ITCOS GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daria Motl seit 5.8.2008 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ITCOS GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Bilanz (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft ist eine sog. "kleine Kapitalgesellschaft" i. S. § 267 HGB. Soweit aufgrund Offenlegung einer verkürzten Bilanz ergänzende Angaben verlangt werden (z.B. gem. § 327 Nr. 1 Satz 2 HGB), sind diese nachfolgend genannt. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu nominalen Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibung vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden entsprechend der Beschaffenheit und der mutmaßlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der einzelnen Wirtschaftsgüter / Vermögensgegenstände unter Berücksichtigung steuerlicher Vorschriften linear oder degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte i.d.R. in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei einem abnutzbaren beweglichen und einer selbständigen Nutzung fähigen Wirtschaftsgut des Anlagevermögens den Betrag von Euro 410,00 nicht überstiegen (geringwertige Wirtschaftsgüter - GWG), wurden gemäß steuerrechtlicher Regelung die Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Betriebsaufwand abgesetzt. Die Vorräte sind entsprechend der Regelung zum Bilanzstichtag nach Art und Menge aufgenommen. Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. Durchschnittseinkaufspreisen oder zu Herstellungskosten. Soweit erforderlich wurden für die nicht planmäßige Verwertbarkeit sowie überalterten und mit sonstigen Mängeln behafteten Waren und Erzeugnisse niedrigere Werte angesetzt. Für zu bilanzierende Dienstleistungen und Aufträge in Arbeit gelten die obigen Grundsätze analog. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurden für bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung erkennbare Risiken je nach Zulässigkeit Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen gebildet. Die Geldbestände wurden zum Nominalwert erfasst. Beim Ausweis und Ansatz des Kapitals und der Rücklagen wurde den gesetzlichen und ggf. satzungsmäßigen Vorschriften Rechnung getragen. Die Bewertung der Rückstellung für Pensionen erfolgte durch ein versicherungsmathematisches Gutachten. Die sonstigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen in angemessener Höhe ab. Für noch nicht veranlagte Steuern, die das Berichtsjahr betreffen, wurde eine Rückstellung in zutreffender Höhe gebildet. Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Erläuterungs- und Angabepflichten nach § 284 Abs. 2 Nr. 2-5 HGB Fremdwährungsforderungen, -guthaben und -beteiligungen werden höchstens mit den Briefkursen des Bilanzstichtages bewertet, Fremdwährungsverbindlichkeiten mindestens mit dem Geldkurs des Bilanzstichtages. Kann ein Geld- oder Briefkurs zum Bilanzstichtag nicht festgestellt werden, so findet die Bewertung mit dem amtlichen Mittelkurs statt. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind nicht zu vermerken. Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren sind in der Bilanz in Höhe von 0,00 Euro ausgewiesen. Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB (Anteilsbesitz) waren nicht notwendig, da die Gesellschaft keine Beteiligung von zwanzig Prozent oder mehr an einem Unternehmen besitzt. Zum Geschäftsführer war während des Berichtsjahres bestellt: Frau Daria Motl Sonstige Pflichtangaben zu bestimmten Sachverhalten Über Einstellungen von Wertaufholungen und Sonderposten mit Rücklageanteil sowie andere Gewinnrücklagen (§ 29 Abs. 4 GmbHG) ist nicht zu berichten. Über Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden, sofern nicht bereits in der Bilanz erfolgt, gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG folgende Angaben gemacht: Gegenüber Gesellschaftern bestand am Bilanzstichtag eine Forderung in Höhe von EURO 500,00. Die Gesellschaft macht von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch, die Geschäftsführerbezüge nicht angeben zu müssen.
Gez.Daria Motl |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen