VP INVEST
GmbH
Augsburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
279,00 |
334,00 |
| I.
Sachanlagen |
279,00 |
334,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
374,31 |
587,41 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
161,12 |
366,17 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
213,19 |
221,24 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
43.135,26 |
41.479,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
43.788,57 |
42.400,48 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
66.479,07 |
65.812,34 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.656,19 |
666,73 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
43.135,26 |
41.479,07 |
| B.
Rückstellungen |
500,00 |
500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
43.288,57 |
41.900,48 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
43.288,57 |
41.900,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
43.788,57 |
42.400,48 |
Anhang
zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010
Angaben zur den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
und zur Darstellung im Jahresabschluss
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2010wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften des HGB
aufgestellt. Soweit Wahlrechte für Angaben in der
Bilanz oder im Anhang ausgeübt
werden können, wurde die Angabe im
Anhang gewählt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des
Jahresabschlusses nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des
Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB
nicht angepasst.
Gemäß den in § 267 HGB
angegebenen Größenklassen für
Kapitalgesellschaften erfolgt die Gliederung
der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
gemäß § 266 Abs. 2 HGB und § 275 Abs.
2 HGB nach den Vorschriften für
große Kapitalgesellschaften. Hiervon abgesehen werden
die größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften in
Anspruch genommen.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden
gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
werden unter Beachtung der Vorschriften des HGB
ausgerichtet. Es sind insbesondere die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden
niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren
Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken
behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge
vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden
abgeschrieben.
Die
liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.
Rückstellungen werden für alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten
nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden wurden wie folgt genutzt:
Die planmäßigen Abschreibungen im
Sachanlagevermögen werden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
werden im Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der
Darstellung des Jahresabschlusses
Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt
stetig im Vergleich zum Vorjahr.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Alle
Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem
Jahr.
Eigenkapital, Schuldposten und Passive
Rechnungsabgrenzungsposten
Zum Bilanzstichtag besteht eine
bilanzielle Überschuldung:
Nach Einschätzung der
Geschäftsführung führt die bilanzielle
Überschuldung nicht zu einer nachhaltigen
Bestandsgefährdung der Gesellschaft. Daher wurde der
Jahresabschluss zu Fortführungswerten gem.
§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt. Diese
Einschätzung begründet sich wie folgt:
| • |
Der einzige Gesellschafter der
Gesellschaft hat über seine Forderung
gegenüber der Gesellschaft mit der Gesellschaft
eine Rangrücktrittsvereinbarung abgeschlossen.
Die Rangrücktrittsvereinbarung erstreckt sich
zeitlich auch auf die Phase vor dem
Insolvenzverfahren, und zwar in der Weise, dass eine
Rückzahlung dann nicht erfolgen darf, wenn diese
zur Zahlungsunfähigkeit oder zur
Überschuldung der Gesellschaft führen
würde.
|
Alle
Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter
einem Jahr.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
EUR 43.288,57 enthalten.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse, die nach § 251
HGB und § 268 Abs. 7 HGB angegeben werden
müssen, bestanden zum Bilanzstichtag
nicht.
Während des abgelaufenen
Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der
Gesellschaft durch den
Geschäftsführer
Dr. Viktor Predige, Kaufmann
geführt.
Augsburg, den 5. Januar 2012
Geschäftsführer:
....................................................
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.01.2012 festgestellt.
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