Data-Logistik.com GmbHLiquidiert

Katharinenholzstraße 14, 14469 Potsdam, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Potsdam HRB 23704
Eingetragen
15.11.2010
Branche
Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieEinzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Be- und Verarbeiten von Daten, Entwicklung von Hard- und Software, Handel mit Hard- und Software, Handel mit Patenten und Lizenzen zum multiplakativen Einsatz sowie Miete und Überlassung von Hardund Software.

Historie

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Management

NameRolle
Armin Zimmermann
seit 15.11.2010
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Data-Logistik.com GmbH

Potsdam

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 12.10.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital

0,00

25.000,00

B. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

16.431,00

0,00

II. Sachanlagen

241.852,00

258.283,00

0,00

0,00

C. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

312.549,57

0,00

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

38.709,13

351.258,70

0,00

0,00

Summe Aktiva

609.541,70

25.000,00



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Jahresüberschuss

6.713,72

31.713,72

0,00

25.000,00

B. Rückstellungen

46.273,60

0,00

C. Verbindlichkeiten

531.554,38

0,00

Summe Passiva

609.541,70

25.000,00

ANHANG

Der vorliegende Jahresabschluss 2010 ist aus den Büchern der Gesellschaft richtig entwi­ckelt worden.

Nach den Kriterien der § 267 HBG bilanziert die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft. Damit kann sie sowohl bei der Aufstellung des Jahresabschlusses als auch bei der Offenle­gung Erleichterungen nach den handelsrechtlichen Vorschriften gemäß § 274a, 288 und 326 HGB in Anspruch nehmen.

Der Bestandsnachweis für die bilanzierten Vermögenswerte wurde von der Gesellschaft ordnungsgemäß erbracht. Erbetene Aufklärungen und Nachweise wurden bereitwillig erbracht.

Die edv-gestützte Sachanlagenkartei gibt neben der Bezeichnung des Gegenstandes und dem Datum des Zu- und Abgangs Auskunft über die Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, den Buchwert am Bilanzstichtag sowie den jährlichen Abschreibungssatz- und - betrag.

Die Forderungen und Verbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag in Saldenlisten erfasst bzw. durch sonstige Unterlagen nachgewiesen. Saldenbestätigungen wurden nicht eingeholt.

Guthaben gegenüber Kreditinstituten wurden durch Kontoauszüge der betreffenden Banken zum Bilanzstichtag belegt.

Die übrigen Vermögensposten sind durch Saldenbestätigungen, Saldenlisten bzw. anhand der betreffenden Sachkonten inventarmäßig erfasst worden.

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt nach den handelsrechtlichen Vorschriften (§ 266 und 275 Abs. 2 HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamt­kostenverfahren erstellt. Der formale Aufbau weist gegenüber der Eröffnungsbilanz keine Unterschiede aus.

Die für Kapitalgesellschaften vorgesehenen Erleichterungen beim Ausweis von Posten des Jahresabschlusses (§ 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 HGB) wurden von der Gesellschaft nicht in Anspruch genommen.

Bei der Bewertung wurden die allgemeinen Bewertungsgrundsätze der §§ 252 bis 256 HGB und die eingeschränkten Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften beachtet.

Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden. Die Bewertungsmethoden der Eröffnungsbilanz wurden beibehalten.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten unter Beachtung des Prinzips kaufmännischer Vorsicht gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Eventualverbindlichkeiten im Sinne § 251 HGB lagen nach den mir erteilten Auskünften und vorgelegten Unterlagen nicht vor. Entgegenstehende Feststellungen habe ich nicht getrof­fen.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen, sind für die Beurteilung der Finanzlage nicht von Bedeutung.

Das gezeichnete Kapital beträgt € 25.000,00

Es wurde im Jahr 2010 ein Jahresüberschuss in Höhe von € 6.713,72 erwirtschaftet. Die Geschäftsführung schlägt vor, diesen auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten beträgt bis zu einem Jahr.

Geschäftsführer ist Herr Armin Zimmermann. Die Verbindlichkeiten ggü. dem Geschäftsführer betragen zum Bilanzstichtag € 1.068,40. Die Vergütung auf die von dem Geschäftsführer gewährten Darlehen ist mit € 10,10 in den sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten.

Gesellschafter ist Herr Armin Zimmermann, Die Verbindlichkeiten ggü. dem Gesellschafter betragen zum Bilanzstichtag € 1.068,40. Die Vergütung auf die von dem Gesellschafter gewährten Darlehen ist mit € 10,10 in den sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten.

Im Berichtszeitraum wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt.

 

Armin Zimmermann

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