Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 5339
Eingetragen
9.1.2006
Branche
Herstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen MetallenHerstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen MetallenHerstellung von Metallkonstruktionen
Gegenstand
Betrieb einer Schlosserei einschließlich Entwicklung von Produkten auf dem Gebiet der Edelstahltechnik

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Michael Rampf
seit 20.3.2006
Geschäftsführer
Alexander Rampf
seit 20.3.2006
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rampf Edelstahltechnik GmbH

Westerstetten

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 126.382,13 131.115,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 126.381,13 131.114,00
B. Umlaufvermögen 397.167,40 350.596,34
I. Vorräte 174.070,00 164.070,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 160.646,27 83.703,47
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 62.451,13 102.822,87
C. Rechnungsabgrenzungsposten 842,04 1.741,00
Summe Aktiva 524.391,57 483.452,34

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 320.552,51 332.925,26
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
III. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
IV. Gewinnvortrag 308.052,51 320.425,26
B. Rückstellungen 3.245,60 43.691,93
C. Verbindlichkeiten 200.593,46 106.835,15
Summe Passiva 524.391,57 483.452,34

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 16 Arbeitnehmer beschäftigt (§§ 287 Nr. 7, 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wude gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gem. § 7 Abs. 1 EstG nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden zulässigen Wert angesetzt.

2. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

4. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

5. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

B. Ergänzende Angaben

I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Rampf Alexander Geschäftsführer Alleinvertretung
Wohnort
Westerstetten

(2) Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Rampf Michael Geschäftsführer Alleinvertretung
Wohnort
Westerstetten

C. Sonstige Verpflichtungen

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 08.07.2024 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wurde Entlastung erteilt.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 8.7.2024.

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