BVO Beutler
GmbH
Dresden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
376,00 |
1.246,50 |
| I.
Sachanlagen |
376,00 |
1.246,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
65.612,00 |
49.658,44 |
| I.
Vorräte |
40.500,00 |
29.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
20.130,70 |
17.854,27 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.981,30 |
2.804,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
58,18 |
45,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
66.046,18 |
50.950,90 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
12.778,57 |
10.173,24 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
14.826,76 |
17.785,23 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.605,33 |
2.958,47 |
| B.
Rückstellungen |
9.158,31 |
8.611,34 |
| C.
Verbindlichkeiten |
44.109,30 |
32.166,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
66.046,18 |
50.950,90 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz und Ertragslage.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze nach den für
mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Der Anhang wurde unter Berücksichtigung des
Wahlrechts nach § 288 Abs. 1 HGB für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB wurde
auf die Erstellung eines Lageberichts verzichtet.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG)
aufgestellt.
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Bei den beweglichen Vermögensgegenständen
erfolgte die Abschreibung linear.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte zu den ursprünglichen
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wurde durch Bildung einer
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Flüssige Mittelwurden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Posten der
aktiven Rechnungsabgrenzung wurden in der Höhe
gebildet, wie sie im laufenden Geschäftsjahr
angefallen sind und Aufwand für eine bestimmte Zeit
danach darstellen.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 HGB).
Verbindlichkeitenwurden mit ihren
Erfüllungsbeträgen bilanziert, welche den
Rückzahlungsbeträgen entsprechen.
III. Angaben zur Bilanz
AKTIVSEITE
Die Darstellung und
Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus
einer gesonderten Anlage zur Bilanz (Anlagenspiegel).Die
Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben sich
ebenfalls aus den Anlagen (§ 268 Abs. 2 HGB).
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
PASSIVSEITE
Die Gesellschafter haben beschlossen, den
Jahresüberschusses des Vorjahres in Höhe von Euro
2.958,47 auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den
Jahresüberschuss des Berichtsjahres in
Höhe von Euro 2.605,33 auf neue Rechnung vorzutragen.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Die
sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im
Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von
Euro 4.458,74.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
bestanden zum Abschlussstichtag nicht.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr.
3a HGB
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in
betriebsgewöhnlichem Umfang.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Die Geschäftsführung wurde in 2011 von
Tobias Beutler, Dresden, Kaufmann
wahrgenommen.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Dresden,
....................................
Tobias Beutler,
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.02.2013 festgestellt.
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