ITCOS GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 139170
Eingetragen
14.9.2001
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieHerstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik
Gegenstand
Produktion und Vertrieb von Waren der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Erbringung der damit zusammenhängenden Dienstleistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Daria Motl
seit 5.8.2008
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Daria Motl
81369 München, Köglisperweg 8
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ITCOS GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007

Bilanz

Aktiva

  31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Anlagevermögen 476,00 133,00
I. Sachanlagen 476,00 133,00
B. Umlaufvermögen 22.403,37 50.972,13
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.080,49 248,90
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 21.322,88 50.723,23
Bilanzsumme, Summe Aktiva 22.879,37 51.105,13

Passiva

   
  31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Eigenkapital 7.099,37 21.486,63
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 17.900,63 3.513,37
B. Rückstellungen 1.500,00 1.500,00
C. Verbindlichkeiten 14.280,00 28.118,50
Bilanzsumme, Summe Passiva 22.879,37 51.105,13

Anhang

Allgemeine Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Bilanz (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft ist eine sog. "kleine Kapitalgesellschaft" i. S. § 267 HGB. Soweit aufgrund Offenlegung einer verkürzten Bilanz ergänzende Angaben verlangt werden (z.B. gem. § 327 Nr. 1 Satz 2 HGB), sind diese nachfolgend genannt.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu nominalen Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibung vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden entsprechend der Beschaffenheit und der mutmaßlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der einzelnen Wirtschaftsgüter / Vermögensgegenstände unter Berücksichtigung steuerlicher Vorschriften linear oder degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte i.d.R. in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei einem abnutzbaren beweglichen und einer selbständigen Nutzung fähigen Wirtschaftsgut des Anlagevermögens den Betrag von Euro 410,00 nicht überstiegen (geringwertige Wirtschaftsgüter - GWG), wurden gemäß steuerrechtlicher Regelung die Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Betriebsaufwand abgesetzt.

Die Vorräte sind entsprechend der Regelung zum Bilanzstichtag nach Art und Menge aufgenommen. Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. Durchschnittseinkaufspreisen oder zu Herstellungskosten. Soweit erforderlich wurden für die nicht planmäßige Verwertbarkeit sowie überalterten und mit sonstigen Mängeln behafteten Waren und Erzeugnisse niedrigere Werte angesetzt. Für zu bilanzierende Dienstleistungen und Aufträge in Arbeit gelten die obigen Grundsätze analog.

Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurden für bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung erkennbare Risiken je nach Zulässigkeit Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen gebildet.

Die Geldbestände wurden zum Nominalwert erfasst.

Beim Ausweis und Ansatz des Kapitals und der Rücklagen wurde den gesetzlichen und ggf. satzungsmäßigen Vorschriften Rechnung getragen.

Die Bewertung der Rückstellung für Pensionen erfolgte durch ein versicherungsmathematisches Gutachten.

Die sonstigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen in angemessener Höhe ab.

Für noch nicht veranlagte Steuern, die das Berichtsjahr betreffen, wurde eine Rückstellung in zutreffender Höhe gebildet.

Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Erläuterungs- und Angabepflichten nach § 284 Abs. 2 Nr. 2-5 HGB

Fremdwährungsforderungen, -guthaben und -beteiligungen werden höchstens mit den Briefkursen des Bilanzstichtages bewertet, Fremdwährungsverbindlichkeiten mindestens mit dem Geldkurs des Bilanzstichtages. Kann ein Geld- oder Briefkurs zum Bilanzstichtag nicht festgestellt werden, so findet die Bewertung mit dem amtlichen Mittelkurs statt.

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind nicht zu vermerken.

Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren sind in der Bilanz in Höhe von 0,00 Euro ausgewiesen.

Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB (Anteilsbesitz) waren nicht notwendig, da die Gesellschaft keine Beteiligung von zwanzig Prozent oder mehr an einem Unternehmen besitzt.

Zum Geschäftsführer war während des Berichtsjahres bestellt: Frau Daria Motl

Sonstige Pflichtangaben zu bestimmten Sachverhalten

Über Einstellungen von Wertaufholungen und Sonderposten mit Rücklageanteil sowie andere Gewinnrücklagen (§ 29 Abs. 4 GmbHG) ist nicht zu berichten.

Über Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden, sofern nicht bereits in der Bilanz erfolgt, gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG folgende Angaben gemacht:

Gegenüber Gesellschaftern bestand am Bilanzstichtag eine Forderung in Höhe von EURO 500,00.

Die Gesellschaft macht von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch, die Geschäftsführerbezüge nicht angeben zu müssen.

 

Gez.Daria Motl

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