Irmato ECM GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Prüfmaschinen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Franz Antonius Auf der Landwehr seit 10.10.2012 | Geschäftsführer |
Thomas Scheffer seit 10.10.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Thomas SchefferThomas Scheffer Holding GmbH+3 | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Scheffer Metallbautechnik GmbHSassenbergJahresabschluss zum 31. Dezember 2023BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023A K T I V A
P A S S I V A
Scheffer Metallbautechnik GmbH, Sassenberg Anhang 2023 I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 264 ff. HGB) und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages erstellt. Zusätzlich zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die Gesellschaft ist gem. § 267 Abs. 1 HGB im abgelaufenen Geschäftsjahr als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Form der Darstellung werden unverändert zum Vorjahr beibehalten. Der Firmenname der Gesellschaft lautet Scheffer Metallbautechnik GmbH. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HR B 14057 eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Sassenberg. Die Geschäftsleitung befindet sich ebenfalls an diesem Ort. Der mit der Thomas Scheffer Holding GmbH, Sassenberg (Amtsgericht Münster, HRB 8882) am 24. November 2010 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag mit Verlustübernahme-erklärung ist durch Vertrag vom 20. Juni 2023 zum 31. Dezember 2023 aufgehoben. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 13. Februar 2024. Somit besteht zum Geschäftsjahr 2024 auch keine ertragsteuerliche Organschaft mehr. II. Erläuterungen zur Bilanz 1. Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 II Nr. 1 HGB) Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und - sofern sie der Abnutzung unterliegen - entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. In die Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen wurden neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Handels- und Steuerbilanz enthalten identische Herstellungskosten. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellkosten einbezogen. Die Vermögensgegenstände des Sachanlage- vermögens wurden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Abschreibungen wurden nach der linearen Methode vor-genommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis € 250,00 wurden im Jahr des Zugangs voll im Aufwand verbucht. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips aktiviert. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lager-dauer oder geminderter Verwendbarkeit ergeben, wurden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse und unfertigen Leistungen erfolgt auf Grundlage der Material- und Fertigungseinzelkosten, der notwendigen Materialgemeinkosten und Fertigungsgemeinkosten sowie der notwendigen Verwaltungsgemeinkosten. Die Fremd-leistungen und die Sondereinzelkosten wurden ebenfalls berücksichtigt. Es gilt das Prinzip der verlustfreien Bewertung. Fremdkapitalzinsen werden nicht einbezogen. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen wurden offen von den Vorräten abgesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Für das allgemeine Kreditrisiko wurden Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Die Wertberichtigungen wurden aktivisch abgesetzt. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert aktiviert. Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungen wurden auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellung für Altersversorgungs-verpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn bzw. sieben Geschäftsjahren nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt 1 T€. In Höhe von 1 T€ besteht eine Ausschüttungssperre. Gemäß § 246 Abs. 2 HGB erfolgt eine Saldierung der Rückstellungen für Pensions-verpflichtungen mit dem Zeitwert der Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen. Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden - unter Beachtung des Imparitätsprinzips - mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Als verbundene Unternehmen werden alle Unternehmen bezeichnet, die in den Konzern-abschluss der Alleingesellschafterin Thomas Scheffer Holding GmbH, Sassenberg, ein-bezogen werden. 2. Angabe von Mitzugehörigkeitsvermerken (§ 265 III HGB und § 42 III GmbHG) Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen in Höhe von 93 T€ auf die Gesellschafterin. Sie resultieren in Höhe von 14 T€ aus dem Lieferungs und Leistungs-verkehr und 79 T€ aus einem Gewinnabführungsvertrag. Demgegenüber stehen Verbindlichkeiten in Höhe von 29 T€ gegenüber der Gesellschafterin, die aus umsatzsteuerlichen Organschaft resultieren. 3. Erläuterungen zur Vermögensverrechnung (§ 285 Nr. 25 HGB)
Der beizulegende Zeitwert entspricht den Anschaffungskosten. III. Angaben zu bestimmten anderen Sachverhalten 1. Angaben zur Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB) Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 waren insgesamt 18 Mitarbeiter beschäftigt. 2. Angaben zu den Haftungsverhältnissen (§ 251 HGB) Es bestehen zum Bilanzstichtag Mithaftübernahmeerklärungen, die zusammen mit zwei verbundenen Unternehmen für Aval- und Kontokorrentlinien zugunsten dieser Unternehmen untereinander abgegeben wurden. Die Mithaftung für Avalkredite beläuft sich am Bilanz-stichtag auf 120 T€. Die betroffenen Kontokorrentkreditlinien betragen 6.000 T€. Die vor-genannten Kontokorrentkreditlinien wurden am Bilanzstichtag nicht in Anspruch genommen. Die Gruppenunternehmen haften als Gesamtschuldner. Die Guthaben bei Kreditinstituten der übrigen Mithaftenden betragen zum Bilanzstichtag 3.929 T€. Die Inanspruchnahmewahrscheinlichkeit schätzen wir aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor. Dementsprechend liegt kein Rückstellungsbedarf vor.
Sassenberg, den 15. April 2024 gez. Thomas Scheffer gez. Andreas Auf der Landwehr Scheffer Metallbautechnik GmbH Der Jahresabschluss wurde in der Gesellschafterversammlung am 13.05.2024 festgestellt. |
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