuttgart, den 7. März 2024 Netze BW GmbH Dr. Christoph Müller Dr. Martin Konermann Bodo Moray Steffen Ringwald Anteilsbesitz gemäß § 285 Nr. 11 HGBNetze BW GmbHscroll
*) = Ergebnisabführungsvertrag 1) = Eigenkapital bzw. Jahresergebnis 2022 2) = Ergebnisabführungsvertrag (Partner Extern) AufsichtsratDirk Güsewell, Tamm Mitglied des Vorstands der EnBW Energie Baden-Württemberg AG Vorsitzender des Aufsichtsrats Achim Binder, Stuttgart Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Netze BW GmbH sowie Vorsitzender des Betriebsrats Regionalservice der Netze BW GmbH Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats Jakob Becker, Tamm bis 30.11.2023 Gewerkschaftssekretär Fachbereich Finanzdienste, Kommunikation und Technologie, Kultur, Ver- und Entsorgung, ver.di Bezirk Stuttgart Dr. Dietrich Birk, Göppingen Geschäftsführer des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. Baden-Württemberg Nicole Cenk, Stuttgart Technische Angestellte Projektierung der Netze BW GmbH Heinz Eininger, Esslingen Landrat des Landkreises Esslingen Nadine Falk, Zaisenhausen Leiterin Rechnungswesen & Steuern der EnBW Energie Baden-Württemberg AG Dr. Ulrich Fiedler, Metzingen Landrat des Landkreises Reutlingen Felix Geider, Östringen Bürgermeister der Stadt Östringen Stefan-Paul Hamm, Gerlingen Stellv. Landesfachbereichsleiter Fachbereich Finanzdienste, Kommunikation und Technologie, Kultur, Ver- und Entsorgung ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg, Stuttgart Richard Huber, Hochdorf Leiter Betrieb Strom-/Gasnetze der Netze BW GmbH Michaela Sabine Kräutter, Stutensee Gewerkschaftssekretärin Fachbereich Finanzdienste, Kommunikation und Technologie, Kultur, Ver- und Entsorgung ver.di Bezirksverwaltung Mittelbaden-Nordschwarzwald Gabriele Luczak-Schwarz, Karlsruhe Erste Bürgermeisterin der Stadt Karlsruhe Anita Mack-Werner, Stutensee Kaufmännische Sachbearbeiterin und Betriebsrätin des Gemeinschaftsbetriebs Netzgebiet Baden-Franken der Netze BW GmbH, der ZEAG Energie AG und der NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH Steffen Pfisterer, Bretzfeld Stellvertretender Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Netze BW GmbH, Vorsitzender des Betriebsrats des Gemeinschaftsbetriebs Netzgebiet Baden-Franken der Netze BW GmbH, ZEAG Energie AG und NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH Gunda Röstel, Flöha Geschäftsführerin der Stadtentwässerung Dresden GmbH und Prokuristin der Gelsenwasser AG Bernd Ruda, Ostfildern Vorsitzender des Betriebsrats Netzgebiet Mittlerer Neckar Dr. Klaus Michael Rückert, Loßburg Landrat des Landkreises Freudenstadt Oliver Spieß, Wolpertswende Bürgermeister in Fronreute Ulrich Ziegler, Hechingen Vorsitzender des Betriebsrats Netzgebiet Bodensee-Oberschwaben der Netze BW GmbH Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der Netze BW GmbH, Stuttgart1. Grundlagen des Unternehmens1.1 Geschäftsmodell des UnternehmensDie Netze BW GmbH (NETZ) übernimmt als größter Verteilnetzbetreiber in Baden-Württemberg die Verteilung von Strom und Gas über eigene Verteilnetze. Des Weiteren betreibt die NETZ im Rahmen von Pachtverhältnissen Netze von anderen Gesellschaften. Konzerneigenen und fremden Lieferanten bietet sie einen transparenten und diskriminierungsfreien Zugang zu diesen Strom- und Gasnetzen sowie eine zuverlässige Strom- und Gasverteilung. Basis für den Betrieb dieser Netze sind die Konzessionsverträge mit den Kommunen, in denen diese gegen die Zahlung einer Abgabe die Wegenutzung auf ihrer Gemarkung gestatten. Weitere Marktpartner sind Netznutzer in der Funktion als Energielieferanten bzw. -einspeiser. Als Regulierungsbehörde setzt die Bundesnetzagentur (BNetzA) den regulatorischen Ordnungsrahmen für den Verteilnetzbetrieb. Das technische Know-how der NETZ ist spartenübergreifend auf Strom-, Gas- und Wasserversorgung sowie im marktorientierten Geschäft auf technische Lösungen für Energie, Kommunikation und Sicherheit beim Kunden ausgerichtet (z.B. Breitbandinfrastruktur). Zudem wirkt die NETZ als grundzuständiger Messstellenbetreiber rund um moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme bei der Digitalisierung der Energiewende mit. Die Zusammenarbeit mit Kommunen ist auf eine langfristige Beziehung über Konzessionsverträge angelegt. Die NETZ betreibt für die Städte und Gemeinden eine zuverlässige, wirtschaftliche, umweltschonende und moderne Infrastruktur und investiert durch Forschung, Entwicklung und über die strategische Ausrichtung vorausschauend in die Infrastruktur von morgen. In den Bereichen Strom und Gas deckt die NETZ Dienstleistungen ab, wie beispielsweise Wartungsarbeiten, Erneuerungsmaßnahmen sowie Neubauten von Betriebsmitteln aller Art und auf allen Spannungs- und Druckebenen (z.B. als Service für Stadtwerke). Zusätzlich erbringt die NETZ als Dienstleister sämtliche Leistungen einer ordnungsgemäßen Beleuchtung von Straßen und sorgt im Kundenauftrag für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Deutschland. Darüber hinaus bietet die NETZ im Kontext der Energiewende Infrastrukturdienstleistungen für kundeneigene Trafostationen und PV-Aufdachung. Das Produktportfolio wird durch Angebote in den Bereichen Breitband und 5G, mobile Kommunikations- und Schutzprodukte sowie Systeme zur Kommunikation und Sicherheit im öffentlichen Raum ergänzt. 1.2 Steuerungssystem1.2.1 Finanzielle LeistungskennzahlenFür die Steuerung der aktuellen und künftigen Ergebnisentwicklung der NETZ kommt der nachhaltigen Ertragskraft der laufenden Geschäftstätigkeit besondere Bedeutung zu. Die NETZ verwendet hierfür das adjusted EBITDA nach IFRS, das um neutrale Effekte bereinigte Ergebnis vor Beteiligungs- und Finanzergebnis, Ertragsteuern und Abschreibungen, als zentrale Größe. Als anlagenintensives Unternehmen spielt das Investitionsvolumen ebenfalls eine bedeutende Rolle. Aus diesem Grund verwendet die NETZ die Kennzahl CAPEX (Capital Expenditures) als zweite zentrale Steuerungsgröße. 1.2.2 Nicht-Finanzielle LeistungskennzahlenAnzahl KonzessionenDie Sicherung der gehaltenen Strom- und Gaskonzessionen bilden einen wesentlichen Baustein für den wirtschaftlichen Erfolg der NETZ. Daher bewirbt sich die NETZ auf auslaufende Bestandskonzessionen der Sparten Strom und Gas. Zusätzlich werden auslaufende Konzessionen von Wettbewerbern (Fremdkonzessionen) im Stammland Baden-Württemberg und in den angrenzenden Bundesländern kontinuierlich beobachtet. SAIDI StromAls zentrale Steuerungskennzahl für die Versorgungszuverlässigkeit Strom verwendet die NETZ die mittlere System-Unterbrechungsdauer oder Nichtverfügbarkeit, den System Average Interruption Duration Index (SAIDI). Aus der Kenngröße SAIDI geht hervor, wie lange ein Verbraucher im Jahr durchschnittlich von einer Stromunterbrechung betroffen ist. Angegeben wird der SAIDI-Wert in Minuten pro Jahr. PersonalkennzahlenDer Personalbereich hat für die personalwirtschaftliche Steuerung folgende nicht-finanzielle Kennzahlen definiert: a) Mitarbeiterzahl b) Ausbildung (Übernahmequote) c) LTIF (=Lost Time Injury Frequency) als Kennzahl zur Messung der Arbeitssicherheit d) Weiterbildung (Gesamtaufwand) 1.3 Forschung und EntwicklungFür das Netz der Zukunft werden in Pilotregionen Konzepte, Prototypen und Produkte von der Idee bis zur Umsetzung entwickelt und erprobt. In diesen NETZlaboren werden die Auswirkungen der Energiewelt von morgen auf die Netze von heute praktisch erforscht. Schwerpunkte der aktuellen Aktivitäten umfassen dabei Konzepte rund um Sektorenkopplung, Netzintegration von Elektromobilität, Lösungen zur intelligenten Steuerung von Erzeugern, Verbrauchern und Energiespeichern sowie die Erprobung neuartiger Betriebsmittel. Dabei wird besonderer Wert auf Kooperationen mit anderen Industrieunternehmen, Start-ups und Forschungseinrichtungen sowie der Einbindung von beteiligten Kommunen und Bürger*innen gelegt. Auf Basis der geleisteten Arbeiten werden kontinuierlich Innovationen in die operativen Einheiten übergeben und integriert und somit ein Beitrag zum Gelingen der Energie- und der Verkehrswende geleistet. In 2023 waren insbesondere das NETZlabor Wasserstoff-Insel in Öhringen (Sektorenkopplung) und das NETZlabor Freiamt mit dem vom BMWi geförderten Projekt flexQgrid (Smart Grid) im Fokus. Das Projekt flexQgrid wurde im April erfolgreich abgeschlossen. 1.4 Erklärung zur UnternehmensführungSeit dem 1. Mai 2015 gilt in Deutschland das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen. Die gesetzlichen Anforderungen wurden wie folgt erfüllt: Der Frauenanteil im Aufsichtsrat der NETZ beträgt aktuell 30,0%. Die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat der Gesellschaft für den Umsetzungszeitraum bis zum 31. Dezember 2025 beträgt 30%. Der Frauenanteil in der Geschäftsführung beträgt aktuell aufgrund bestehender Arbeitsverträge 0,0%. Hier beträgt die Zielgröße aus vorgenannten Gründen bis Ende 2025 0,0%. Im oberen und mittleren Management werden jährlich Zielgrößen bis Ende April festgelegt. Aktuell beträgt der Frauenanteil im oberen Management 11,8%. Als Zielgröße 2023 wurde 11,3% festgelegt. Die Zielgröße wurde somit erreicht und übertroffen. Im mittleren Management beträgt der Frauenanteil aktuell 19,7%. Als Zielgröße 2023 wurden 22,7% festgelegt. Hier wurde die Zielgröße trotz des Anstiegs um zwei weitere weibliche Führungskräfte unterschritten. 2. Wirtschaftsbericht2.1 Rahmenbedingungen2.1.1 Entflechtung gemäß § 6b EnWG in Verbindung mit § 3 Abs. 4 MsbGFolgende im § 6b Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und im § 3 Abs. 4 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) genannten Tätigkeiten werden von der NETZ ausgeführt: - Elektrizitätsverteilung - Gasverteilung - Messstellenbetrieb im Sinne des § 3 Abs. 4 MsbG - Andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors - Andere Tätigkeiten innerhalb des Gassektors - Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors Die Tätigkeiten „Elektrizitätsverteilung“ und „Gasverteilung“, von welchen die Geschäftstätigkeiten sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der NETZ wesentlich bestimmt werden, umfassen die Netztechnik und den Netzbetrieb für die Strom- und Gasverteilnetze der NETZ sowie für die gepachteten Netze. Außerdem sind das Konzessions- und Netzregulierungsmanagement sowie das strategische Anlagenmanagement hier zugeordnet. Für diese Tätigkeitsbereiche werden im Rechnungswesen gesonderte Konten geführt und es werden separate Tätigkeitsabschlüsse aufgestellt. Für den grundzuständigen Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme gemäß § 3 Abs. 4 MsbG werden ebenfalls buchhalterisch gesonderte Konten geführt sowie ein Tätigkeitsabschluss erstellt, um dessen Unabhängigkeit von anderen Tätigkeitsbereichen der Energieversorgung zu gewährleisten. Bei den „Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors“, den „sonstigen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors“ sowie den „sonstigen Tätigkeiten innerhalb des Gassektors“ werden Dienstleistungen für Strom, Gas, Wasser, Breitbandausbau und sonstige Dienstleistungen erfasst. Für diese werden im Rechnungswesen ebenfalls gesonderte Konten geführt. 2.1.2 Regulatorischer OrdnungsrahmenUnbundling ComplianceDas Unbundling Compliance Programm hat in der NETZ einen hohen Stellenwert. Es ist eingebunden in das Unbundling Compliance Programm nach § 7a Abs. 5 EnWG der Konzernmutter EnBW AG. Im Programm der NETZ sind die zum Unbundling Compliance und damit zur Förderung eines fairen Wettbewerbs ergriffenen Maßnahmen und Sensibilisierungsprogramme abgebildet. Im Rahmen dieses Programms werden bei der NETZ Schulungen zu Unbundling Compliance durchgeführt. Neben der Pflichtschulung in Unbundling Compliance, in der insbesondere auf gesellschaftsspezifische Themen eingegangen wird, findet die allgemeine Schulung über ein E-Learning-Modul statt, in dem die Lerninhalte mittels interaktiver Darstellungsform vermittelt werden. Vertieft behandelt werden darin das informatorische und das kommunikative Unbundling, da diese Unbundling-Arten die meisten relevanten Schulungsteilnehmer in deren Alltag betreffen. Anfang 2023 erfolgte fristgerecht die Veröffentlichung des Gleichbehandlungsberichts gemäß § 7a Abs. 5 EnWG der EnBW AG für das Jahr 2022. 2.1.3 Energiewirtschaftliches UmfeldEntwicklungen im Bereich des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG)Im Jahr 2023 ist die Anzahl der EEG-bedingten Netzanschlussbegehren erneut stark angestiegen. Nach über 45.500 Anfragen im Jahr 2022 wurden im Jahr 2023 knapp 63.000 Anfragen bearbeitet. Das Jahr 2023 war insbesondere durch eine weitere umfassende EEG-Novelle geprägt, die zum 01. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Die gesetzlichen Änderungen zielen darauf ab, den Anteil der erneuerbaren Energien am Brutto-Stromverbrauch in Deutschland bis 2030 auf mindestens 80 % zu erhöhen. Ausgehend vom Jahr 2022 setzt dies mehr als eine Verdreifachung der installierten Leistung von Photovoltaik (PV)-Anlagen, ungefähr eine Verdoppelung der installierten Leistung von Windenergieanlagen an Land und fast eine Vervierfachung der installierten Leistung von Windenergieanlagen auf See voraus. Das EEG 2023 soll dazu beitragen, bestehende Hemmnisse abzubauen und die Energiewende deutlich zu beschleunigen. MessstellenbetriebAnschlussnutzer können ihren Messstellenbetreiber frei wählen und einen Dritten mit der Durchführung des Messstellenbetriebs beauftragen. Die Preisblätter sowie der aktuelle Messstellenrahmenvertrag und darüberhinausgehende Informationen zum Messwesen und der verwendeten Gerätetechnik sind im Internet veröffentlicht. Intelligente Messsysteme (Smart Meter)Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt Einbauverpflichtungen sowohl für den Strom- als auch für den Gasbereich, hierbei wird zwischen modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen unterschieden. Der grundzuständige Messstellenbetreiber in der Sparte Strom ist verpflichtet, standardmäßig moderne Messeinrichtungen und bei Letztverbrauchern mit mehr als 6.000 kWh/a oder einer vorhandenen steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach EnWG § 14a sowie bei Anlagenbetreibern von EEG/KWKG Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 kW intelligente Messsysteme einzubauen. Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) wurde unter anderem das MsbG und damit die Verpflichtungen zum Rollout intelligenter Messsysteme angepasst. Mit Inkrafttreten des GNDEW Ende Mai 2023 startete der agile Rollout, bei welchem der Einbau von intelligenten Messsystemen bei Bezugsanlagen mit mehr als 6.000 kWh/a und weniger als 100.000 kWh/a, bei EEG/KWKG Anlagen mit mehr als 7 kW und weniger als 25 kW installierter Leistung sowie bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach EnWG §14a ermöglicht wurde. Der Rollout von intelligenten Messsystemen wurde damit um die Einbaugruppe der EEG/KWKG-Einspeiseanlagen sowie der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen im Vergleich zur Vorgängerregelung erweitert. Zudem wurden die verpflichtenden Ausstattungsquoten für den Rollout von intelligenten Messsystemen aktualisiert. Bis zum Ende des Jahres 2025 müssen 20% der für den Einbau eines intelligenten Messsystems vorgesehen Messstellen mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein. Im Netzgebiet der NETZ startete der Rollout der modernen Messeinrichtung bereits am 1. Juni 2017. Bis zum 31. Dezember 2023 wurden bereits mehr als 755.000 modernen Messeinrichtungen verbaut. Der Beginn des Rollouts für intelligente Messsysteme erfolgte im Frühjahr 2020. Bis zum Ende des Jahres 2023 wurden bereits über 50.000 zertifizierte intelligente Messsysteme bei Kunden verbaut. Im Gasbereich müssen an ein intelligentes Messsystem anbindbare Gaszähler eingebaut und bei Vorhandensein eines intelligenten Messsystems angebunden werden. Hier wurden erste Gas-Feldtests erfolgreich abgeschlossen. 2.1.4 KonzessionenDie Folgen der Novellierung der §§ 46 ff. EnWG zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen aus dem Jahr 2017, insbesondere der neuen Fristigkeiten hinsichtlich Verfahrensrügen gemäß § 47 EnWG, binden weiterhin Kapazitäten. Eine Vielzahl der aktuellen Konzessionsvergabeverfahren ist in juristischer Klärung bei den Gerichtsbarkeiten. Der Komplexitätsgrad der Konzessionsvergabeverfahren führt zu einem hohen zeitlichen und personellen Aufwand innerhalb der NETZ. Die Wettbewerbsintensität ist darüber hinaus ebenfalls hoch. In der Zukunft ist von einem weiter zunehmenden Verfahrensaufwand auszugehen. 2.1.5 Markt und Wettbewerb, Produkte im nicht regulierten Bereich (Dienstleistungen)Die Energiewende treibt nach wie vor stark die Nachfrage nach netznahen Dienstleistungen. Insbesondere im Umfeld der Stadtwerke verzeichnen wir eine erhöhte Nachfrage auch nach komplexeren Projekten. Weiterhin volatil und regional unterschiedlich entwickelte sich die Nachfrage im Breitbandausbau. Das veränderte Zinsumfeld und die zögerliche Abschlussquote bei Endkunden belasten den zügigen wirtschaftlichen Ausbau des Breitbandnetzes in einigen, insbesondere ländlichen, Regionen. Geförderte Breitbandprojekte gewinnen dadurch wieder an Bedeutung. Die NETZ Sparte Dienstleistungen konnte sich hier bei einigen Ausschreibungen durchsetzen und Ausbauprojekte gewinnen. Die Beschaffungsmärkte waren teilweise geprägt von Lieferengpässen, vor allem aber von deutlichen Preisanstiegen. Im Berichtszeitraum ist es gelungen, die Lieferfähigkeit gegenüber den Endkunden auch bei zum Teil sehr angespannten Liefersituationen aufrecht zu erhalten. Hinzu kommt eine positive Entwicklung der Auftragseingänge über nahezu das komplette Dienstleistungs-Portfolio. 2.2 Geschäftsverlauf2.2.1 Netzentgelte StromGemäß den Vorgaben des EnWG hatten die Netzbetreiber ihre vorläufigen Netzentgelte für 2023 bis Mitte Oktober 2022 und die endgültigen Entgelte bis zum 1. Januar 2023 zu veröffentlichen. Dadurch soll den Energievertrieben eine möglichst sichere Kalkulationsbasis gegeben werden. Die NETZ hat ihre voraussichtlichen Netzentgelte 2023 für Strom fristgerecht am 7. Oktober 2022 veröffentlicht. Demnach stiegen die Netzentgelte im Durchschnitt um 9,9%. Hier machten sich die Auswirkungen der Energiekrise bemerkbar: Durch die gestiegenen Strompreise am Großmarkt fielen höhere Verlustkosten an. Zudem erhöhte sich der Kostenanteil des vorgelagerten Übertragungsnetzes bei der NETZ aufgrund der abgeschlossenen bundesweiten Homogenisierung der Übertragungsnetzentgelte. Die Anpassung der Netzentgelte erfolgte nach den Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) und der BNetzA. Die vorläufigen Preise wurden zum 1. Januar 2023 unverändert übernommen. 2.2.2 Netzentgelte GasGemäß den Vorgaben des EnWG hatten die Netzbetreiber ihre vorläufigen Netzentgelte für 2023 bis Mitte Oktober 2022 und die endgültigen Entgelte bis zum 1. Januar 2023 zu veröffentlichen. Die NETZ hat ihre voraussichtlichen Netzentgelte 2023 für Gas fristgerecht am 6. Oktober 2022 veröffentlicht. Zum 12. Dezember 2022 wurden die endgültigen Netzentgelte veröffentlicht, hierbei musste nochmals eine Erhöhung um rd. 6,0% vorgenommen werden. Demnach steigen die Netzentgelte ab 1. Januar 2023 im Durchschnitt um rd. 38%. Gründe sind hier vor allem Effekte aus der staatlichen Regulierung (Beginn einer neuen Regulierungsperiode) und die Weitergabe von gestiegenen Kosten aus dem vorgelagerten Netz. Darüber hinaus müssen aufgrund der krisenbedingt zu erwartenden, geringeren Durchflussmengen die Netzkosten bzw. die genehmigte Erlösobergrenze auf weniger Kilowattstunden verteilt werden und dadurch steigen die Netzentgelte spezifisch weiter an. Die Anpassung der Netzentgelte erfolgte nach den Vorgaben der ARegV und der BNetzA. 2.2.3 NetzbetriebDer Betrieb der Strom- und Gasnetze erfolgte zuverlässig und mit guter Versorgungssicherheit. Im Jahr 2023 gab es drei größere Störungen durch Extremwetterereignisse: das waren die schweren Unwetter am 11./12. Juli und 24. August, die mit massiven Niederschlägen und starken Windböen von über 100 km/h einhergingen. Die hohe Versorgungsqualität wird, insbesondere durch umfangreiche Investitions- und Instandhaltungsprogramme, auch weiterhin aufrechterhalten. Die Versorgungszuverlässigkeit, welche die NETZ sowohl in den Strom- als auch in den Gasnetzen gewährleistet, wird im SAIDI widergespiegelt. 2.2.4 Nicht regulierter Bereich (Dienstleistungen)Mit den netznahen Dienstleistungen konnte die NETZ im Geschäftsjahr 2023 sowohl Umsatz als auch Ergebnis gegenüber dem Vorjahr steigern. Dabei wurde neben der Steigerung des Umsatzes der Fokus auf Kostenstrukturen und interne Effizienzen gelegt. Dadurch war es möglich, u.a. auch Belastungen aus Maßnahmen zur Reduktion der Auswirkungen von Lieferengpässen und der angespannten Preissituation entgegenzuwirken. 2.3 Wirtschaftliche Lage2.3.1 Ergebnis und GeschäftsverlaufDas adjusted EBITDA (Ergebnis vor Ertragsteuern, Zinsen und Abschreibungen) der NETZ nach IFRS beträgt 553,6 Mio. € (Vj. 570,1 Mio. €) und liegt somit um 16,5 Mio. € bzw. 2,9% unter dem Vorjahresergebnis, aber ziemlich genau auf dem geplanten Ergebnisniveau für 2023. Die Erlöse aus Netzentgelten haben sich sowohl im Strom- als auch im Gasbereich deutlich erhöht (siehe 2.3.2). Unter Berücksichtigung der Kosten für das vorgelagerte Netz verbesserte sich die Marge aus den Netto-Netzentgelten ebenfalls deutlich um 135,6 Mio. €. Dem standen allerdings auch signifikant höhere Kosten aus energiewirtschaftlichen Abrechnungen von 102,8 Mio. €, davon allein 95,3 Mio. € für preisbedingte Mehraufwendungen aus der Beschaffung von Verlustenergie sowie höhere Aufwendungen für Instandhaltungsmaßnahmen im Netzbereich gegenüber. Zusammen mit dem - bedingt durch den weiteren Aufbau von Mitarbeiterkapazitäten - gestiegenen Personalaufwand (22,1 Mio. €) führte dies zu dem beschriebenen geringfügigen Rückgang des Ergebnisses. Unterschiede gegenüber dem handelsrechtlichen Jahresergebnis ergaben sich vor allem aus Bewertungsunterschieden bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen und dem daraus resultierenden Aufwandsersatz gegenüber der EnBW AG, den Abschreibungen auf Sachanlagen und korrespondierend den Erträgen aus der Auflösung der vereinnahmten Baukostenzuschüsse sowie der handelsrechtlich gebotenen Bilanzierung von Verpflichtungen aus dem Regulierungskonto im Strombereich. Im Gegensatz zum adjusted EBITDA nach IFRS hat sich das handelsrechtliche Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen im Geschäftsjahr deutlich um 111,7 Mio. € von 265,6 Mio. € im Vorjahr auf 377,3 Mio. € verbessert. Ausschlaggebend hierfür waren insbesondere deutlich niedrigere Personalaufwendungen im Bereich der Altersversorgung - trotz der oben erwähnten höheren Lohn- und Gehaltsaufwendungen - sowie Erträge aus der niedrigeren Dotierung des Regulierungskontos im Strombereich (37,5 Mio. €) Für den an EnBW zu leistenden Aufwandsersatz für die bei ihr gebündelten Pensionsverpflichtungen waren im Geschäftsjahr im Zinsergebnis allerdings deutliche Mehraufwendungen in Höhe von 322,0 Mio. € zu erfassen. Dies resultiert aus negativen Entwicklungen am Kapitalmarkt für die von EnBW gehaltenen Vermögenswerte zur Deckung der entsprechenden Pensionsverpflichtungen. Unter Berücksichtigung von höheren Abschreibungen auf Finanzanlagen ergab sich ein um 368,8 Mio. € schlechteres Finanzergebnis als im Vorjahr und zusammen mit den um 15,9 Mio. € höheren Abschreibungen auf immaterielle Vermögengegenstände und Sachanlagen ein Jahresverlust von 240,6 Mio. €, der vom Organträger - der EnBW Netze BW Beteiligungsgesellschaft mbH - zu übernehmen war. 2.3.2 UmsatzerlöseDie NETZ erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2023 einen Umsatz von 4.297,2 Mio. €; das sind 8,4% mehr als im Vorjahr. Diese Zunahme ist vor allem auf höhere Netznutzung- und Dienstleistungserlöse zurückzuführen. Die Umsatzentwicklung im Einzelnen: scroll
Die Netznutzungserlöse im Strombereich sind unter Berücksichtigung der Erlöse aus Messung und Abrechnung sowie der energiewirtschaftlichen Umlagen um 144,9 Mio. € gestiegen. Die preisbedingten Erlössteigerungen konnten die gesunkenen Durchleitungsmengen ausgleichen. Hierbei hat sich der Trend des Mengenrückgangs insbesondere im Bereich der Privatkunden weiter verstärkt. Die Netznutzungserlöse im Gasbereich sind mit 51,0 Mio. € deutlich über dem Niveau des aufgrund der externen Verwerfungen im Zuge der drohenden Gasmangellage sehr schwachen Vorjahres. Bei einem nochmaligen Rückgang der durchgeleiteten Mengen um 4,8% konnten die für 2023 durchgeführten Preismaßnahmen, die auch auf den Ausgleich stark gestiegener Kosten für das vorgelagerte Netz zurückzuführen waren, diesen Rückgang überkompensieren. Die Stromerlöse EEG setzen sich im Wesentlichen aus Erlösen für den eingespeisten Strom sowie aus der Direktvermarktung der EEG-Einspeisemengen zusammen. Bereinigt um Effekte aus der Testat-Abrechnung für Vorjahre in Höhe von 4,9 Mio. € (Vj. 21,6 Mio. €) haben sich die Erlöse aus EEG im Geschäftsjahr 2023 um 53,3 Mio. € bzw. 5,4% auf 1.042,9 Mio. € (Vj. 989,6 Mio. €) erhöht. Auch in diesem Bereich waren die Entwicklungen uneinheitlich. Während sich die Erlöse für den eingespeisten Strom - insbesondere aus Photovoltaik-Anlagen - aufgrund des im Vergleich zum sehr sonnenreichen Vorjahr schwächeren Jahr 2023 um 108,1 Mio. € verringert haben, sind die Erlöse bei den direkt vermarkteten Anlagen um 165,4 Mio. € gestiegen. Wegen der starken Volatilität der Einspeisungen kann es jeweils im Folgejahr zu entsprechenden Anpassungseffekten im Rahmen der Jahresabrechnung kommen. Die Veränderung der Erlöse spiegelt sich in entsprechenden Effekten bei den Materialaufwendungen aus dem EEG-Strombezug wider. Die Umsatzerlöse aus Dienstleistungen, insbesondere aus Betriebsführungen und der Durchführung von investiven Maßnahmen für Ortsnetze im Rahmen von Pachtmodellen, haben sich um 57,4 Mio. € erhöht. Hierzu beigetragen hat auch unverändert das Wachstumsfeld Breitbandausbau für Kommunen. Der starke Anstieg der sonstigen Umsatzerlöse ist auf energiewirtschaftliche Abrechnungen zurückzuführen, die teilweise durch Posten im Materialaufwand kompensiert werden. 2.3.3 InvestitionenDie Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen (CAPEX) betrugen 694,9 Mio. € und lagen damit deutlich über dem Niveau des Vorjahrs. scroll
Von den Investitionen in das Sachanlagevermögen entfallen 367,3 Mio. € auf Verteilungsanlagen. Davon wurden unter anderem 158,3 Mio. € in Hoch- und Mittelspannungsanlagen, 163,7 Mio. € in Netzumspannstationen und Niederspannungsanlagen, 32,4 Mio. € in Umspannwerke sowie 12,9 Mio. € in die Gasverteilung investiert. Außerdem betreffen 16,5 Mio. € der Investitionen die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie 280,6 Mio. € die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau. Hiervon entfallen 252,4 Mio. € auf Verteilungsanlagen, 25,5 Mio. € auf Gebäude und 2,7 Mio. € auf Betriebs- und Geschäftsausstattung. 2.3.4 Vermögens- und KapitalstrukturDie Bilanzsumme der NETZ hat sich im Vergleich zum 31. Dezember 2022 um 638,3 Mio. € bzw. 17,4% erhöht. Dies ist insbesondere auf den weiteren Anstieg des Anlagevermögens um 471,4 Mio. € zurückzuführen; davon entfällt mit 485,8 Mio. € der größte Teil auf die Sachanlagen. Auf der Passivseite spiegelt sich die Erhöhung der Bilanzsumme im Wesentlichen im Aufbau der kurzfristigen Verbindlichkeiten wider. Im Einzelnen: Die Zugänge zu den immateriellen Vermögensgegenständen und den Sachanlagen (694,9 Mio. €) lagen um 499,2 Mio. € über den Abschreibungen des Geschäftsjahres (195,7 Mio. €). Abgegangen sind im Geschäftsjahr Vermögensgegenstände mit einem Restbuchwert von 6,7 Mio. €. Der Anteil der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen an der Bilanzsumme liegt mit 78,2% annähernd auf dem Niveau des Vorjahres (Vj. 78,4%). Der Wert des Finanzanlagevermögens hat sich um 21,3 Mio. € auf 185,4 Mio. € (Vj. 206,7 Mio. €) reduziert. Den Kapitalzuführungen bei bestehenden Beteiligungen (9,1 Mio. €) standen Abschreibungen auf Beteiligungsansätze in Höhe von 30,3 Mio. € gegenüber. Auch das Umlaufvermögen hat sich im Geschäftsjahr 2023 um 166,2 Mio. € auf nunmehr 752,9 Mio. € erhöht. Hierzu beigetragen haben das Vorratsvermögen (+42,2 Mio. €), die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (+67,0 Mio. €) sowie die sonstigen kurzfristigen Forderungen (+57,0 Mio. €) Der Anteil des Umlaufvermögens an der Bilanzsumme beträgt nunmehr 17,5% (Vj. 16,0%). Das bilanzielle Eigenkapital ist mit 1.130,9 Mio. € im Vergleich zum Vorjahresstichtag unverändert. Aufgrund der höheren Bilanzsumme ist die Eigenkapitalquote um 4,5 Prozentpunkte auf 26,3% (Vj. 30,8%) gesunken. Die Rückstellungen beinhalten vor allem Personalrückstellungen sowie Verpflichtungen aus dem Netzbetrieb und der Netzwirtschaft und sind um 80,7 Mio. € auf 517,7 Mio. € zurückgegangen. Dies ist insbesondere auf die Verringerung der energiewirtschaftlichen Verpflichtungen im Strombereich zurückzuführen. Die mittel- und langfristigen Fremdmittel aus der konzerninternen Darlehensaufnahme betragen unverändert 1.238,0 Mio. €. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten haben sich deutlich um 697,6 Mio. € auf 908,1 Mio. € erhöht, was nahezu ausschließlich auf den Aufbau der Verbindlichkeiten gegenüber der EnBW AG aus dem konzerninternen Zahlungsverkehr (+688,8 Mio. €) zurückzuführen ist. 2.3.5 FinanzierungDie finanziellen Transaktionen der NETZ erfolgen über die EnBW AG durch die Teilnahme am Cash-Pooling-System und dem Forderungs- und Verbindlichkeiten-Clearing mit den in dieses Verfahren vertraglich einbezogenen Gesellschaften des EnBW-Konzerns. Die Finanzierung der NETZ war im Geschäftsjahr 2023 jederzeit gesichert. Der Finanzmittelbestand (Saldo der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber EnBW AG und aus Cashpool sowie Guthaben bei Kreditinstituten) hat sich stichtagsbezogen um -688,8 Mio. € (Vj. -119,0 Mio. €) von -64,3 Mio. € auf -753,1 Mio. € verringert. Hierzu haben die Bestandteile des Cashflows wie folgt beigetragen: scroll
Die Erhöhung des Vorratsvermögens (42,2 Mio. €) sowie die Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen Aktiva (124,5 Mio. €) führten zusammen mit dem Jahresergebnis vor Verlustübernahme (-240,6 Mio. €) zu einem Mittelabfluss von 407,3 Mio. €. Gegenläufig wirkte der Saldo der nicht zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen (83,7 Mio. €, im Wesentlichen Abschreibungen und Veränderung der Rückstellungen) sowie der Aufbau der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen kurzfristigen Passiva (+18,6 Mio. €), sodass sich ein Operating Cashflow von insgesamt -305,0 Mio. € ergab. Aus der Investitionstätigkeit der NETZ resultierte unter Berücksichtigung der vereinnahmten Baukostenzuschüsse ein Mittelabfluss von 631,3 Mio. €. Dem standen Verkaufserlöse aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens in Höhe von 6,9 Mio. € gegenüber. Bei den Mittelzuflüssen aus der Finanzierungstätigkeit handelt es sich ausschließlich um die Verlustübernahme durch die EnBW Netze BW Beteiligungsgesellschaft mbH (240,6 Mio. €). 2.3.6 Gesamtaussage der Geschäftsführung zur wirtschaftlichen LageDie Geschäftsführung beurteilt die wirtschaftliche Lage des Unternehmens als stabil. Im Geschäftsjahr 2023 setzte das Unternehmen seinen wirtschaftlich erfolgreichen Kurs weiter fort. Das adjusted EBITDA nach IFRS ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken, das prognostizierte Ergebnis wurde dennoch erreicht. Die negative Entwicklung gegenüber dem Jahr 2022 ist im Wesentlichen auf höhere energiewirtschaftliche Aufwendungen, höhere Personalaufwendungen aufgrund des planmäßigen weiteren Mitarbeiteraufbaus sowie auf höhere Aufwendungen für Instandhaltungen zurückzuführen. Entgegen wirken höhere Netto-Netzentgelte und höhere aktivierte Eigenleistungen. Schwerpunkt des positiven wirtschaftlichen Ergebnisses ist der Betrieb von regulierten Strom- und Gasverteilnetzen. Wesentlicher Treiber für die weitere Entwicklung ist daher die Sicherung der Konzessionen mit den Kommunen in Baden-Württemberg. 2.4 Nicht-finanzielle Leistungskennzahlen2.4.1 KonzessionenZum 31. Dezember 2023 hält die NETZ rund 780 Konzessionen. Darin enthalten sind rund 120 Konzessionen, die über Pachtmodelle gehalten werden. Im Bundesanzeiger sind zum Jahresende 2023 etwa 110 Bestandskonzessionen der NETZ zur Neuvergabe veröffentlicht und in Verhandlung. Auf nahezu jede dieser geöffneten Konzessionen haben sich Wettbewerber beworben, gegen die sich die NETZ durchsetzen muss. 2.4.2 SAIDI StromDie Nichtverfügbarkeit (SAIDI) Strom im Netzgebiet der NETZ betrug pro Netzkunde im Jahr 2023 durchschnittlich 25,9 Minuten (finaler Vorjahreswert 16,9 Minuten). Der Anstieg der Nichtverfügbarkeit ist insbesondere wegen des Extremwetterereignisses im Juli unerwartet hoch. 2.4.3 PersonalEntwicklung der MitarbeiterzahlZum 31. Dezember 2023 beschäftigte die NETZ insgesamt 5.373 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne Auszubildende/Studierende). Dies sind 253 Mitarbeiter bzw. 4,9% mehr als im Vorjahr. Der Zuwachs ist im Wesentlichen auf das Wachstum im Netzanschluss (Zunahme Einspeiseanfragen) und im Technikbereich (Insourcing, gestiegenes Investitionsvolumen) zurückzuführen. Der Personalstand Ende 2023 ist damit gemäß der Erwartungshaltung im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. AusbildungDie Ausbildung erfolgt bedarfsorientiert. Die Bedarfsberechnung erfolgt vor allem im Hinblick auf die demografische und strategische Entwicklung der NETZ. In 2023 konnten 135 (Vj. 110) Auszubildende/ DH-Studierende der NETZ unbefristet und 26 (Vj. 15) befristet in die NETZ/ den Konzern übernommen werden. Dies ergibt eine gesamthafte direkte Übernahmequote der ausgelernten NETZ Auszubildenden / DH-Studierenden von 75% (Vj. 77%). Im Jahr 2022 hatte die NETZ in Esslingen 11 Migrant*innen im Rahmen des jährlichen Berufsintegrationsprogramms eingestellt. Nach Bescheinigung ihrer Ausbildungsreife begannen vier davon im Jahr 2023 eine Ausbildung. Zusätzlich betreute die NETZ acht Schüler aus dem AVdual Programm, wovon zwei im September 2023 in das Berufsintegrationsprogramm aufgenommen wurden. LTIFDer LTIF-Wert für das Jahr 2023 der NETZ insgesamt beträgt 2,0 (Vj. 2,5). In 2023 ereigneten sich 17 LTI (Lost Time Injury)-Unfälle (Vj. 21) mit insgesamt 289 Ausfalltagen (Vj. 328). Um die Arbeitssicherheitskultur bei der NETZ weiterzuentwickeln, wurde aufbauend auf den Erkenntnissen der Standortbestimmung in 2022 das Projekt „Initiative Arbeitssicherheit 2.0“ gestartet. Im Rahmen dieses Projektes soll die Arbeitssicherheitskultur der NETZ bis Ende 2024 auf der Bradley-Kurve (4-stufiges Kulturmodell von DSS+ Sustainable Solutions: Stufe 1 - reaktiv, Stufe 2 - abhängig, Stufe 3 - unabhängig, Stufe 4 - unterstützend) die 3. Stufe erreichen. WeiterbildungDie Weiterbildung hat für die NETZ einen hohen strategischen Wert. Die Erhaltung und Erweiterung des hohen Kompetenzniveaus bilden deshalb auch im Jahr 2023 einen Schwerpunkt des Personalmanagements. Für die Kompetenzentwicklung können Mitarbeiter unverändert ein breites Qualifizierungsangebot nutzen, das sich in Personalentwicklungsangebote, Fachseminare und Trainings sowie in spezielle, auf den konkreten Bedarf einzelner Fachbereiche abgestimmte Qualifizierungsmaßnahmen gliedert. 3. Prognosen-, Chancen- und Risikobericht3.1 Prognosebericht3.1.1 Erwartete BranchenentwicklungEntwicklungen im Bereich des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG)Zum 1. Januar 2024 sollen weitere Änderungen des EEG in Form des sog. Solarpakets I in Kraft treten. Da der solaren Stromerzeugung eine besondere Rolle zur Beschleunigung der Energiewende zukommen soll, will der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen zur Errichtung und zum Betrieb von Photovoltaik (PV)-Anlagen weiter verbessern. In diesem Rahmen soll insbesondere der Einsatz von Steckersolargeräten (auch Balkon-PV-Anlagen genannt) vereinfacht, der Netzanschluss von EEG-Anlagen mit einer installierten Leistung bis 30 kW auf Grundstücken mit bereits bestehendem Netzanschluss erleichtert und ein Recht auf die entgeltliche Nutzung fremder Grundstücke für die Verlegung und den Betrieb von Netzanschlussleitungen von EEG-Anlagen eingeführt werden. Auch die Flächenkulisse für Freiflächen-PV-Anlagen soll erweitert werden. Zudem ist zu erwarten, dass die Ergebnisse aus dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz initiierten Branchendialog zur Beschleunigung von Netzanschlüssen in die Gesetzgebung aufgenommen werden. Netzentgelte Strom 2024Die Anfang Oktober veröffentlichten Übertragungsnetzentgelte wurden unter Berücksichtigung eines Bundeszuschusses i.H.v. 5,5 Mrd. € ermittelt. Aufgrund der geänderten haushaltsrechtlichen Lage und des auslaufenden Wirtschaftsstabilisierungsfonds wurde der zugesagte Bundeszuschuss ersatzlos gestrichen. Infolgedessen haben sich die Übertragungsnetzentgelte mehr als verdoppelt. Die NETZ musste aufgrund der verdoppelten vorgelagerten Netzkosten ebenfalls ihre vorläufigen Netzentgelte 2024 anpassen und hat ihre endgültigen Netzentgelte 2024 fristgerecht am 14. Dezember 2023 veröffentlicht. Demnach steigen die Netzentgelte für einen typischen Haushaltskunden ab 1. Januar 2024 um rd. 26%. Im Durchschnitt steigen die Netzentgelte um 41%. Netzentgelte Gas 2024Die NETZ hat ihre voraussichtlichen Netzentgelte 2024 für Gas fristgerecht am 6. Oktober 2023 veröffentlicht. Im Durchschnitt sinken die Netzentgelte um -3,6%. Ein wesentlicher Grund ist die Weitergabe gesunkener Kosten aus dem vorgelagerten Netz. Die Anpassung der Netzentgelte erfolgte nach den Vorgaben der ARegV und der BNetzA. Erwartete Branchenentwicklung im nicht regulierten Bereich (Dienstleistungen)Es ist zu erwarten, dass das Angebot an Dienstleistungen in der Energieversorgungsbranche weiterwächst. Gleichzeitig wird auch weiterhin eine starke Nachfrage nach Dienstleistungen erwartet - insbesondere in Bereichen, in denen kleine und mittlere Unternehmen wie z.B. Stadtwerke zur Bewältigung der Energiewende einen leistungsstarken Partner benötigen. Mit Blick auf die Beschaffungsmärkte erwarten wir ein weiterhin hohes Preisniveau mit noch nicht vollständig aufgelösten Lieferknappheiten. Die Dienstleistungssparte der NETZ ist für die anspruchsvolle Marktsituation sowohl auf der Beschaffungsseite durch enge Beobachtung der Liefersituation als auch auf der Kundenseite durch qualitativ hochwertige und maßgeschneiderte Lösungen gut aufgestellt. 3.1.2 Erwartete Entwicklung der finanziellen LeistungskennzahlenErwartete ErgebnisentwicklungFür das Geschäftsjahr 2024 wird mit einem adjusted EBITDA nach IFRS gerechnet, das sich leicht über dem Niveau des Jahres 2023 bewegt. Ergebnisverbessernd werden sich höhere Netto-Netzentgelte in den Sparten Strom und Gas auswirken. Gegenläufig werden höhere Personalaufwendungen, höhere energiewirtschaftliche Aufwendungen sowie höhere Aufwendungen für Instandhaltungsmaßnahmen erwartet. CAPEXFür das Geschäftsjahr 2024 ist ein CAPEX-Wert geplant, der leicht unter dem Niveau des Vorjahres liegt. Der Verlauf des Investitionsvolumens in 2024 ist hauptsächlich auf die anstehenden Maßnahmen im Rahmen der Erneuerung und für Energiewendemaßnahmen im Stromnetz zurückzuführen. Rund 87% der Investitionen werden auf den Strombereich entfallen. Die übrigen Investitionen betreffen die Bereiche Gasverteilung und Dienstleistungen. 3.1.3 Erwartete Entwicklung der nicht-finanziellen LeistungskennzahlenAusblick KonzessionenIn den kommenden Jahren laufen vermehrt Konzessionen in Baden-Württemberg aus. Die NETZ geht davon aus, dass der Wettbewerb um Konzessionen in den nächsten Jahren deutlich zunehmen wird. Zum Jahresende 2023 befindet sich die NETZ in rd. 110 Bestandskonzessionsverfahren. Vielfach kommt es zu Verfahrensfehlern, welche die Konzessionsvergabe deutlich verzögern. Vielfach bedarf es einer grundsätzlichen juristischen Klärung vor den Gerichtsbarkeiten in Baden-Württemberg. SAIDI StromAtmosphärisch bedingte Störungen trugen im Jahr 2023 einen wesentlich größeren Anteil zum SAIDI bei als in den Vorjahren, insbesondere bedingt durch das schwere Unwetter Mitte Juli, das hauptsächlich das Gebiet zwischen Schwarzwald, Alb und Bodensee sowie die Grenze zu Bayern betraf. Sofern sich der Einfluss des Wettergeschehens auf unseren SAIDI im Jahr 2024 in der Größenordnung der Vorjahre darstellt, kann davon ausgegangen werden, dass sich die Versorgungszuverlässigkeit im Jahr 2024 wieder in Richtung des hohen Niveaus des Jahres 2022 verbessert. Darüber hinaus unterstützen Maßnahmen im Rahmen der Erneuerungsstrategie das Ziel, das hohe Maß der Versorgungssicherheit weiter zu optimieren. Ausblick Personala) Entwicklung der Mitarbeiterzahlen Auch in 2024 wird es weiterhin einen Mitarbeiterzuwachs geben. Gründe hierfür liegen im weiterhin starken Wachstum bei den Einspeiseanfragen und dem gestiegenen Investitionsvolumen. b) Ausbildung Die Übernahmequote soll angesichts des zunehmendem Fachkräftemangels in 2024 auf hohem Niveau stabilisiert werden. Im Fokus stehen dabei nach Möglichkeit unbefristete Übernahmen. Inhaltlich wird die Ausbildung entsprechend den Bedarfen der NETZ digitaler ausgerichtet. c) LTIF Zum Jahresende 2024 soll der LTIF auf einem möglichst niedrigen Niveau gehalten werden. Die NETZ möchte die Arbeitssicherheitskultur bis Ende 2024 auf die 3. Stufe der Bradley-Kurve entwickeln und führt dazu das in 2022 angefangene Projekt „Initiative Arbeitssicherheit 2.0“ fort. Schwerpunkte bilden dabei flächendeckende Führungskräfteworkshops und das Thema „Unsichere Situationen“. Außerdem wird die Initiative Lebensretter weitergeführt. d) Weiterbildung Die Weiterbildung hat für die NETZ einen hohen strategischen Wert. Die Erhaltung und Erweiterung des hohen Kompetenzniveaus bilden deshalb auch im Jahr 2024 einen Schwerpunkt des Personalmanagements. Für die Kompetenzentwicklung können Mitarbeiter unverändert ein breites Qualifizierungsangebot nutzen, das sich in Personalentwicklungsangebote, Fachseminare und Trainings sowie in spezielle, auf den konkreten Bedarf einzelner Fachbereiche abgestimmte Qualifizierungsmaßnahmen gliedert. Es wird erwartet, dass Ende 2024 der Gesamtaufwand für die Weiterbildung der NETZ, insbesondere aufgrund des erwarteten höheren Personalstandes sowie wegen des neuen Ausbildungskonzepts in der Technik leicht über dem Niveau von Ende 2023 liegen wird. Für die durchschnittlichen Weiterbildungskosten wird daher mit einem Anstieg um bis zu 4% gerechnet. 3.2 Chancen- und RisikoberichtEnge Kontakte des zentralen Risikomanagements der NETZ mit den Fachbereichen und dem Konzernrisikomanagement sowie die regelmäßige Überprüfung der Einzelrisiken sichern die Transparenz der wesentlichen Risiken. Im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgte ein regelmäßiges, quartalsweises Risikoreporting an die Entscheidungsträger der NETZ und des Konzerns. Der Aufsichtsrat der NETZ wurde 2023 in seinen Sitzungen regelmäßig umfassend über die Risikosituation unterrichtet. Neben den jährlichen Chancen-/Risikoinventuren werden - in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen der NETZ - laufend neue Themen, Initiativen, Projekte usw. hinsichtlich ihrer Chancen-/Risikoauswirkungen und Wesentlichkeit beurteilt. Im Jahr 2023 wurden keine wesentlichen Chancen für die Berichterstattung identifiziert. Die NETZ unterliegt sowohl gesetzlichen Vorgaben als auch als Netzbetreiber den regulatorischen Vorgaben der BNetzA. Mögliche Änderungen des regulatorischen Ordnungsrahmens werden regelmäßig auf ihre Auswirkungen auf die Risikosituation der NETZ überprüft. Neu aufgenommen wurden im Jahr 2023 ein Risiko, das mögliche negative Effekte aus der nicht vollständigen, bzw. nicht termingerechten Umsetzung des von der BNetzA ab 1. Januar 2026 geforderten Lieferantenwechsels innerhalb 24 Stunden adressiert. Entfallen ist ein Risiko zur Kostenprüfung Strom für die vierte Regulierungsperiode sowie ein Risiko zu den Auswirkungen eines Gerichtsurteils zu Sonderformen der Netznutzung auf die Netzentgelte. Die Geschäftsführung sieht für die Gesellschaft keine bestandsgefährdenden Risiken.
Stuttgart, den 07. März 2024 Dr. Müller Dr. Konermann Moray Ringwald Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Netze BW GmbH Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Netze BW GmbH, Stuttgart - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Netze BW GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die in Abschnitt 1.4 des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Wir geben kein Prüfungsurteil zum Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung ab. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote). Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie für die Tätigkeit Messstellenbetrieb nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. • Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. • Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG“ weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, • ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und • ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Stuttgart, 11. März 2024 EY GmbH & Co. KG Eickhoff, Wirtschaftsprüfer Schulenburg, Wirtschaftsprüfer TätigkeitsabschlussTätigkeitsabschlüsse gemäß § 6b Abs. 3 EnWGNetze BW GmbH, Stuttgart zum 31.12.2023Erläuterungen zu den TätigkeitsabschlüssenGemäß § 6b des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen im Sinne des § 3 Nummer 38 EnWG, einschließlich rechtlich selbständiger Unternehmen, die zu einer Gruppe verbundener Elektrizitäts- oder Gasunternehmen gehören und mittelbar oder unmittelbar energiespezifische Dienstleistungen erbringen, und rechtlich selbständige Netzbetreiber sowie Betreiber von Speicheranlagen in der internen Rechnungslegung zur Kontentrennung verpflichtet (buchhalterisches Unbundling). Hierunter ist die Aufstellung jeweils einer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für die in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EnWG und § 3 Abs. 4 MsbG aufgeführten Tätigkeitsbereiche sowie deren Erläuterungen zu verstehen. Bei der NETZ ist zwischen folgenden Tätigkeiten zu trennen: Elektrizitätsverteilung Gasverteilung Messstellenbetrieb i.S.v. § 3 Abs. 4 MsbG Andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors Andere Tätigkeiten innerhalb des Gassektors Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors Dem Tätigkeitsbereich „Elektrizitätsverteilung“ ist das Stromverteilnetz der NETZ einschließlich gepachteter Netze und dem Tätigkeitsbereich „Gasverteilung“ das Gasverteilnetz einschließlich gepachteter Netze zugeordnet. Der Tätigkeitsbereich Messstellenbetrieb im Sinne des § 3 Abs. 4 MsbG umfasst den grundzuständigen Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme ab Inkrafttreten des MsbG am 02.09.2016. Bei den Tätigkeiten außerhalb der regulierten Bereiche werden Dienstleistungen für Strom, Gas, Wasser, Breitbandausbau sowie sonstige Dienstleistungen erfasst. Die im Anhang der NETZ genannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden finden auf den jeweiligen Tätigkeitsabschluss entsprechende Anwendung. Unter Beachtung der Vorschriften des §§ 268, 284 Abs. 3 HGB werden jeweils ein Anlagenspiegel erstellt sowie Angaben zu den Restlaufzeiten der Forderungen und Verbindlichkeiten und den finanziellen Haftungsverhältnissen gemacht. In den Bilanzen und den Gewinn- und Verlustrechnungen erfolgt im Regelfall eine direkte Zuordnung der Aktiv- und Passivposten sowie der Aufwendungen und Erträge auf die verschiedenen Tätigkeiten. In den Fällen, in denen nur ein mittelbarer Sachbezug zu den einzelnen Aktivitäten vorliegt oder die weitere Zuordnung der Konten mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre, werden Schlüsselungen und Kostenumlagen sachgerecht vorgenommen. Als Bezugsgrößen für eine indirekte Zuordnung werden modifizierte Umsatz- und Personalkostenschlüssel verwendet. Zusätzlich werden Informationen aus der internen Rechnungslegung in Form von sachgerechten Kostenstellenzuordnungen berücksichtigt. Die aufgrund der direkten und indirekten Aufteilung entstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den jeweiligen Tätigkeitsbereichen werden in den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen und intern konsolidiert. Bei der Zuordnung und bei der Wahl der Kostenschlüssel wurde das Stetigkeitsgebot beachtet. Wesentliche Änderungen bei den Zuordnungsregeln und bei der Wahl der Kostenschlüsselungen im Vergleich zum Vorjahr fanden nicht statt. Die zwischen den einzelnen Tätigkeiten bestehenden innerbetrieblichen Leistungsbeziehungen werden in der Regel zu konzerneinheitlichen Verrechnungspreisen oder zu marktüblichen Konditionen bewertet. Tätigkeitsabschluss gemäß § 6b Abs. 3 EnWGElektrizitätsverteilungNetze BW GmbH, Stuttgart zum 31.12.2023Tätigkeitsbilanz der Netze BW GmbH zum 31.12.2023ElektrizitätsverteilungAKTIVA scroll
Gerundete Beträge kleiner 0,1 Mio. € werden mit 0,0 ausgewiesen, wenn nichtzutreffend dann mit „-„. Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnungder Netze BW GmbH vom 01.01.-31.12.2023Elektrizitätsverteilungscroll
Tätigkeits-Anlagespiegel der Netze BW GmbH 2023Elektrizitätsverteilungscroll
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Restlaufzeiten der Forderungen und Verbindlichkeitender Netze BW GmbH zum 31.12.2023Elektrizitätsverteilungscroll
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu 1 Jahr. scroll
Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben 61,0 Mio. € (Vj. 761,0 Mio. €) eine Restlaufzeit von über 5 Jahren und 957,0 Mio. € (Vj. 257,0 Mio. €) eine Restlaufzeit bis 4 Jahren. Alle anderen Verbindlichkeiten (723,9 Mio. €; Vj. 27,9 Mio. €) haben eine Restlaufzeit bis 1 Jahr. Haftungsverhältnisse der Netze BW GmbH zum 31.12.2023ElektrizitätsverteilungDie NETZ haftet für Pensionsverpflichtungen sowie für Verpflichtungen aus sonstigen Betriebsvereinbarungen, deren Erfüllung die EnBW AG übernommen hat und die demzufolge bei der EnBW AG passiviert werden. Auf den Tätigkeitsbereich „Elektrizitätsverteilung“ entfallen 1.806,7 Mio. € bzw. 166,1 Mio. €. Tätigkeitsabschluss gemäß § 6b Abs. 3 EnWGGasverteilungNetze BW GmbH, Stuttgart zum 31.12.2023Tätigkeitsbilanz der Netze BW GmbH zum 31.12.2023GasverteilungAKTIVA scroll
Gerundete Beträge kleiner 0,1 Mio. € werden mit 0,0 ausgewiesen, wenn nichtzutreffend dann mit - Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnungder Netze BW GmbH zum 01.01.-31.12.2023Gasverteilungscroll
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Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensstände haben eine Restlaufzeit bis zu 1 Jahr. scroll
Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu 1 Jahr. Haftungsverhältnisse der Netze BW GmbH zum 31.12.2023GasverteilungDie NETZ haftet für Pensionsverpflichtungen sowie für Verpflichtungen aus sonstigen Betriebsvereinbarungen, deren Erfüllung die EnBW AG übernommen hat und die demzufolge bei der EnBW AG passiviert werden. Auf den Tätigkeitsbereich „Gasverteilung“ entfallen 211,2 Mio. € bzw. 18,0 Mio. €. Tätigkeitsabschluss gemäß § 6b Abs. 3 EnWGMessstellenbetrieb im Sinne von § 3 Abs. 4 MsbGNetze BW GmbH, Stuttgartzum 31.12.2023Tätigkeitsbilanz der Netze BW GmbH zum 31.12.2023Messstellenbetrieb i. S. v. § 3 Abs. 4 MsbGAKTIVA scroll
Gerundete Beträge kleiner 0,1 Mio. € werden mit 0,0 ausgewiesen, wenn nichtzutreffend dann mit „-„. Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnungder Netze BW GmbH vom 01.01.-31.12.2023Messstellenbetrieb i. S. v. § 3 Abs. 4 MsbGscroll
Restlaufzeiten der Forderungen und Verbindlichkeitender Netze BW GmbH zum 31.12.2023Messstellenbetrieb i. S. v. § 3 Abs. 4 MsbGscroll
Die Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu 1 Jahr. scroll
Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu 1 Jahr. Haftungsverhältnisse der Netze BW GmbH zum 31.12.2023Messstellenbetrieb i. S. v. § 3 Abs. 4 MsbGDie NETZ haftet für Pensionsverpflichtungen sowie für Verpflichtungen aus sonstigen Betriebsvereinbarungen, deren Erfüllung die EnBW AG übernommen hat und die demzufolge bei der EnBW AG passiviert werden. Auf den Tätigkeitsbereich „Messstellenbetrieb“ entfallen 4,7 Mio. € bzw. 0,5 Mio. €. Bericht des AufsichtsratsIm Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat der Netze BW GmbH die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben umfassend und pflichtgemäß wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und wesentliche Geschäftsführungsmaßnahmen begleitet und überwacht. Dabei war der Aufsichtsrat in sämtliche Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft eingebunden. Er wurde von der Geschäftsführung regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft sowie über die Risikosituation und das Risikomanagement, die Unternehmensstrategie und -planung, die Revisionsprüfungen und Compliance-Themen informiert. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat jeweils detailliert erläutert und begründet. Schwerpunkte der Beratungen im Plenum Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat sich der Aufsichtsrat in vier ordentlichen Sitzungen am 3. April 2023, 19. Juni 2023, 25. September 2023 und 14. Dezember 2023 sowie im Rahmen von fünf schriftlicher Beschlussverfahren am 27. Januar 2023, 28. April 2023, 1. September 2023, 6. November 2023 und 22. Dezember 2023 mit Berichten und Beschlussvorlagen der Geschäftsführung befasst. Besondere Schwerpunkte der Beratungen und Beschlussfassungen im Geschäftsjahr 2023 waren: › Zustimmung zum Jahresabschluss 2022 und zum Wirtschaftsplan 2024, Kenntnisnahme der Mittelfristplanung bis 2026 (PR2426) › Eingehende Beratung und Beschlussfassung zur Zielerreichung 2022, Tantiemen 2022 und Zielvereinbarungen 2023 der Geschäftsführung › Zustimmung zur Angebotsabgabe zur Lieferung, Installation, Instandhaltung und Treibstofflogistik von Netzersatzanlagen für die BOS Bayern › Zustimmung zur GÜ-Ausschreibung Breitbandausbau Rahmenvertrag Alb-Donau-Kreis Cluster Süd der OEW Breitband GmbH › Zustimmung zur GÜ-Ausschreibung Breitbandausbau Calw 3 › Zustimmung zur GÜ-Ausschreibung Breitbandausbau Knittlingen und Wurmberg (Enzkreis 1c) › Zustimmung zur GÜ-Ausschreibung Breitbandausbau Hoffenheim (Errichter) › Zustimmung zur Fortsetzung des Projekts „Zukunftsprogramm Kundenanfragen“ › Zustimmung zur GÜ-Ausschreibung Breitbandausbau im Ausbaugebiet Mühlacker › Zustimmung zur GÜ-Ausschreibung Breitbandausbau Rahmenvertrag Landkreis Biberach Cluster 1 der OEW Breitband GmbH › Zustimmung zur GÜ-Ausschreibung Breitbandausbau in Kirchdorf an der Iller › Zustimmung zur Ausschreibung eines Wirtschaftlichkeitslückenmodells Breitband durch die Stadt Gernsbach - Teilnahme an der Ausschreibung durch NetCom BW › Zustimmung zur GÜ-Ausschreibung Breitbandausbau ZVBB GFP Cluster 1 › Zustimmung zur Freigabe einer Strategischen Asset Allokation für die Netze BW GmbH › Zustimmung zur Fortführung „Wertstrom NETZbau“ › Zustimmung zur Erweiterung und Erneuerung des Umspannwerks Ellwangen › Zustimmung zum Nachtrag zur Erneuerung der 110-kV-Anlage im Umspannwerk Tuttlingen und Auflegen eines zweiten Stromkreises Trossingen-Tuttlingen › Zustimmung zur GÜ-Ausschreibung Breitbandausbau ZVBB GFP Cluster 3 › Zustimmung zur GÜ-Ausschreibung Breitbandausbau Rahmenvertrag Landkreis Alb-Donau Cluster Nord der OEW Breitband GmbH › Zustimmung zur GÜ-Ausschreibung Breitbandausbau Rahmenvertrag Landkreis Reutlingen Cluster Nord der OEW Breitband GmbH › Zustimmung zur GÜ-Ausschreibung Breitbandausbau Rahmenvertrag Landkreis Biberach Cluster West der OEW Breitband GmbH › Zustimmung zur GÜ-Ausschreibung Breitbandausbau ZVBB GFP Cluster 2 › Zustimmung zur Erweiterung Projekt JK2 zu ONE! - Budgeterhöhung und Freigabe Verträge › Zustimmung zum Nachtrag UW Friedrichshall › Zustimmung zur Erneuerung der Leitungsanlage Rheinau - Östringen › Zustimmung zur GÜ-Ausschreibung Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe - Cluster 1 graue Flecken › Zustimmung zur Fortsetzung des Projekts kommune KommunalPlattform › Zustimmung zum Angebot Neubau UW Nord und Neubau UW West II für die SW Ulm › Zustimmung zum Projekt eigenwirtschaftlicher Breitbandausbau in Spaichingen durch NetCom BW › Zustimmung zur GÜ-Ausschreibung Breitbandausbau Bad Schussenried › Zustimmung zur GÜ-Ausschreibung Breitbandausbau OEW Zollernalbkreis Cluster 1 › Zustimmung zur GÜ-Ausschreibung Breitbandausbau Buchenbach und Löffingen › Regelmäßige und ausführliche Berichte der Geschäftsführung zur Geschäftslage, insbesondere über die aktuelle Umsatz- und Ergebnisentwicklung, über wesentliche Risiken der Gesellschaft und die Vermögens- und Finanzlage, sowie Berichte über Stand der Konzessionen, aktuelles regulatorisches Umfeld, wirtschaftliche Auswirkungen der Ukraine-Krise auf die Netze BW, Versorgungsqualität und Breitbandausbau sowie Personal, Ausbildung und Arbeitssicherheit › Berichte der Geschäftsführung zur Geschäftslage, Sperrungen von vertragslosen Kunden, Gasunfall Stuttgart, Bericht zur Aufarbeitung des Fraud-Fall Pachtgesellschaften , Anpassung von Wertgrenzen und zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) › Kenntnisnahme der Ergebnisvorstellung der Hochspannungs-Netzstudie 110 kV › Kenntnisnahme des Berichts zur Arbeitssicherheit › Kenntnisnahme des Berichts zur Digitalisierung › Kenntnisnahme der integrierten Netzplanung des Geschäftsangangs in Bezug auf den Wärmemarkt › Kenntnisnahme des Netzausbaubedarfs und NETZ T.eam Außerhalb der Sitzungen wurde der Aufsichtsrat von der Geschäftsführung schriftlich über sämtliche Geschäftsvorgänge informiert, die für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung waren. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand darüber hinaus mit der Geschäftsführung in ständigem Austausch, um Fragen der strategischen Ausrichtung, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements, zu Compliance-Themen und wichtigen Einzelvorgängen sowie zu aktuell anstehenden Entscheidungen zu erörtern. Die Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder war bei sämtlichen Aufsichtsratssitzungen anwesend. Arbeit der Ausschüsse Der Personalausschuss befasste sich im abgelaufenen Geschäftsjahr in drei Sitzungen insbesondere mit den Themen Zielerreichung, Tantiemen und Zielvereinbarungen der Geschäftsführung, Anpassung der Geschäftsführerverträge sowie Einleitung des Nachbesetzungsverfahrens von Herrn Dr. Christoph Müller und bereitete die entsprechenden Beschlüsse des Aufsichtsrats vor. Über die Arbeit im Personalausschuss wurde in den Aufsichtsratssitzungen berichtet. Der Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG musste im Berichtszeitraum nicht einberufen werden. Jahresabschlussprüfung Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, wurde von der ordentlichen Gesellschafterversammlung am 3. April 2023 zum Abschlussprüfer gewählt. Der von der Geschäftsführung der Netze BW GmbH aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wurden unter Einbeziehung der Buchführung durch den Abschlussprüfer geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Einwendungen, so dass der Abschlussprüfer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen konnte. Prüfungsschwerpunkte waren unter anderem › Erfassung und bilanzielle Abgrenzung der Netzentgelte › Regulierungskonto › Rückstellungen - Maststahlsanierung › Rückstellungen - Stuttgart 21 › Rechtstreit Stadt Stuttgart (Löschwasser) › Mengenüberschuss Differenzbilanzkreis (Strom) Der Bericht des Abschlussprüfers ist allen Aufsichtsratsmitgliedern zur Verfügung gestellt worden, der Bericht wurde in die Aussprache und Prüfung des Jahresabschlusses einbezogen. Der Abschlussprüfer hat an den Beratungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und für Erläuterungen zur Verfügung gestanden. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Für den Aufsichtsrat ergaben sich nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 und des Lageberichts keine Einwendungen. Daher billigte der Aufsichtsrat den von den Geschäftsführern aufgestellten Jahresabschluss in seiner Bilanzsitzung am 17. April 2024 und empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss des Geschäftsjahrs 2023 festzustellen. Personelle Veränderungen in der Geschäftsführung und im Aufsichtsrat Geschäftsführung Herr Dr. Christoph Müller informierte den Aufsichtsrat, dass er sein Amt als Geschäftsführer der Netze BW GmbH zum 31. Mai 2024 niederlegen wird. Aufsichtsrat Herr Jakob Becker, als Vertreter der Arbeitnehmer, ist zum 30. November 2023 aus dem Aufsichtsrat der Netze BW GmbH ausgeschieden. Frau Giovanna Heldmayer wurde per Gerichtsbeschluss vom 4. Januar 2024 als Mitglied zum 11. Januar 2024 bestellt. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den Geschäftsführern, den Betriebsräten sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren engagierten Einsatz im Geschäftsjahr 2023 für das Unternehmen und dessen Kunden.
Stuttgart, 17. April 2024 Der Aufsichtsrat derNetze BW GmbH Dirk Güsewell, Vorsitzender |
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