Infinigate Group GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
André Anand Stark seit 19.2.2026 | Geschäftsführer |
Peter Meier seit 19.2.2026 | Geschäftsführer |
Tobias Josef Öllinger seit 21.12.2021 | Prokura |
Jan Hans Dr. Erbguth seit 21.12.2021 | Geschäftsführer |
Gisela Harthauß seit 21.12.2021 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Infinigate Holding AG | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Infinigate Holding GmbHHaarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023BILANZA K T I V A
P A S S I V A
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
ANHANGI. Allgemeine Angaben einschließlich der Angaben zum Unternehmen Der Jahresabschluss der Infinigate Holding GmbH, Haar, (Amtsgericht München, HR B 269679) wurde nach den §§ 242 ff., 264 ff. des HGB und den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen um eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung wurden größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften vereinzelt in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einschließlich deren Abweichungen sowie Fremdwährungsumrechnung Die immateriellen Vermögensgegenstände werden im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer und ggf. außerplanmäßig abgeschrieben. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear über Nutzungsdauern von 10 Jahren vorgenommen. Das Sachanlagevermögen wird im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen und rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich, soweit abnutzbar, nutzungsbedingter planmäßiger und ggf. außerplanmäßiger Abschreibungen angesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen. Im Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung zeitanteilig oder pro-rata-temporis. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear über Nutzungsdauern von 10 Jahren vorgenommen. Geringwerte Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und ihr Abgang unterstellt. Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als EUR 250 bis einschließlich EUR 1.000 werden im Zugangsjahr in einen Sammelposten eingestellt, der linear über 5 Jahre abgeschrieben wird. Die Gesellschaft nimmt das Wahlrecht nach § 255 Abs. 3 S. 2 HGB nicht in Anspruch und aktiviert keine Fremdkapitalzinsen. Die Finanzanlagen werden im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungskosten angesetzt und bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag bewertet. Bestehen die Gründe für eine dauernde Wertminderung nicht mehr, erfolgt eine Zuschreibung. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert oder mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken bei zweifelhaften Forderungen werden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen werden für alle ungewissen Verpflichtungen und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Dabei wird vorsichtig bewertet und alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden soweit erforderlich bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags in Höhe der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden nach § 253 Abs. 2 HGB auf den Abschlussstichtag abgezinst. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Aus Vereinfachungsgründen erfolgt die unterjährige Verbuchung mit dem Devisenkassamittelkurs vom letzten Tag des Vormonats. Bilanzposten werden wie folgt bewertet: Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundlegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit bis zu einem Jahr) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährung werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisengeldkurs bei Entstehung der Verbindlichkeiten oder zum höheren Stichtagskurs, unter Zugrundlegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, bewertet. Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit bis zu einem Jahr) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. III. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz Forderungen und sonstige Vermögegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren in voller Höhe aus sonstigen Vermögensgegenständen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 5.679) Forderungen gegen die Gesellschafterin. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in voller Höhe sonstige Verbindlichkeiten. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 5.679) Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben in Höhe von einem bis fünf Jahren eine Restlaufzeit in Höhe von TEUR 315.205 (Vorjahr: TEUR 130.000) und von bis zu einem Jahr eine Restlaufzeit in Höhe von TEUR 15.000 (Vorjahr: TEUR 3.999). Alle weiteren Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, analog dem Vorjahr IV. Sonstige Angaben Angaben zu den Organen Während des Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Die Zahl der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 31. Von den beschäftigten Arbeitnehmern entfallen auf Angestellte 31. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Nicht in der Bilanz ausgewiesene sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen wie folgt:
Angaben zum Mutterunternehmen nach § 285 Nr. 14 HGB Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Infinigate Holding AG, Rotkreuz, Switzerland (kleinster und größter Kreis von Unternehmen oder Konsolidierungskreis), einbezogen. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Gesellschaften erhältlich und wird beim Bundesanzeiger eingereicht und ist unter www.bundesanzeiger.de bzw. www.unternehmensregister.de abrufbar. Unterschrift der Geschäftsführung
Haar, 10. September 2024 Infinigate Holding GmbH Dr.
Jan Hans Erbguth
Klaus
Schlichtherle
Mari
Kristiina Leppänen
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