wiatec GmbH
Fichtenstraße 6, 01097 Dresden, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Maciej Dr. Wiatr seit 15.7.2008 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
wiatec GmbHDresdenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAKTIVA
AnhangA. Allgemeine Angaben zur Gesellschaft Die wiatec GmbH in Dresden erfüllt die Kriterien einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs.1 HGB. Demnach wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2013 nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt und dabei ergänzend die Vorschriften des GmbH - Gesetzes beachtet. I. Rechtliche Verhältnisse
B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1.) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2.) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. 3.) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 4.) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 5.) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Positionen sind aus C) ersichtlich. 6.) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. 7.) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragsgrundlagen. 8.) Für den Anhang wurde von dem größenabhängigen Erleichterungen gem. § 288 Abs. 1 HGB gebrauch gemacht. C. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden 1.) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist. 2.) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. 3.) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. 4.) Rechnungsabgrenzungsposten wurden im Rahmen der Bestimmungen des §250 HGB gebildet. 5.) Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß §268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. II. Bewertungsmethoden 1.) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen. 2.) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 3.) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. 4.) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 5.) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 6.) Vermögensgegenstände im Einzelwert über EUR 150,00 aber unter EUR 1.000,00 werden ab dem Zugangsjahr und den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel abgeschrieben §6 (2a) EStG. 7.) Das gekennzeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. 8.) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. 10.) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. 11.) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. Unterzeichnung gemäß § 245 HGB Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.
Dresden, den 30. Dezember 2014 Dr. Maciej Wiatr Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15.12.2014 |
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