INLINE
Software GmbH
Wölfersheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.725,50 |
7.486,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,50 |
343,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.722,00 |
7.143,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
99.020,99 |
70.377,41 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
74.740,74 |
67.149,10 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
24.280,25 |
3.228,31 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
536,00 |
522,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
104.282,49 |
78.385,91 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
44.463,89 |
41.957,63 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
16.957,63 |
19.584,31 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.506,26 |
-2.626,68 |
| B.
Rückstellungen |
6.282,30 |
4.831,46 |
| C.
Verbindlichkeiten |
53.536,30 |
31.596,82 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
53.536,30 |
31.596,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
104.282,49 |
78.385,91 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der INLINE Software GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276 und 288 HGB
Gebrauch gemacht.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 410,00 Euro wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben. Der Sammelposten ist insgesamt
von untergeordneter Bedeutung. Die
Geschäftsführung wählt in der Handelsbilanz
aus Vereinfachungsgründen einen Sammelposten
auszuweisen.
Die Geschäftsführung der Gesellschaft macht
von dem Beibehaltungswahlrecht des bisher nach
steuerrechtlichen Vorschriften bewerteten
Sachanlagevermögens nach Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB
Gebrauch.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennbetrag
angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden für die
in das nächste Geschäftsjahr hineinreichenden
Aufwandsanteile für die im Geschäftsjahr
geleisteten Zahlungen gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit über einem Jahr
werden entsprechend ihrer Laufzeit mit dem von der
Bundesbank bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzins
abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Frau Iris
Berger
ausgeübter Beruf: Kauffrau
Vergütungen der Geschäftsführerin
Auf die Angabe über die Höhe der
Bezüge wird gemäß § 288 HGB
verzichtet.
Verpflichtungen der Gesellschaft (z. B. aus
Haftungsverhältnissen) zu Gunsten der
Geschäftsführerin bestehen nicht.
Wölfersheim, den 30.11.2011
Iris Berger
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2011 festgestellt.
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