Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 231156
Eingetragen
6.2.2017
Branche
Herstellung von elektronischen Bauelementen a. n. g.Herstellung von Geräten der UnterhaltungselektronikHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
Gegenstand
Entwicklung, Herstellung, Handel, Vertrieb, Einsatz und Entsorgung von elektronischen und elektromechanischen Bauelementen sowie damit verwandter Komponenten und Produkte aller Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Alexander Schrödl
seit 6.2.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
50.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

LIBRA Elektronik GmbH

Kirchdorf a.d. Amper

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

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Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 142.510,78 249.551,58
I. Sachanlagen 142.510,78 249.551,58
B. Umlaufvermögen 2.795.131,85 2.969.578,10
I. Vorräte 36.480,21 14.496,09
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.221.172,04 921.721,59
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.537.479,60 2.033.360,42
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.037,54 13.013,71
Aktiva 2.940.680,17 3.232.143,39
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Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.273.302,79 1.270.338,53
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Kapitalrücklage 50.000,00 50.000,00
III. Gewinnvortrag 1.170.338,53 543.481,68
IV. Jahresüberschuss 2.964,26 626.856,85
B. Rückstellungen 723.992,51 1.108.757,19
C. Verbindlichkeiten 943.384,87 853.047,67
Summe Passiva 2.940.680,17 3.232.143,39

Anhang

I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Die LIBRA Elektronik GmbH hat ihren Sitz in Kirchdorf a.d. Amper und ist unter der Nummer HRB 231156 in das Han­delsre­gister beim Amtsgericht München eingetra­gen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapi­talgesell­schaften i. S. d. § 267 HGB.

Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 Abs. 2 und 3 HGB.

II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilan­zierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

1. Sachanlagen

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibungen werden linear entsprechend den folgenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern vorgenommen:

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Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
3 - 10 Jahre


Die geringwertigen Gegenstände des Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten bis net­to EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang berücksichtigt.

2. Vorräte

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Beachtung des stren­gen Niederstwertprinzips angesetzt.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit ihren Nomi­nalwerten aktiviert. Für das allgemeine Kreditrisiko im Forderungsbestand sowie für erkennba­re Einzelrisiken wurden angemessene Wertberichtigungen gebildet.

4. Liquide Mittel

Die liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.

5. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Auszahlungen vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag dar­stellen.

6. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften und sind jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünf­tiger Kosten- und Preis­steigerungen) angesetzt.

7. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

8. Fremdwährungsumrechnung

Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgt mit dem Devisenkassa­mit­telkurs zum Abschlussstichtag.

III. ANGABEN ZUR BILANZ

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschrei­bun­gen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel (Anlage 4) dargestellt.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als ei­nem Jahr betragen EUR 112.250,00 (Vj. TEUR 2). Im Übrigen haben sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten EUR 0,00 (Vj. TEUR 125) For­derungen gegen Gesellschafter.

3. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen EUR 627.104,44 (Vj. TEUR 633). Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als ei­nem Jahr betragen EUR 88.969,96 (Vj. TEUR 53). Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen EUR 227.310,47 (Vj. TEUR 167).

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 694.981,24 (Vj. TEUR 695) enthalten.

IV. SONSTIGE ANGABEN

1. Anzahl der Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 13 Mitarbeiter.

2. Gesellschaftsorgane

Zum Abschlussstichtag beliefen sich die von der Gesellschaft an den Geschäftsführer ausge­reichten Vorschüsse und Darlehen auf EUR 5.435,05 (Vj. TEUR 5). Die Kredite sind mit 1,0 % zu ver­zin­sen und haben eine durchschnittliche Laufzeit von 1 Jahr.

Kirchdorf a.d. Amper, den 30. September 2024

LIBRA Elektronik GmbH
- Geschäftsführung -

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Alexander Schrödl


sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.08.2025 festgestellt.

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